Beiträge von kaenguroo

    Lieber Kai-Michael,


    hast du die Möglichkeit dies aufzuzeichnen und ggf. Online zu stellen?


    Herzliche Grüße

    Marco



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    hiermit teilen wir mit, dass Ihre Petition am Donnerstag, 14.05.2020 zur Behandlung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz vorgesehen ist. Die Beratung Ihres Anliegens ist in öffentlicher Sitzung geplant.

    Aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie ist ein Zutritt zum Landtagsgebäude derzeit nicht möglich. Sie können die Ausschusssitzung jedoch über einen Livestream auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags unter https://www.youtube.com/user/BayernLandtag mitverfolgen. Es erfolgt keine Aufzeichnung, die nach der Sitzung noch (on demand) abrufbar ist.

    Zum Ablauf der Sitzung möchten wir Ihnen noch folgende Hinweise geben:

    Die Sitzung und der Livestream beginnen um 09:15 Uhr. Die genaue Uhrzeit für den Aufruf Ihrer Petition können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt.



    Mit freundlichen Grüßen

    Ausschussdienst

    Referat P II Ausschüsse, Kommissionen

    Bayerischer Landtag

    Landtagsamt

    Maximilianeum | Max-Planck-Straße 1 | 81675 München

    Postanschrift: Bayerischer Landtag | 81627 München

    Fax +49 89 4126-1768

    petitionen@bayern.landtag.de

    http://www.bayern.landtag.de


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    das ist Teil dieser Petition:

    Petitionslink: http://chng.it/6znh6sh6zj



    Die heimische Honigbiene unter Naturschutz stellen!
    Nur in Nordrhein-Westfalen steht diese bereits auf der Roten Liste.

    http://change.org/Heimische_Honigbiene

    Hallo Kai,


    Bezüglich Gegnerischer Anwaltskosten: Das wurde bei mir auch so versucht!! Aber Es fehlt eine konkrete Anspruchsgrundlage.


    Du wurdest nicht zur Streitbeilegung des Dissens unter Setzung einer Frist aufgefordert, so dass du die Anwaltskosten auch nicht als Verzugsschaden erstatten müsstest. Wenn dein Nachbar denkt er braucht einen Anwalt, da er nicht kooperieren möchte, dann muss er seine Eigenen Anwaltskosten auch grundsätzlich in Kauf nehmen.


    Einen generellen Kostenerstattungsanspruch gegen den, der sich „seiner Ansicht nach“ (unberechtigt) eines Rechts berühmt, kennt die deutsche Rechtsordnung nicht. Mit solchen Dingen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko (wie Bienenstiche auch).


    Es ist dem Nachbarn auch durchaus zumutbar gewesen, den vermeintlichen Anspruch ohne anwaltliche Hilfe abzuwehren (Zurechnungszusammenhang; § 254 BGB). 

    Der Auftrag zur Abwehr der Ansprüche ist zu begrenzen auf das, was im vernünftigen Interesse des (bedürftigen) Klägers und nicht: im Gebühreninteresse seines Anwalts, geboten ist.


    Freundliche Grüße,

    Marco