Nachbar in Mielkendorf - "Bäume und Bienen müssen weg!"

  • In deiner ländlichen Gegend ist Bienenhaltung bestimmt ortstypisch.

    Du hast dein Grundstück so gestaltet (Bepflanzung), dass die Bienen "hoch" fliegen und nicht bei allen Nachbarn durch den Garten.

    Wie sehen das übrigens deine anderen Nachbarn?

    Wenn die Nachbarin eine Bienenstichallergie hat (nachgewiesen), dann kann es speziell werden. Wenn sie das wusste, dann zieht sie trotzdem in deine Nachbarschaft?

    Immer optimistisch bleiben und vielleicht doch einen Minimalkompromiss vorbereiten, den man notfalls eingehen würde, als guter Bürger und Nachbar.


    Rolf

  • Dazu müßte eine deutlich erhöhte Stechgefahr hervorgebracht werden - im Nachbarsgarten?


    ....

    Naja, bei 15 Schwärme pro Jahr allein vom Sicula-Volk? :D Ich übertreibe jetzt etwas, aber genau dies werden die Nachbarn tun (sie hatten es mir ja schon so formuliert):


    "Nachbars Horror-Riesen-Bienenstöcke greifen unsere kleine Tochter mit Bienenallergie auf der Terrasse an"


    Fotos von Bienenschwärmen dort sind übrigens vorhanden. Welcher Richter bleibt da unbeeindruckt? ;)


    LG

    Kai

  • Danke Rolf, keine Ahnung, wie es die anderen Nachbarn sehen. Habe ja keine weiteren direkten Nachbarn. ;)


    Minimalkompromiss muss man sehen, wie der aussieht. Ich glaube, den wollen beide Seiten nicht. Die einen wollen die Bienen und Bäume weghaben, der andere will das Gegenteil.


    Dies ist übrigens der Schiedsmann Lutz Reese, Molfsee. Wirkt kompetent. Mentor, Supervisor, Psychologe: https://www.lutz-reese.de/ueber-mich


    LG

    Kai

  • Naja, bei 15 Schwärme pro Jahr allein vom Sicula-Volk? :D Ich übertreibe jetzt etwas, aber genau dies werden die Nachbarn tun (sie hatten es mir ja schon so formuliert):


    "Nachbars Horror-Riesen-Bienenstöcke greifen unsere kleine Tochter mit Bienenallergie auf der Terrasse an"


    Fotos von Bienenschwärmen dort sind übrigens vorhanden. Welcher Richter bleibt da unbeeindruckt? ;)

    Dann sollte allerdings ein Bienensachverständiger (der hoffentlich nicht nur als solcher bezeichnet wird) auch konstatieren, daß Schwärme harmlos sind, solang man sich nicht an ihnen zu schaffen macht. Ich bin zwar, was Stiche anbetrifft, immer noch ein wenig zurückweichend, doch Schwärmen gegenüber bin ich vor dem Einfangen inzwischen völlig unbefangen, und das zurecht, denn sie tun wirklich nichts.


    Klar, als Nichtimker fühlt man sich davon bedroht, ist verständlich. Doch, wie schon gesagt, persönliche Befindlichkeiten spielen keine, kaum oder höchstens eine sehr untergeordnete ("nachrangige") Rolle.


    Die Schlagzeile stammt höchstens aus dem einschlägigen Hitchcock-Film, jedoch nicht aus der Realität.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Zu unserer Justiz mal eine Anekdote, die ich nie vergesse:


    Meine Eltern wollten auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Nachbarn einen normalen Gartenzaun ziehen. Pflöcke wurde einbetoniert, um Tage später dann den Zaun zu ziehen. Der Sohn des Nachbarn griff zum Spaten, wollte damit meinen Vater verprügeln und riss die frischen Pflöcke alle wieder heraus.


    Das ganze landete irgendwann vor Gericht. Letztinstanzlich wurde geurteilt, dass meine Eltern den Zaun nicht ziehen dürfen. Begründung: der Nachbar muss zur Ausübung seines Gewerbes weiterhin mit seinem LKW zu seinem (illegal errichteten) hinteren Stallgebäude fahren können. Das ganze übrigens in einem reinen Wohngebiet. Mit Zaun wäre dies nicht mehr möglich, weil der LKW auch Teile der Auffahrt meiner Eltern nutzen muss.


    Diesen Prozess haben meine Eltern (vor ca. 40 Jahren) endgültig verloren. Bis heute steht da kein Zaun. Und der Sohn des Nachbarn wurde wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen.


    LG

    Kai

  • Hallo Kai,


    ich weiß nicht, ob Du Dir einen Gefallen getan hast, den Namen des Schiedsrichters hier einzustellen. Wenn man Dir Böses will, könnte man Dir versuchte Beeinflussung auf das Verfahren bzw Urteil unterstellen. Da müssen nur unbeteiligte Dritte (im INet gibt es viele Millitante-Spinner) diesen mit Nachrichten in der Angelegenheit „zumüllen“. Selbst wenn Du das nicht beabsichtigt hast, könnte Dir das zum Nachteil ausgelegt werden.


    Da Du in einer ländlichen Gegend wohnst, wo Bienenhaltung (in Erinnerung: Faulbrut in Mielkendorf) noch durchaus üblich ist mit diversen Imkern, sollten gerade Eltern ihre Kinder auf mögliche Gefahren vorbereiten. Gerade dann, wenn die Problematik Bienenallergie vorhanden ist. Hat was mit Erziehung und Fürsorgepflicht der Eltern zu tun.
    Letztendlich hast Du versucht Dein Grundstück mit der Bepflanzung so zu gestalten, dass Nachbarn so wenig wie möglich durch die Bienen belästigt werden. Hinzu kommt, dass Du schon deutlich reduziert hast.


    Vielleicht ein weiteres Argument wäre, dem Bauern möglichst zu verbieten dort Raps und ähnliche bestäubungsintensive Früchte anzubauen. Werden doch hierdurch stechlustige Bestäuber in der Nähe geradezu angelockt und es potenziert somit die Gefahr von möglichen gesundheitsbedrohlichen Stichen.


    Thomas

  • Wenn das Stallgebäude illegal errichtet worden ist, wäre das ein Verstoß gegen die vorhandenen Bauvorschriften (Bebauungsplan, BauGenehmigung) und es müsste dagegen in einem gesonderten Verfahren geklagt werden.


    Weiter stellt sich mir die Frage, ob es sich tatsächlich um ein reines Wohngebiet handelt. In einem Gewerbemischgebiet ist Gewerbe erlaubt. Jedenfalls wäre das auch eine Fragestellung für die örtliche Gemeinde gewesen mit evtl. Klageverfahren.


    Und als 3.: hatte der Nachbar das Recht der Nutzung der Einfahrt (Gewohnheitsrecht, Grundbucheintrsgung?)? Falls nein, hätten Deine Eltern ihm die Nutzung der Einfahrt schlicht untersagen können. Und im Falle der Zuwiderhsndlung auch klagen können.

    Letztendlich wären das 3 (!) eigenständige zusätzliche Verfahren.


    Bitte nicht falsch verstehen! Die Rechtsprechung ist manchmal schon fragwürdig…

  • Hallo, die Nennung des Schiedsmannes ist völlig unbedenklich, da er ja nichts entscheidet, sondern auf eine gütliche Einigung hinwirkt.

    LG

    Kai

  • Ich bin eigentlich ein optimistischer Mensch und glaube an das Gute im Menschen, jedenfalls ein kleines bisschen, aber in deinem Fall bei den Nachbarn, kommst du ohne Verfahren da nur raus wenn du alle Forderungen der Gegenseite erfüllst.

    LG

    Dieter

  • Ich bin eigentlich ein optimistischer Mensch und glaube an das Gute im Menschen, jedenfalls ein kleines bisschen, aber in deinem Fall bei den Nachbarn, kommst du ohne Verfahren da nur raus wenn du alle Forderungen der Gegenseite erfüllst.

    LG

    Dieter

    Genau Dieter, von daher ist der weitere Verfahrenslauf schon vorgekennzeichnet. :)


    LG

    Kai

  • Tja Kai, es darf keine wesentliche Beeinträchtigung durch die Bienen entstehen. Mit den vielen Schwärmen hast du dir vermutlich ein Eigentor geschossen.

    Die Gegenpartei kann dadurch belegen, dass eine Beeinträchtigung gegeben ist.

    Daher würde ich mich auf die Ortüblichkeit zurück ziehen.

    Milkendorf ist ja nicht Frankfurt City und ziemlich ländlich gelegen.


    https://www.bienenjournal.de/n…/bienen-im-garten-streit/


    Ferner sehe ich die Nennung des Schlichters als Fehler an.

    Man muss nämlich aufpassen, was der an Empfehlungen an den Richter abgibt.

  • ...

    Ferner sehe ich die Nennung des Schlichters als Fehler an.

    Man muss nämlich aufpassen, was der an Empfehlungen an den Richter abgibt.

    Gar keine, denn das ist nicht seine Aufgabe.


    Es ist ja auch nicht schwer, den Schiedsmann herauszufinden. Es gibt nämlich nur EIN Schiedsamt für Mielkendorf. ;)


    LG

    Kai

  • Das ist mir klar, dass es für den riesen Ort nur einen Schiedsmann gibt.

    Und doch, das tun Sie fast immer zumindest in NRW.

    Glaub es einfach. Zudem erhält der Richter eh eine Abschrift im Fall einer Klage, sonst wird diese ja abgewiesen.

  • ...Glaub es einfach. Zudem erhält der Richter eh eine Abschrift im Fall einer Klage, sonst wird diese ja abgewiesen.

    Nö! :)



    "Einigen sich die beiden Parteien nicht, so bekommt die antragstellende
    Partei eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches, mit der sie bei der Klageerhebung vor Gericht dessen Durchführung
    nachweisen kann
    ."


    Quelle: https://www.schiedsamt.de/file…-Schriften/Heft-Nr.02.pdf


    Erfolglosigkeitsbescheinigung nennt sich das Teil. Mit dem Amtsgericht kommuniziert der Schiedsmann in der Sache in keinster Weise.


    LG

    Kai

  • Nochmal Kai,

    Die werden im Normalfall miteinander kommunizieren, auch wenn die Erfolgslosigkeit attestiert wird.


    Woher ich das weiss. Ich hatte einen Mediator in der Verwandschaft. Das ist allerdings jetzt über 10 Jahre her.


    Nur wenn ich Richter wäre, würde ich mir auch ein Bild machen wollen, wer wie agiert hat. Natürlich hängt das vom Richter bzw der Vertrauensbasis ab.

    Da ich ja selber als Kläger vor Gericht stand, kann ich das nur bestätigen. Der Richter hatte sich in mehrere Richtungen erkundigt.

  • Jetzt kann dich verstehen.

    Der Nachbar ist Unternehmer. Die haben ja eh schon einen Freibrief in Deutschland.

    Die werden dich, wenn sie dein Land haben wollen, solange penetrieren bis sie ihr Ziel erreicht haben.

    Das hatten wir hier in Heinsberg mitten in der Stadt auch.

    Darauf ist für mich der Turm der Schande gebaut worden und der erinnert mich immer daran, dass in Deutschland nur auf dem Papier alle gleich sind.

  • Jetzt kann dich verstehen.

    Der Nachbar ist Unternehmer. Die haben ja eh schon einen Freibrief in Deutschland....und der erinnert mich immer daran, dass in Deutschland nur auf dem Papier alle gleich sind.

    Stimmt. So sehe ich das auch. Dagegen anzukämpfen, kostet viel Nerven.


    LG

    Kai

  • Moin Kai, das alles durchstehen kannst du aber nur wenn du es von der sportlichen Seite nimmst. Ich habe ja nicht sooo viel Erfahrung mit Ämtern aber ich bin eigentlich immer gut damit weggekommen wenn die Gegenseite das Gefühl hatte ich wäre gut zu händeln. Gut kommt es z. B. an wenn man der Gegenseite das Gefühl des handelns gibt indem man sie fragt wie sie es sich denn vorgestellt haben, wie man es umsetzen kann usw. Kann sehr erheiternd für einen selbst sein!

    LG

    Dieter

  • Moin Kai, das alles durchstehen kannst du aber nur wenn du es von der sportlichen Seite nimmst....

    Danke Dieter, ich versuche es. Ist halt derzeit sehr viel Negatives im Zusammenhang mit den Bienen.


    LG

    Kai