Moin,
Fremdmaterial kann er problemlos einbauen , wenn er die Quelle angibt und der Uhrheber die Publikation nicht eingeschränkt hat ! Wenn man allerdings irgendweche Texte / Publikationen / Bilder / Grafiken / Videos ungefragt ohne Einverständniss verwendet und eventuell damit sogar noch Profit erwirtschaftet, sollte man einen guten Anwalt haben