Ich sehe es wie du. Im Zulassungstext werden die Geräte ja auch mit „z.B.“ aufgezählt. Eine beispielhafte Aufzählung hat es aber so an sich, dass sie nicht vollständig ist.
Aber was letztlich die Gerichte entscheiden werden, ist wieder auf einem anderen Blatt geschrieben. Für uns Imker ist jedenfalls der Ärger vorprogrammiert. Man soll sich nie zu sicher sein.