Oxalsäure verdampfen nicht zugelassen? Nicht verboten? Illegal? Erlaubt?

  • HAllo Imkerfreunde,


    hier nochmals meine Ausführungen in Schriftform. DAs PDF-Dokument kann heruntergeladen werden: http://www.nordbiene.de/downlo…ine-rechtsinterpretation/


    Viele Imker behaupten, es sei illegal und somit verboten, Oxalsäure zur Verdampfung im Bienenvolk einzusetzen. Als Begründung wird immer wieder angeführt, Oxalsäure sei „nicht zugelassen“. Im Umkehrschluss heißt es für viele Unwissende daher, das Verdampfen von Oxalsäure sei also verboten, was gern im Internet verbreitet und ungeprüft wiederholt wird. Eine rechtliche Grundlage für diese Ansicht wird dann aber nicht genannt.


    Beleuchten wir die „Zulassungen von Arzneimitteln“ einmal näher. Diese werden durch ministeriale Rechtsverordnungen geregelt, die allesamt auf das Arzneimittelgesetz (AMG) zurückgehen. Das Arzneimittelgesetz stellt die Ermächtigungsgrundlage in den §§ 21ff für die Zulassungsverordnungen dar. § 21 Absatz 1 AMG regelt, wann es für ein Arzneimittel einer Zulassung bedarf.


    Die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Behandlungsverfahrens kann nur streng nach dem herrschenden Recht beurteilt werden. Denn ausschließlich der deutsche Gesetzgeber entscheidet darüber, ob ein Stoff verboten ist oder nicht.


    Voraussetzung für ein Zulassungsverfahren nach §§ 21ff Arzneimittelgesetz, fortan als AMG bezeichnet, ist unter anderem, dass es sich bei dem Stoff um ein Arzneimittel handelt. § 2 AMG regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen ein Stoff ein Arzneimittel im Sinne des AMG darstellt.


    Nach § 2 Abs. 1 AMG muss der Stoff


    • - zur Anwendung (..) im tierischen Körper und zur Heilung oder Verhütung (..) tierischer Krankheiten bestimmt sein, oder
    • - ein Stoff sein, der am (..) tierischen Körper verabreicht werden kann, um durch physiologische Funktionen (..) eine Wirkung wiederherzustellen.


    Beide Voraussetzungen sind für handelsübliche Oxalsäure nicht erfüllt. Oxalsäure ist weder zur Anwendung am tierischen Körper bestimmt, noch soll sie durch physiologische Funktionen eine Wirkung wiederherstellen oder korrigieren.


    Oxalsäure C2H2O4 ist eine völlig frei verkäufliche, reine Chemikalie in kristalliner Form. OS ist weder rezept- noch apothekenpflichtig. Sie wird häufig als als Bleichmittel, zur Entrostung, zum Polieren von Marmor, in der Holzverarbeitung und labortechnisch als Salzbildner eingesetzt. Gern wird sie auch von Imkern zur Bekämpfung des Schädlings „Varroa“ verwendet. Oxalsäure ist also ein vielfältig einsetzbarer Stoff, ohne näher bestimmten Verwendungszweck. Daraus ergibt sich, dass Oxalsäure nicht zur Behandlung am tierischen Körper bestimmt ist und auch keine Wirkung in der Physiologie des Biens auslösen soll. Im Gegenteil: Oxalsäure soll im Bienenvolk gerade keine Wirkung auf die Bienen entfalten!


    Oxalsäure kommt in vielen Pflanzen vor, die den Menschen als Lebensmittel dienen, z. B. in Petersilie, Rhabarber, Spinat, Portulak, Speiserübe, etc. Auch im Trinkwasser kommt Oxalsäure von Natur aus vor. Oxalsäure ist also ein Stoff, der sich rechtlich betrachtet nicht von anderen Stoffen unterscheidet, wie z. B. Zucker, Alkohol oder Kochsalz.


    Aus diesem Grunde stellt handelsübliche Oxalsäure kein Arzneimittel im Sinne des AMG dar; sie fällt nicht unter den Regelungsschirm des Arzneimittelgesetzes. Der bloße Einsatz von Oxalsäure im Bienenvolk führt nicht automatisch zu einer Arzneimitteleigenschaft.


    Da Oxalsäure kein Arzneimittel darstellt, ist sie selbstverständlich als solches nicht zugelassen. Sie kann deshalb in ihrer handelsüblichen Form auch niemals als solches Gegenstand einer Zulassung sein.


    Oxalsäure stellt somit kein Arzneimittel im Sinne des AMG dar. Das AMG übt keinen Regelungscharakter auf die Oxalsäure aus. Sie kann damit genauso frei und legal im Bienenvolk angewendet werden wie Zucker, Alkohol oder Kochsalz.


    Damit stellt auch das Verdampfen eine völlig legale Anwendungsform der Oxalsäure dar.
    DAs Dokument ist downloadbar: http://www.nordbiene.de/downlo…ine-rechtsinterpretation/


  • Eine Argumentation gegen die frei verkäufliche technische OS ist doch dass sie Verunreinigungen enthielte, die dann den Honig und sonstige Produkte kontaminieren.


    Eine andere Argumentation ist dass Imkers nicht die richtige Dosierung hinbekommen. Habe ich auch schon mitbekommen dass dem so ist.


    Dann können manche nicht zwischen MS OS und AS unterscheiden. Solche Fälle kenne ich auch.
    80 % ige MS träufeln und AS sprühen !!!!!!!!!!!!!! gibts wirklich.


    Ich denke viele Normen gibt es wirklich um den Anwender vor sich selbst zu schützen. Leider notwendig.

    lg

  • HAllo Bienenalex,


    das sind alles Argumente, die jeder für sich selber beantworten muss.


    In der Abhandlung geht es aber nur um den rechtlichen Aspekt.
    LG
    Kai

  • Legal,Illegal,scheissegal...
    Was ich so über die Oxalsäure vernommen habe ist,das es fast unschädlich für Bienen sein soll und eigentlich überall vorkommt.


    In Frankreich wollten sie mal Brennesselsud verbieten weils zu gut für die Pflanzen ist. :lol:


    Üps,ist anscheinend immernoch verboten. :shock:
    http://brennnesselpflanze.de/w…e-in-frankreich-verboten/


    Mfg

  • Oxalsäure ist also ein vielfältig einsetzbarer Stoff, ohne näher bestimmten Verwendungszweck. Daraus ergibt sich, dass Oxalsäure nicht zur Behandlung am tierischen Körper bestimmt ist und auch keine Wirkung in der Physiologie des Biens auslösen soll. Im Gegenteil: Oxalsäure soll im Bienenvolk gerade keine Wirkung auf die Bienen entfalten!

    So sehr ich Ihre Argumentation begrüße, aber spätestens hier würden Ärzte, Pharmazeuten und medizinisch bewanderte Juristen einschreiten/intervenieren: Daraus ergäbe sich z.B., daß Parasitenbekämpfsstoffe, Impfstoffe, Gegengifte oder Entgiftungsstoffe keine Medikamente/Arzneien wären, weil und wenn diese für sich genommen keine Wirkung im Organismus entfalten (würden). Deren Wirkung soll sich ja darauf beschränken, Negativwirkungen zu bekämpfen oder zu verhindern. Dennoch firmieren die alle unter Medikamente/Arzneien.


    Davon abgesehen, ist mir dieses "Verbot" auch egal, da Oxalsäureverdampfung die einzige akzeptable Deparasitierung auf Basis natürlicher Stoffe darstellt. Die anderen Stoffe sind ungeeigneter, gar unnatürlicher, und die physikalischen und biotischen Methoden bislang (fast) untauglich.


    Wie ich im nachhinein erfuhr, hätte ich nicht einmal selbsthergestellte Oxalsauredihydratlösung anwenden/applizieren dürfen - Schockschwerenot! Das dient wohl eher der Profitmaximierung denn dem Gesundheitsschutz von Bienen & Menschen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Download-Link wurde aktualisiert: http://www.nordbiene.de/downlo…ine-rechtsinterpretation/der

    Zu Ihrer Rechtsinterpretation äußert sich der Bienen-/Imkerrechtsanwalt Wolfgang Maurer: https://imkerrechtsanwalt.de/d…erdampfen-oder-traeufeln/ (in den Kommentaren die Antwort auf die letzte Frage (von Marcus Werner)). Natürlich lehnt er Ihre Rechtsauffassung ab. Sollte er zu seiner eigenen Sicherheit auch besser so tun, weil er für falsche Aussagen haftbar gemacht werden kann. Und er schätzt m.E. zutreffend ein, daß Gerichte wahrscheinlich es auch nicht so sehen werden wie Sie.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • So sehr ich Ihre Argumentation begrüße, aber spätestens hier würden Ärzte, Pharmazeuten und medizinisch bewanderte Juristen einschreiten/intervenieren: Daraus ergäbe sich z.B., daß Parasitenbekämpfsstoffe, Impfstoffe, Gegengifte oder Entgiftungsstoffe keine Medikamente/Arzneien wären, weil und wenn diese für sich genommen keine Wirkung im Organismus entfalten (würden). Deren Wirkung soll sich ja darauf beschränken, Negativwirkungen zu bekämpfen oder zu verhindern. Dennoch firmieren die alle unter Medikamente/Arzneien....

    Hallo,


    danke für die Einschätzung. Bei Oxalsäure sehe ich es aber so, dass dieser Stoff kein Medikament ist, auch gar nicht sein kann, da sowohl Vertriebswege als auch Einsatzbereiche des Stoffes dagegen sprechen.


    Kein Medikament bedeutet damit, dass das Arzneimittelgesetz auf OS nicht anwendbar ist. Rechtlich macht es daher m. E. keinen Unterschied, ob man OS oder Zucker oder Mineralwasser ins Volk kippt.


    LG

    Kai

  • Hallo Kai,


    Klingt logisch ABER Honig ist ein Lebensmittel, da macht eine Zulassung schon den Unterschied. Sonst könnte ich ja auch während der Tracht munter behandeln. Ich denke das ist der Knackpunkt.

    L.G. René

  • Da Oxalsäure angeblich auch ein natürlicher Bestandteil des Honigs sein soll, wird zusätzlich in Bienenstöcke gebrachte Oxalsäure kein Problem sein, sofern man es mit dem Eintrag nicht übertreibt, vor allem erst nach Honigernte und dem Entfernen der Honigwaben/-zargen.


    Träufeln und Sprühen sind ja schließlich auch außerhalb der Tracht erlaubt.


    Diese Ad-Us-Vet-Zwang steht hinsichtlich seiner Begründungslogik auf tönernen Füßen und dient in Wirklichkeit nur dem Phamaziereibach. Alles andere ist nur vorgeschoben!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • ...


    Träufeln und Sprühen sind ja schließlich auch außerhalb der Tracht erlaubt.

    Jo, dh hier muss man ganz sauber argumentieren:


    Es wurden gewisse Medikamente und Verfahren zugelassen, die Oxalsäure enthalten, nämlich z. B. Oxuvar 3,5% der Firma Andermatt oder die Oxalsäuredihydratlösung 3,5% der Serumwerke Bernburg.


    Oxalsäure als Stoff an sich kann aber gar keine Zulassung erhalten, genauso wenig wie Zucker oder Alkohol.


    LG

    Kai

  • Ja, das weiß ich natürlich.


    Nun kann man ja argumentieren, daß man gar nicht behandelt. Ggf. hat dieses Argument sogar Substanz, weil schnöde Oxalsäure kein Medikament ist.


    Dem spricht entgegen, daß man zur Behandlung der Varroose/Varroatose verpflichtet sei. Doch wie sollen sich dann die natürlichen Abwehrkräfte gegen diesen Parasiten evolutionär entfalten?


    Es dreht sich m.E. allmählich im Kreise. Die zunehmenden Videos der Verdampung auf YouTube, auch von deutschen Imkern, die sich so aus der Anonymität wagen, zeigen, daß dieser Staat dagegen nicht (mehr?) konsequent vorgeht.


    Zudem ist das Verdampfen mit Atemschutz auch für den Imker gefahrlos, wie ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Darf ich, darf ich nicht....Meine Bienen müssen überleben..Jeder Gute Imker hat die für sich geeigneten Mittel. Wenn im Frühjahr massenhaft Pollen eingetragen wird, waren die Mittel vorzüglich.;)


    Gruß drohnenfreund.

  • In den Diskussionen bei YT gehts ja hoch her. Was ich mich frage: Manch einer benutzt ja die Puderzuckermethode zur Varroadezimierung. Hat Pudderzucker eine Zulassung als Arzneimittel bzw. wird es eine solche je erhalten koennen? Muss es die ueberhaupt erhalten, wenn ich den Zucker nur zur Diagnostik einsetze?


    Braucht OX eine Zulassung, wenn ich diese - genau wie den Zucker - nur zur Diagnostik einsetze?


    Ich denke, wir bewegen uns da in einem Graubereich. Die Verantwortung traegt jeder selbst, der Lebensmittel produziert. Im Rahmen einer Verhaeltnissmaessigkeitsbetrachtung stellt sich mir auch die Frage, weshalb Amitraz, Flumethrin und Perizin eine Zulassung besitzen, die im Vergleich unproblematische OX-Sublimation jedoch nicht?


    Es ist jedoch traurig, dass in D die OX-Sublimation - obwohl wissenschaftlich anerkannt die effektivste und bienenfreundlichste Methode ueberhaupt - so eine Rechtsunsicherheit nach sich zieht.

  • Es ist doch so, das das bedampfen der Bienen die verträglichste Art ist um der Biene ein angenehmes Dasein zu ermöglichen. Wir wollen ja die Bienen erhalten. Da es im Moment nichts besseres gibt ist das ein guter Weg. Nur wenn ich höre das einige bis zu 20 mal bedampfen stellt es mir die Nackenhaare. Aber wie immer, geschwätzt ist vielmals viel.;)


    Gruß kurt.

  • Hallo Euch beiden,


    jo das sehe ich auch so. Dazu passend folgende Argumentation, Quelle: Alfranseder


    • "Oxalsäure wird bei den Behandlungen von den Bienen nicht aufgenommen, diese werden daher gesundheitlich auch nicht beeinträchtigt. Nach dem Arzneimittelgesetz § 2 ist ein Stoff nur dann ein Arzneimittel, wenn er im oder am tierischen Körper angewendet oder einem Tier verabreicht werden kann, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen.
    • da aber die feinen Oxalsäure-Kristalle bei der Verdampfung mit dem Oxamat nur bis an das Haarkleid der Bienen gelangen und von diesen entfernt werden, greift hier das Arzneimittelgesetz nicht. In dieser Applikation ist die Sublimation von Oxalsäuredihydrat kein Arzneimittel
    • diese Anwendungsform der Sublimation ist auch kein Biozid, da den Milben durch den Osmose-Effekt an den Haftlappen die Feuchtigkeit entzogen wird. Der Osmose-Effekt ist ein rein physikalischer Effekt und physikalische Effekte unterliegen nicht dem Arzneimittelrecht bzw. Biozidrecht" Quelle: Alfranseder

    Vielleicht sollten wir uns mal überlegen, wie wir unsere Gesetzgeber dazu bringen können, durch eine gesetzliche Änderung / Ergänzung eine Eindeutigkeit herzustellen und somit manche Unsicherheiten abzuschaffen.


    LG

    Kai

  • In den Diskussionen bei YT gehts ja hoch her. Was ich mich frage: Manch einer benutzt ja die Puderzuckermethode zur Varroadezimierung. Hat Pudderzucker eine Zulassung als Arzneimittel bzw. wird es eine solche je erhalten koennen? Muss es die ueberhaupt erhalten, wenn ich den Zucker nur zur Diagnostik einsetze?

    Das bringt den schizophrenen Irrsinn auf den Punkt.


    Man dezimiert, aber wenn man es "nur zur Diagnose" anstellt, ist es (wohl) erlaubt, als Akarizid natürlich "nicht zugelassen", weil es ja dann als Medikament eingesetzt würde.


    Die Legalität einer Handlung ist demnach nicht von dieser Handlung abhängig, sondern mit welchen Wörtern man ihre Zielsetzung umschreibt bzw. rechtfertigt.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.