Belegstellenordnung Nordstrandischmoor

  • Belegstellenordnung Nordstrandischmoor


    Die gesamte zur Belegstelle „Nordstrandischmoor" gehörende Einrichtung wird von Basti's Imkerei unterhalten und betrieben. Für eine ordnungsgemäße Führung der Belegstelle und laufende Kontrollen ist der Belegstellenleiter verantwortlich.


    Belegstellenleiter ist:


    Herr Sebastian Runge
    Resedastieg 13
    22844 Norderstedt


    E-Mail: dunkle-biene@bastis-imkerei.de
    Tel: 0173/8239115


    Der Belegstellenwart ist eine von Basti's Imkerei bestellte Person, die im Auftrage den ordnungsgemäßen Belegstellenbetrieb sicherstellt und für alle Abläufe und Tätigkeiten auf der Belegstelle verantwortlich ist.


    Zusätzliche Belegstellenwarte:


    Otto Vollertsen
    E-Mail: o.vollertsen@gmx.de


    2. Grundsätzlich steht die Belegstelle allen interessierten Bienenhaltern offen. Mit Übergabe der Begattungskästchen wird das hier aufgeführte Belegstellenreglement automatisch anerkannt. Bevor Königinnen aufgefahren werden, sollte unbedingt vorab mit einer der oben genannten Personen Kontakt aufgenommen werden, um Termin und Ort der Übergabe festzulegen. Bei der Anlieferung und Abholung erfolgt die Kontrolle durch den Belegstellenleiter/wart. Bei Nichteinhalten der Belegstellenordnung kann die gesamte Anlieferung abgewiesen werden.




    3. Im Belegstellenbuch werden erfasst:
    • Tag der Auf- und Abfuhr
    • Aufführender Züchter mit Name, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer
    • Zahl der aufgeführten Königinnen mit Standplatz- und der Begattungskästchennummer
    • Anzahl der begatteten Königinnen
    • falls vorhanden die Zuchtbuchnummer der Königin
    • Anzahl der ausgestellten Zuchtkarten
    • Betrag der erhobenen Belegstellengebühr
    • Unterschrift des Züchters


    4. Zur Anlieferung sind Mehrwabenzuchtkästchen (MWKs also Apideas, Swenty, MiniBivo oder Ähnliches ) zugelassen. Für Einwabenkästchen (EWKs) und MiniPlus bitte vorher mit einem der oben genannten Personen Rücksprache halten. Auf einwandfreien Zustand der Kästchen ist zu achten. Die Einheiten sind wetterfest mit Name und Adresse des Züchters zu versehen. Zusätzlich muss die Nummer der Königin am Begattungskästchen notiert sein.


    5. Für EWKs können keine Schutzkästen zur Verfügung gestellt werden, für die MWKs sind Aufstellmöglichkeiten vorhanden. Die Begattungskästen verbleiben in der Regel zwei Wochen auf der Belegstelle, bei Schlechtwetterphasen evtl. auch drei Wochen.


    6. Die Völkchen müssen ausreichend mit Futter versorgt sein.
    Es sollte für 3 Wochen ausreichend Futterteig vorhanden sein. Honig sollte aus Seuchenschutztechnischen Gründen nicht verwendet werden.


    7. Absolute Drohnenfreiheit ist zwingend erforderlich.
    Der Belegstellenwart muss vor Aufstellung auf Drohnenfreiheit prüfen. Die Kontrolle auf Drohnenfrei- heit muss auf einfache Weise möglich sein, ohne dass Bienen ins Freie gelangen können. Zusätzlich müssen die Fluglöcher der Begattungskästen mit einer Drehscheibe versehen sein, die das Ausfliegen der übersehenden Drohnen verhindern. Sollten Drohnen in den Begattungskästchen festgestellt werden, wird die gesamte aufgeführte Partie des Züchters ohne Kostenrückerstattung zurückgewiesen.


    8. Die Begattungskästchen dürfen keine Altwaben enthalten. Der Wabenbau muss aus Hygienegründen auf Mittelwandstreifen erfolgen. Die aufführenden Imker und Imkerinnen garantieren durch ihre Unterrschrift im Belegstellenbuch die Seuchenfreiheit ihrer Bienen bzw. dass keine anzeigepflichtigen Krankheiten vorliegen. Ein entsprechendes Gesundheitszeugnis ist vor der Auffuhr vorzulegen.


    9. Die Abstammung der aufgestellten Drohnenvölker wird vor der Belegstellensaison auf der Homepage der Belegstelle bekannt gegeben. Die Betreuung und die Verantwortung für Vatervölker obliegen dem jeweiligen Besitzer der Vatervölker.


    10. Das Betreten des Belegstellenbereiches durch andere Personen ist nur mit Zustimmung oder im Beisein eines Belegstellenwartes erlaubt.


    11. Die Auf- und Abfuhrzeiten zur Belegstelle sowie die Gebühren werden jährlich gesondert geregelt.


    12. Für Begattungsvölkchen und -kästchen wird nach Übergabe keinerlei Haftung übernommen. Es gibt auch keinerlei Garantie für den Begattungserfolg.


    13. Diese Belegstellenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Homepage von Basti's Imkerei in Kraft und wurde vom Belegstellenleiter Sebastian Runge abgesegnet.

    Auch in 2016 gebe ich wieder Reine Inselköniginnen der Dunklen Biene ab.


    Diese werden wieder auf der Insel Nordstandischmoor verpaart.


    Wenn ihr Interesse habt. Dann schaut einfach auf meiner Internetseite http://bastis-imkerei.de/ vorbei...