Bienen: Aufziehender Ärger mit Nachbarn

  • ...Die Qualitaet einer Versicherung erkennt man leider immer erst, wenn diese zahlen soll...


    Aber bezueglich der Bienen hast Du doch ggf. Rechtsschutz ueber die Imkerversicherung? Und die Baeume hast DU ja damals bestimmt auch angepflanzt, damit sich durch die Bienen niemand in der Nachbarschaft belaestigt fuehlt?

    HAllo,


    die Provinzial ist eigentlich eine gute Versicherung, aber das mit der Ursache wurde mir so erklärt. Ich habe am Montag einen RA-Termin (auf eigene Kosten), den werde ich dann noch einmal fragen. Erläuterung gibt es dann hier im Forum.


    Da ich in keinem Imkerverein bin, habe ich da auch keine RV-Versicherung. Wobei es auch fraglich wäre, ob sie zahlen würde, wegen eben der o. g. Begründung.


    LG

    Kai

  • Nachbar Mielkendorf: "Bäume und Bienen müssen weg!" Video:0


    https://www.youtube.com/watch?v=GSOBu9NEoks



    Bitter!



  • Vor meinem Post hatte ich selbstverständlich mit der Versicherung gesprochen. Die Auskunft stammt also von denen. Die kausale Ursache des Schadenfalles liegt in der Anpflanzung der Bäume / dem Aufstellen der Bienen, somit vor rund 28-30 Jahren. Telefonische Aussage Provinzial.

    Das ist dreist und falsch. Weder Bienen noch Bäume sind ein Schadensfall. Schon eher der Zuzug der Polen, aber genaugenommen natürlich auch nicht. Es gibt überhaupt keinen konkreten, datierbaren Schaden. Eines Tages fiel den Polen auf und ein, daß sie in der seit Jahrzehnten üblichen Lebensweise eines Einheimischen herumstänkern können und schritten zur Tat. Das ist der Eintritt des Schadensfalles!


    Wäre die Logik des Versicherers schlüssig, könnten auch viele Baurechtsstreitigkeiten nicht versichert sein, weil eben viele Gebäude seit Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten stehen.


    Der Versicherer wäre mich als Kunden sofort los (außerordentliche, fristlose Kündigung) und hätte eine Klage wegen nichterbrachter Vertragsleistung "an der Backe". Genaugenommen liegt hier ein Täuschungsversuch mit Vermögensvor- bzw. -nachteil, demnach ein Betrugsversuch, also eine Straftat vor.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

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  • Da ich in keinem Imkerverein bin, habe ich da auch keine RV-Versicherung. Wobei es auch fraglich wäre, ob sie zahlen würde, wegen eben der o. g. Begründung.

    Imkervereine versichern, soweit ich weiß, (nur) hinsichtlich der Tierhalterhaftpflicht.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Bienen müssen weg, da das Halten von "übergroßen Bienenstöcken im vorliegenden Gebiet unzulässig" sei.

    Das "übergroß" wurde schon zurecht moniert. Ich beanstande das "unzulässig". Entscheidend ist lediglich, ob die Bienenhaltung "ortsüblich" ist. Und das ist sie mit Sicherheit, da es mehrere Imker gibt und diese - wenigstens teilweise - seit Jahrzehnten imkern. "Unzulässig" ohne Begründung, warum, ist völlig unsubstantiiert. Als Anwalt sollte und müßte er eigentlich wissen, daß das Vortragen/-bringen eines Begehrens zu begründen und notfalls zu beweisen ist.


    Eigentlich ist der Rechtsanwalt als zulassungspflichtiger Beruf ein Organ der Rechtspflege und darf seine überdurchschnittlichen Jurakenntnisse nicht dazu mißbrauchen, andere, juristisch unbedarftere zu täuschen (es auch nicht zu versuchen). Das ist nämlich Betrug und strafrechtsbewehrt. Wäre der Rechtsanwalt noch ein angesehener Beruf, und gäbe es in der BRD eine funktionierende Rechtsaufsicht, dann gäbe es solche Schreiben nicht bzw. der Anwalt hätte nun bald ein zulassungsprüfendes Verfahren am Halse!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

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  • Wie gesagt - wenns ums Geld geht - geht alles.

    Ich habe ich schon zu oft erlebt mit Anwälten.

    Das mit der RS finde ich auch fragwürdig.

    Normalerweise geht man zum Anwalt - teilt diesem die RS mit - der Anwalt klärt mit der RS ab ob die Anwaltskosten übernommen werden.

    Aber was ist schon normal. ;-)

    Bin mal gespannt was da draus wird.

  • Hallo,


    ich habe unter meinem Kommentar zu deinem Video (finde ich gerade nicht) noch etwas vergessen.


    Seine Rechnung solltest du sofort (schriftlich) nicht anerkennen und zurückweisen.

    Sonnst könntest du in Verzug geraten und er hat die einfache Möglichkeit der Pfändung.


    Gruß

    Jörg

  • Seine Rechnung solltest du sofort (schriftlich) nicht anerkennen und zurückweisen.

    Sonnst könntest du in Verzug geraten und er hat die einfache Möglichkeit der Pfändung.

    Das bezweifele ich. Einer Pfändung muß ein vollstreckbarer Titel vorausgehen. Nur, weil ein Anwalt etwas fordert, ist das noch lang kein Titel.


    Mit der Nichtzahlung und/oder dem Schweigen wird die Nichtanerkenntnis der Forderung m.E. bereits hinreichend konkludiert.


    Auch ist es derzeit nicht unbedingt nötig, gleich einen Anwalt einzuschalten. Genausogut kann man es mit "Aussitzen" versuchen, denn beileibe nicht jeder Drohung folgt eine Klage (seriöse Anwälte raten realistischerweise auch mal davon ab). Jedenfalls ist die Klage bei Stillhalten m.E. unwahrscheinlicher, als daß man sie mit einer vorprozessualen Anwaltseinschaltung abwehren kann. Ein Gegenangriff kann die Gegenseite nämlich auch erst recht in Kampfesstimmung versetzen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

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  • ...würde ich mich beim zuständigen Amt über die rechtlichen Grundlagen erkundigen.


    LG

    Dieter

    Moin Dieter,


    kann man machen, nach meinen Erfahrungen aber haben Behörden im Zivilrecht keine Ahnung, bzw. verweigern auch Rechtsauskünfte diesbezüglich, um eine etwaige Haftung zu vermeiden.


    Ich versuche lieber, mich selber schlau zu machen: Gesetze lesen, Urteile studieren, herrschende Meinungen einholen.


    LG

    Kai

  • ...

    Auch ist es derzeit nicht unbedingt nötig, gleich einen Anwalt einzuschalten. Genausogut kann man es mit "Aussitzen" versuchen, denn beileibe nicht jeder Drohung folgt eine Klage (seriöse Anwälte raten realistischerweise auch mal davon ab). Jedenfalls ist die Klage bei Stillhalten m.E. unwahrscheinlicher, als daß man sie mit einer vorprozessualen Anwaltseinschaltung abwehren kann. Ein Gegenangriff kann die Gegenseite nämlich auch erst recht in Kampfstimmung versetzen.

    Hallo,


    auch Danke für dieses Statement.


    Ja, Aussitzen war auch meine bisherige Verfahrensweise. Da ich aber rechtlich nicht weiß, wie es sich mit der Rechnung verhält (es gibt Rechtsansichten, nach denen ich zur Zahlung des anderen Anwaltes verpflichtet bin, wenn ich der vorherigen Aufforderung der Gegenseite nicht gefolgt und somit in Verzug geraten bin), ziehe ich es vor, einen Anwalt aufzusuchen. Denn der nächste Schritt nach Rechnung könnte eine Mahnung und dann das gerichtliche Mahnverfahren sein.


    Möglich ist alles. Zur Zahlungspflicht bei Verzug: Zahlungspflicht an den Rechtsanwalt der Gegenseite bei eigenem Verzug.


    Das sonstige Verfahren (Schiedsverfahren, Klage) ist mir bekannt, ebenso das Nachbarrecht.


    LG

    Kai

  • Hallo.

    Wer jetzt noch meint, dass man die Sache aussitzen kann, dem ist nicht geholfen. Und ehrlich Kai, ob du recht hast, dass steht hier gar nicht zur Diskussion. Jetzt ist ein Anwalt "offiziell angesetzt". Es ist egal, ob du recht hast, du musst jetzt recht bekommen. Und das geht nur noch mit einem Anwalt.

    Meine Frau ist bei Gericht und es werden täglich Menschen zu etwas verdonnert, wo man entsetzt ist. Viele Urteile werden gefällt, weil Fristen abgelaufen waren oder Indizien anders bewertet wurden. Ich warne davor, die Sache zu lange zu schieben!!!

  • Ich schaetze mal, Deinen Nachbarn geht es mehr um den Wiederverkaufswert ihrer Butze, wie um Deine Baeume und Bienen.


    Denn wer seinen Nachbarn den Anwalt auf den Hals hetzt, will dort nicht alt werden. Da braucht man sich!


    Wir hatten hier in der Nachbarschaft auch mal zwei solche Streithaehne. Es ging auch um Baeume. Beide sind inzwischen weggezogen. Die Anwaelte haben gut verdient, die Baeume stehen noch immer, den Foerster brauch ich nicht auf das Thema zu bringen und die Beule ist noch immer im Zaun. Menschen sind manchmal einfach nur doof. Da lob ich mir die Bienen. Tsssss....

  • Ich schaetze mal, Deinen Nachbarn geht es mehr um den Wiederverkaufswert ihrer Butze, wie um Deine Baeume und Bienen.


    Denn wer seinen Nachbarn den Anwalt auf den Hals hetzt, will dort nicht alt werden. ….

    Hallo,


    das wäre ja super, wenn das so wäre. Vielleicht arbeiten wir Mielkendorfer daran, diese Typen wieder loszuwerden.


    LG

    Kai

  • Für mich wäre es jetzt auch Zeit einen Anwalt hinzuzuziehen.

    Doch nur weil mir sonst die Sache zu unübersichtlich wird.


    Zum einen scheint es deine Nachbarn massiv zustören, was du da an Natur freilässt. Alleine das der Nachbar von sich aus einen Anwalt sucht, zeigt seine Not.

    Daher wird der kaum mehr Ruhe geben.


    Trotzdem würde ich nach meinem Rechtsempfinden sagen, dass du mit dem Stück Land machen kannst, was du magst. Solange es nicht industriell und nur hobbymässig genutzt wird.

    Bei der Bienenhaltung müsste der Nachbar eine Gefährdung nachweisen um dagegen vorzugehen, dass sehe ich aber nicht.... ( Du in kurzer Hose und t-shirt vor den Beuten, da wird es schwierig für jemand 20 Meter weiter eine echt Gefahr zu erkennen, ausser das normale Lebensrisiko).


    Natürlich muss der Überwuchs zu einem angrenzenden Garten weggeschnitten werden. Dafür gibt es Regeln.... Trotzdem tolerieren einige Nachbarn überwuchs, oder fragen, ob sie den überwuchs kurz selber schneiden sollen. Deine Nachbarn sind leider problematisch, daher einfach sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

    Doch ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Nachbar mir sagen könnte, dass ich auch nur einen einzigen Baum Fällen soll. Ausser der Baum würde eine ernste Gefahr darstellen....


    Schade, dass die Sache so verfahren wirkt, dass ich nicht glaube, dass es eine friedliche Lösung geben wird.


    Sorry Kai, .

  • kann man machen, nach meinen Erfahrungen aber haben Behörden im Zivilrecht keine Ahnung, bzw. verweigern auch Rechtsauskünfte diesbezüglich, um eine etwaige Haftung zu vermeiden.


    Ich versuche lieber, mich selber schlau zu machen: Gesetze lesen, Urteile studieren, herrschende Meinungen einholen.

    Eine echte Rechtsauskunft zu geben sind Ämter tatsächlich nicht befugt. Das dürfen nur Rechtsanwälte (zumindest, wenn sie das dann auch als Rechtsauskunft bezeichnen). Dieser Zwang, zugelassener Rechtsanwalt zu sein, um rechtsberatenzu dürfen, ist übrigens ein Nazierbe (diente ursprünglich dazu, zulassungsentzogenen jüdischen Rechtsanwälten diesen letzten rettenden Strohhalm zu nehmen, wenigstens ein bißchen zu verdienen). Auch diese schwachsinnigen Mordmerkmale (von Freisler!!) sind ein beschämendes juristisches Erbe der Nazizeit, das dieser angeblich so antifaschistische Staat bis heute nicht abzuschütteln imstande oder willens war. Aber das ist ein anderes Thema.


    Was Schlaumachen anbetrifft: Vermutlich tummeln sich in diesem Forum kaum echte Juristen (kein Beitrag legt das m.E. nahe), aber die Schwarmintelligenz juristischer Laien ist m.E. auch nicht ganz zu verachten. Nahezu jeder weiß irgendetwas dazu, meistens etwas anderes, aber mit Spürsinn und Menschenverstand kann man aus der Fülle der Informationen durchaus auch etwas plausibles, was das Bild abrundet, entnehmen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

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  • Da ich aber rechtlich nicht weiß, wie es sich mit der Rechnung verhält (es gibt Rechtsansichten, nach denen ich zur Zahlung des anderen Anwaltes verpflichtet bin, wenn ich der vorherigen Aufforderung der Gegenseite nicht gefolgt und somit in Verzug geraten bin), ziehe ich es vor, einen Anwalt aufzusuchen. Denn der nächste Schritt nach Rechnung könnte eine Mahnung und dann das gerichtliche Mahnverfahren sein.

    Zur Sicherheit kann man diesem Schreiben und vor allem der Forderung widersprechen, und das benötigt weder eine Begründung noch ein Jurastudium, es reicht, daß man sich klipp und klar und eindeutig ausdrückt. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist etwas, bei dem man tatsächlich reagieren muß, um die Forderung rechtskräftig abzuwehren - die wird beim Stillhalten tatsächlich ein vollstreckbarer Titel, egal, ob die ursprüngliche Forderung berechtigt ist oder nicht, wobei ein solcher Widerspruch allerdings ebenfalls nicht begründet werden muß.


    Ein gerichtliches Mahnverfahren ist demnach eigentlich für die Katz', sofern man diese auch für einen Laien übersichtliche Spielregel einhält, und führt nur zu zusätzlichen Kosten seitens des Fordernden.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Möglich ist alles. Zur Zahlungspflicht bei Verzug: Zahlungspflicht an den Rechtsanwalt der Gegenseite bei eigenem Verzug.

    Das ist ja das Knackpunkt: Du bist nicht zahlungspflichtig und kannst deshalb auch nicht in Verzug geraten. Rechtsanwälte haben allerdings das Recht, diese ihre Kosten von der Gegenseite einzufordern - versuchen kann man es ja.


    Schweigt man oder zur Sicherheit widerspricht man, bleibt auch einem Anwalt nur der Weg einer Klage, um zu versuchen, das Geld von der Gegenseite über eben einen Gerichtstitel (vollstreckbares Urteil) zu bekommen. Oder eben einen gerichtlichen Mahnbescheid, aber der ist nicht halb so gefährlich, wie er sich anhört, weil man, wie schon gesagt, diesem einfach begründungslos widersprechen kann, und dann ist auch der Anwalt so klug als wie zuvor.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.