neues Bienenstandsregistergesetz

  • Liebe Imkerkolleginnen/-kollegen,


    mit Veröffentlichung v. 08.03.2016 ist jeder Imker verpflichtet seine Bienen zentral erfassen zu lassen. Dieses schreibt das neue " Gesetz zur Registrierung der zur Herstellung von Imkereierzeugnissen unterhaltenen Bienenstöcke ( wohl aus dem bayerischen Sprachgebrauch ) Bienenstöckeregistrierungsgesetz - BienSRegG, aufgrund europäischer Beschlüsse vor.
    Gem. Par. 3 haben alle Tierhalter, Bienenhalter, alle Tierhaltungsbetriebe ist derOrt( Standorte von Bienenvölkern) an dem sich Bienenstöcke ( Bienenvölker) im Sinne des Artikels 1 der delegierten v erordnung (EU) Nr. 20151366 zum Zeitpunkt der Winterruhe befinden, elektronisch oder schriftlich zu melden.
    Es besteht nach diesem Gesetz, sowie nach EU Vorschriften eine Meldepflicht, gem. Par. 4. Die erste Mitteilung ist bis zum 31.01.2017 an die noch zu benennende Erfassungsbehörde abzugeben. Jede weitere jährlich abzugebenden Meldung muß dann zum
    15.12. jeden Jahres erfolgen.
    Die Erstmeldung zum 31.01.2017 muß die folgenden Daten gem. Par 4(3) enthalten.:
    1. Name des Tierhalters / Imkers
    2. Anschrift des Tierhalters / Imkers
    3. die nach Par 1 a der Bienenseuchenverordnung erteilte Registriernummer ; bei ortsverschiedenen Tierhaltungsbetrieben mit
    jeweils eigener Registriernummer alle erteilten Registriernummern und
    4. die Anzahl der eingewinterten Bienenstöcke / Bienenvölker.


    Gem. Par. 6 veranlassen die Behörden bei 5 von Hundert der nach Par. 4 (1) mitteilungspflichtigen Tierfhalter vor Ortkontrollen zur Überprüfung der Richtigkeit der mitgeteilten Daten.


    Leider ist auch uns noch nicht bekannt, wer den zur Erfassungsbehörde ernannt wurde.
    Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem eigenen Veteriäramt oder der entsprechenden Landwirtschaftskammer.


    Dieses ist kein Witz, sondern neue Realität und deswegen braucht keiner witzige Kommentare abgeben, sondern überprüfen, ob seine Bienen alle gem. Par 1 a der Bienenseuchenverolrdnung ordnungsgemäß der Veterinärbehörde angemeldet sind

  • Dürfen die Herren gerne selbst beim Veterinäramt nachfragen.
    Die EU mischt sich immer mehr in Dinge ein, die denen nichts angeht....
    Außerdem wird es eh nie überprüft.... :lol:

  • Da stimme ich dir gerne zu. Das ist fur die kommenden Wahlen ein für mich wichtiger Punkt. Raus aus dem Saftladen. Aus Brüssel kommen nur noch solche besch.... Regelungen....

  • Na darkbee, auf die Nichtüberprüfung würde ich mich lieber nicht verlassen, denn ich habe bei Zuschusszahlungen durch die EU oder die Landwirtschaftskammern aneder Erfahrungen gemacht. :? im übrigen dient die Erfassung aller Bienenbestände, mal abgesehen von irgendwelchen Zuschussmaßnahmen für die Zucht ( Erhaltung ) auch der Dunkelen, sinnvollerweise auch dem Seuchenschutz und somit dem Schutz der gesamten Imkerei. Aber von mir aus soll es jeder so sehen, wie er es möchte. Mit einer Antihaltung wird man aber in diesem Bereich sehr schnell anecken und auf Wiederstand, nicht nur der Behörden stossen.
    Wir sollten uns der Zucht und der Erhatlung der Dunklen verschreiben und dieses Ziel neutral verfolgen. Es geht hier nur um die Erhaltung, Zucht der Dunklen und nicht um die Verfolgung irgendwelcher Phantastereien. Dazu wäre mir meine Zeit auch zu schade, denn die ist bemessen.

  • Liebe Mitimkerinnen / Mitimker,


    habe am 06.07.2016, nach Recherche über das niedersächsische Landwirtschaftsministerium erfahren, dass dieses Gesetz " ad Akta " gelegt wurde. Wie mein Gesprächspartner, zgl Sachbearbeiter in dieser Angelegenheit, mir mitteilte bleibt es beim bisherigen Meldeverfahren. Somit kommt dieses Gesetz nicht zur Anwendung und ist faktisch gegenstandslos.
    Viel Wind um nix!!