Bienen: Aufziehender Ärger mit Nachbarn

  • HAllo allerseits,


    es war absehbar: meine "Neunachbarn" (wohnhaft hier seit 3 Jahren, Polen, Städter) machen langsam Ärger. Folgende Fakten:


    • Teilung meines langen Nachbargrundstückes quer, danach Verkauf der unteren Hälfte (neben meinen Bienen und meinem Wäldchen)
    • Neubau eines Hauses mit Baugrube, ca 2 m von der Grenze entfernt (s. Foto von vor 4 Jahren)
    • Entfernung zum meinem (ca. 15 m hohen Wald): 3 m
    • Entfernung zu den Bienen (die dort teils seit 28 Jahren stehen): ab 10 m vom Haus gemessen


    Der Nachbar begehrt nun die Teilentfernung des "Waldes" mit der Begründung, das Laub falle in seine Rinne. Alternativ wolle er mir die 400 qm für 10.000 € abkaufen.


    Nun frage ich mich natürlich:


    • Kann er die Entfernung der Bäume verlangen, obwohl die schon viel früher da standen (bis an die Grenze heran)?
    • Welche Chancen habe ich, einem Klageverfahren zu widerstehen?
    • Wer hat ähnliche Erfahrungen oder aber entsprechendes Fachwissen?


    Danke.
    LG
    Kai


    Foto: Baugrube (links), rechts daneben mein Grundstück:


  • Was sagt denn die Baumschutzsatzung in Mielkendorf?
    Grundsätzlich ist nur der Überhang möglich, jedoch aber nur bei gravierender Einschränkung seines Grundstückes (und Laub in der Rinne ist mit sicherheit keine Gravierende Einschränkung, da die Reinigung selbiger mit zur Normalen Wartung eines Hauses gehört).


    Also zu Entfernen hast du da nichts. Ausserdem 10k€ für 400m² sind ein Witz z.Z. Mielkendorf steht z.Z. bei 100€+ /m², denk dran du würdest 400m² Bauland verkaufen, was meinst du wie lange das Dauert bis du ein Haus im Garten hast.

  • Hast du eine Rechtschutzversicherung?
    Wenn ja, lass ihn klagen und überlasse das einem Fachanwalt.
    Sicherung des Hanges könnte noch was sein. Läuft da unten nicht die Autobahn?


    Gruß, Heiko

  • Moin Kai,
    denke du mußt dir wegen den Bäumen keine großen Sorgen machen,allerdings nerven solche Dinge total.
    Ich habe meine Bienen auch direkt hinter meinen ca.190cm hohen Lamellen stehen ca. 7Jahre vor 2 Jahren hat eine junge Familie
    das angrenzende Haus gekauft und hinter meinen Bienenstand ein Kinderspielplatz aufgebaut,sie sagen zwar sie finden Bienen gut
    doch plötzlich hätte der Sohn Angst vor Bienen,naja nun sorge ich vor und stelle nach und nach die Bienen vor mein Haus mit Abstand
    von 10 m von der Grundstücksgrenze um Konflikte aus dem Weg zu gehen.


    LG Herbert


  • Was sagt denn die Baumschutzsatzung in Mielkendorf?
    Grundsätzlich ist nur der Überhang möglich, jedoch aber nur bei gravierender Einschränkung seines Grundstückes (und Laub in der Rinne ist mit sicherheit keine Gravierende Einschränkung, da die Reinigung selbiger mit zur Normalen Wartung eines Hauses gehört).


    Also zu Entfernen hast du da nichts. Ausserdem 10k€ für 400m² sind ein Witz z.Z. Mielkendorf steht z.Z. bei 100€+ /m², denk dran du würdest 400m² Bauland verkaufen, was meinst du wie lange das Dauert bis du ein Haus im Garten hast.


    HAllo Robi,


    danke schön. Ich rufe nachher mal das Umweltamt an.


    Nebenbei zum Preis: aufgrund der Nähe zur Autobahn ist mein Land leider kein Bauland mehr. Wurde mir so im Bauamt gesagt. Daher: Gartenland.


    LG
    Kai



    [attachment=0]grund.jpg[/attachment]


  • Hast du eine Rechtschutzversicherung?
    Wenn ja, lass ihn klagen und überlasse das einem Fachanwalt.
    Sicherung des Hanges könnte noch was sein. Läuft da unten nicht die Autobahn?


    Gruß, Heiko


    HAllo Heiko,


    danke schön. RSV leider erst am 21.6.18 abgeschlossen. Die würde kaum greifen.


    Ja, da läuft die ASB, siehe Grafik. Ich mache mich schlau.
    LG
    Kai


  • Moin Kai,
    denke du mußt dir wegen den Bäumen keine großen Sorgen machen,......
    LG Herbert


    Danke, Herbert, das wäre ja super. Bist Du Dir 100% sicher? Schau Dir gern mal das Satellitenfoto an. :P


    LG
    Kai

  • "Der Nachbar kann der Rückschnitt verlangen
    Ist eine Anpflanzung beim Nachbarn zu nah an die Grenze gesetzt beziehungsweise höher als erlaubt, geben die Nachbarrechtsge­setze einem Eigentümer die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Er kann verlangen, dass der Nachbar die Abstandsvorschriften wieder einhält, wofür – im Einzelnen in den Bundesländern unter­schiedlich ausgestaltet – neben der Beseitigung der Anpflanzung auch ihr Rückschnitt auf ein zulässiges Maß in Betracht kommt. Naturschutzbestimmungen und angeordnete Schonzeiten sind dabei zu beachten.


    Wuchert das Grün über das erlaubte Maß hinaus, muss der Nach­bar Gelegenheit bekommen, Abhilfe zu schaffen. Sinnvollerweise setzt ihm der Eigentümer hierzu eine angemessene Frist. Schafft der Nachbar keine Abhilfe, kann und muss der Eigentümer gerichtliche Schritte einleiten. Wenn er eigenmächtig zu Säge oder Schere greift, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Erst wenn ein Gericht einen Anspruch auf Beseitigung oder Rück­schnitt festgestellt hat, kann dieser im Rahmen einer Zwangsvollstreckung auch gegen den Willen des Nachbarn durchgesetzt werden, wenn der Nachbar dem Richterspruch nicht freiwillig nachkommt.


    Nach fünf Jahren ist der Anspruch verjährt
    Der Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Anpflanzungen verjährt in den meisten Bundesländern innerhalb von fünf Jahren. Die Verjährungsfrist kann kürzer sein (zum Beispiel in Brandenburg und Schleswig-Holstein: zwei Jahre; in Hessen und Rheinland-Pfalz: drei Jahre) oder länger (zum Beispiel in Nord­rhein-Westfalen: sechs Jahre). Die Frist beginnt teils mit dem Zeit­punkt der Anpflanzung beziehungsweise mit dem Ablauf des Pflanzjahres (zum Beispiel in Baden-Württemberg, Berlin, Nord­rhein-Westfalen, Thüringen), teils mit dem Zeitpunkt der Über­schreitung der zulässigen Maximalhöhe beziehungsweise mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres (zum Beispiel in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein).


    Der Nachbar darf herüberragende Äste abschneiden
    Streit gibt es aber nicht nur um den Grenzabstand von Pflanzun­gen, sondern häufig auch um den Überhang. Darunter fallen zum Beispiel vom Nachbargrundstück über die Grenze ragende Zweige oder herüberwachsende Wurzeln von Bäumen oder Sträuchern. Den rechten Umgang mit dem Überhang regelt § 910 BGB. Danach darf ein Eigentümer über die Grenze gewachsene Wurzeln von Bäumen und Sträuchern sowie Zweige abschneiden und behalten, es sei denn, der Überhang beeinträchtigt die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein kann, wenn die Folge des Überhangs allein in geringem Laub- oder Blütenbefall besteht. Das Landesnachbarrecht kann weitere Einschrän­kungen des Abschneiderechtes enthalten (zum Beispiel in Baden- Württemberg).


    Das Abschneiderecht gilt für den Überhang auf dem eigenen Grundstück, es erlaubt weder das Abschneiden jenseits der Grundstücksgrenze noch das Betreten des Grundstücks des Nachbarn. Für das Abschneiden von Zweigen verlangt § 910 BGB ausdrück­lich, dass ein beeinträchtigter Eigentümer sie erst abschneiden darf, nachdem er dem Nachbarn zuvor erfolglos eine Frist zur Beseitigung gesetzt und damit Gelegenheit zur Abhilfe gegeben hat.


    Aber auch Wurzeln von Bäumen und Sträuchern sollte ein Eigentümer zu seiner eigenen Sicherheit erst entfernen, wenn er dem Nachbarn zuvor eine Frist gesetzt und Gelegenheit gegeben hat, sie selbst zu beseitigen. Die Gerichte gehen nämlich davon aus, dass der Nachbar unter Umständen hierzu die Chance haben muss, zum Beispiel, um selbst Maßnahmen zur Erhaltung eines zu beschneidenden Baumes zu treffen. Gibt ein Eigentümer dem Nach­barn keine Gelegenheit zur Abhilfe und beseitigt er den Überhang voreilig, läuft er Gefahr, dem Nachbarn Schadensersatz für die beschädigte Pflanze zahlen zu müssen. Dasselbe gilt, wenn er den Überhang unsachgemäß abschneidet.


    Ein Eigentümer, der berechtigterweise Überhang auf seinem Grundstück entfernt, kann gegebenenfalls auch vom Nachbarn Schadensersatz für weitere Schäden verlangen, die durch den Überhang verursacht wurden, zum Beispiel, wenn eine Mauer durch die übergewachsene Rankpflanze beschädigt wurde."


    Quelle: https://www.focus.de/immobilie…undstueck_id_4140354.html


    Klingt ziemlich fachlich.

  • Moin Kai,
    da die Bäume Altbestand sind ist das Verlangen nach Entfernung für den Nachbarn problematisch. Solltest du ihm entgegen kommen, durch Verkauf oder entfernen der ersten Baumreihe, kommt als nächstes die störenden Bienen.
    Laß es doch auf dich zukommen und mach dich erstmal schlau. Wenn der Nachbar noch 2 Monate wartet, greift im Ernstfall auch deine Rschvers.
    LG Dieter

  • Hallo Kai,
    deine RSV tritt nach 3 Monatiger Mitgliedschaft ein, ich würde so lange nichts unternehmen und dann kannst du mit einem Rechtsanwalt vorgehen, habe ich aus eigener Erfahrung durch.

    Leg Dich Niemals mit einem Imker an. Ich habe Tausende Freunde die dich Verfolgen können


    LG Klaus

  • Hallo Kai,
    es kann der Frömmste nicht in Frieden leben..
    Was du jetzt brauchst, sind v.a. starke Nerven
    Mein bekloppter Nachbar hat mich vor drei Jahren verklagt, weil meine Hecke höher als zwei Meter war, damit ich sein Müllgrundstück nicht sehen muss. Ich sollte die Hecke entfernen. Das Recht war eigentlich auf seiner Seite. Aber letztendlich steht die Hecke noch und der A... misst zweimal im Jahr nach, dass ich die Schnitthöhe einhalte.
    Man ärgert sich total darüber. Aber mittlerweile stehe ich da drüber. Bei der ersten Verhandlung hatte ich noch einen Anwalt.Dann habe ich das ohne gemacht und gewonnen. Die Anwälte legen sich da nicht so sehr ins Zeug, weil der Streitwert zu niedrig ist. Das Gericht ist an einer Einigung interessiert. Z.B. dass du die Äste entfernst, die über seiner Dachrinne hängen.
    LG Karin

  • Bienen: Aufziehender Ärger mit Nachbarn


    Hallo Kai ,
    Ärger gibt es so oder so , nur wie Du schon schreibst die Verjährungsfrist für Beseitigung ist in Schleswig-Holstein 2 Jahre gerechnet vom Tag der Eigentums Übernahme . Ich würde in Deiner Stelle abwarten und darauf vertrauen das in der zwischen Zeit die Recht Schutz Versicherung greift .
    Nur der Ärger wird bleiben zu Deiner Sicherheit würde ich in einem Gespräch erwähnen das Dein Grundstück Kamera überwacht ist .
    Gruß carlie

  • Wenn Kai das macht, kann er beim neuen Grundstück gleich von vorn anfangen. neuer Nachbar, neuer Ärger. Das ganze ist aber auch eine Modeerscheinung, ich baue im Wald und anschließend muß der Wald weg, zu dunkel oder man baut neben einem Bauern und verlangt anschließend die Abschaffung des Viehs, da es stinkt. Bei sowas braucht man einen langen Atem.
    LG Dieter

  • Hallo Kai,


    Lass dich nicht lumpen! :wink:


    Zitat

    Der Nachbar begehrt nun die Teilentfernung des "Waldes" mit der Begründung, das Laub falle in seine Rinne. Alternativ wolle er mir die 400 qm für 10.000 € abkaufen.


    Was glaubt dein Nachbar wer er ist? ô.O


    1. Er hat deinen Gartenzaun beschädigt. Hat er es wieder in Ordnung gebracht? Wenn ja wie?
    Exakt wo die Grundstücksgrenze verläuft oder minimal abweichend. Ein Millimeter ist nicht viel, macht aber am Ende vielleicht 10 - 50? cm aus wo er den Gartenzaun versetzt hat.


    2. Welche Bäume, Sträucher, Gräser, Blumen, Pilze, Moose, Flechten wachsen da? Stehen die vielleicht nicht sorgar unter Naturschutz? Haben sich möglicherweise sogar Tiere angesiedelt die unter Naturschutz stehen? Spechte, Fledermäuse, seltene Käfer oder Schnecken? Hast du nicht ne Birkenmaus oder sowas? :wink:


    LG Katrin

  • Leider ist die Ursache oft der Neid. Wahrscheinlich möchte er sein Grundstück vergrößern und fängt deshalb zu stänkern an. Lass dich nicht verrückt machen. Die Idee mit dem Naturschutz von Katrin ist gut. Bei uns kann man sich ein Biotop schützen lassen. Hab ich mit meiner Streuobstwiese gemacht. Antrag beim LRA stellen.

  • Hallo Kai,
    bei Eintrag von Laub durch Bäume in der Nachbarschaft handelt es sich hier um eine ortsübliche und hinnehmbare Tatsache.
    Die von ihm angemahnte Beeinträchtigung hätte der Nachbar bei ausreichendem Abstand seines Gebäudes zur Grundstücksgrenze vermeiden können.
    Ich würde weiterhin vom Bauamt nachmessen lassen ob er den in Mielkendorf notwendigen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze tatsächlich einhält.
    Meistens wird nämlich bei der Erstellung des Schnurgerüstes nicht sehr genau gearbeitet.
    Bei Unterschreitung würde ich auf Abriss, oder Schadensersatz klagen, gegen das Bauamt.
    Alternativ:
    Verpachte das Grundstück an eine dritte Person die sich juristisch oder körperlich gegen Deinen Nachbarn wehren kann.


    Gruß


    Claus

  • Es ist Revier und Brutgebiet des Rotkehlchens bis zur Autobahn hin. Inwieweit Kai da Bäume umschneiden darf weiß ich nicht, würde zusätzlich Nabu hinzuziehen und fragen was man machen kann. Ein paar Arten mehr finden kann auch nie Schaden. :wink:



    Wenn ich mir all die Tipps so durchlese, schlechte Karten für den Nachbar. ^^


    LG Katrin