Liebe Imkerkolleginnen/-kollegen,
mit Veröffentlichung v. 08.03.2016 ist jeder Imker verpflichtet seine Bienen zentral erfassen zu lassen. Dieses schreibt das neue " Gesetz zur Registrierung der zur Herstellung von Imkereierzeugnissen unterhaltenen Bienenstöcke ( wohl aus dem bayerischen Sprachgebrauch ) Bienenstöckeregistrierungsgesetz - BienSRegG, aufgrund europäischer Beschlüsse vor.
Gem. Par. 3 haben alle Tierhalter, Bienenhalter, alle Tierhaltungsbetriebe ist derOrt( Standorte von Bienenvölkern) an dem sich Bienenstöcke ( Bienenvölker) im Sinne des Artikels 1 der delegierten v erordnung (EU) Nr. 20151366 zum Zeitpunkt der Winterruhe befinden, elektronisch oder schriftlich zu melden.
Es besteht nach diesem Gesetz, sowie nach EU Vorschriften eine Meldepflicht, gem. Par. 4. Die erste Mitteilung ist bis zum 31.01.2017 an die noch zu benennende Erfassungsbehörde abzugeben. Jede weitere jährlich abzugebenden Meldung muß dann zum
15.12. jeden Jahres erfolgen.
Die Erstmeldung zum 31.01.2017 muß die folgenden Daten gem. Par 4(3) enthalten.:
1. Name des Tierhalters / Imkers
2. Anschrift des Tierhalters / Imkers
3. die nach Par 1 a der Bienenseuchenverordnung erteilte Registriernummer ; bei ortsverschiedenen Tierhaltungsbetrieben mit
jeweils eigener Registriernummer alle erteilten Registriernummern und
4. die Anzahl der eingewinterten Bienenstöcke / Bienenvölker.
Gem. Par. 6 veranlassen die Behörden bei 5 von Hundert der nach Par. 4 (1) mitteilungspflichtigen Tierfhalter vor Ortkontrollen zur Überprüfung der Richtigkeit der mitgeteilten Daten.
Leider ist auch uns noch nicht bekannt, wer den zur Erfassungsbehörde ernannt wurde.
Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem eigenen Veteriäramt oder der entsprechenden Landwirtschaftskammer.
Dieses ist kein Witz, sondern neue Realität und deswegen braucht keiner witzige Kommentare abgeben, sondern überprüfen, ob seine Bienen alle gem. Par 1 a der Bienenseuchenverolrdnung ordnungsgemäß der Veterinärbehörde angemeldet sind