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  3. Wildbiene

Posts by Wildbiene

  • Straftat: Nicht zugelassene Oxalsäure, Strafverfahren für Besitz und Verdampfen

    • Wildbiene
    • November 15, 2021 at 5:18 AM

    Inzwischen bin ich davon überzeugt das es bei der Anklage gar nicht um die Sublimation als solche geht sondern um das verwendete Mittel.

    Der Versuch zu beweisen das man kein Medikament benutzt hat wird zwingend zur Verurteilung führen.

    Genau das ist nämlich Kernpunkt der Anklage.

    Ein Tierarzt darf im Rahmen eines Behandlungsnotstandes ein Arzneimittel welches in der EU zugelassen ist verschreiben. Sonst nichts! Die Auslieferung würde sicher über die Apotheke erfolgen. In Deutschland kann man diese Medikamente nicht kaufen.

    Als Verwender liest man nur Oxalsäure-Dihydrat.

    Aber nur ein Hersteller eines zugelassenen Medikamentes garantiert gleichbleibende Qualität und haftet für die Anwendungssicherheit.

    Oxalsäure-Dihydrat ist bereits in der EU als Medikament zugelassen. Wer könnte denn da noch den Beweis erbringen das es vollkommen wirkungslos ist.


    Ob die Anwendung schonend für die Bienen ist oder unmittelbar tödlich oder erfolgreich gegen die Milbe oder auch nicht, interessiert nur den Imker.

    Das Gesetzt sieht Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

  • Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

    • Wildbiene
    • November 15, 2021 at 12:27 AM

    Sorry, das ich mich hier schon wieder melde. ;(

    Aber das Thema Oxalsäure will mir nicht mehr aus dem Kopf. Da kann man mal sehen welche Nebenwirkungen das Zeug hat.:lol:

     Liste der Medikamente die zur Zeit in der EU gegen Bienenkrankheiten zugelassen sind

    https://www.hma.eu/fileadmin/date…_in_EU_2021.pdf


    Außerdem interessiert mich brennend:

    Unter welcher gesetzlichen Grundlage genehmigt welches Amt Versuche zur Sublimation oder Vernebeln von Oxalsäure gegen die Varroa Milbe?

    Nach welchen Kriterien?

    Werden die Versuche mit in der EU bereits zugelassenen Medikamenten gemacht oder kommen diese aus dem Chemiehandel?

                              Ist dieser Honig verkehrsfähig oder Sondermüll?


    Viele Grüße Wildbiene

  • Straftat: Nicht zugelassene Oxalsäure, Strafverfahren für Besitz und Verdampfen

    • Wildbiene
    • November 13, 2021 at 11:38 PM
    Quote from bienengral

    Das wird der Knackpunkt sein.

    Grüße Thomas

    Erlaubt nur was im Geltungsbereich ( Deutschland?) des AMG zugelassen ist.

    Verboten aber nur außerhalb der EU.

    Diese Grauzone ist aber gewaltig.

    Vermutlich ist dieser Text sachlich falsch, oder doch der neuen EU Verordnung geschuldet?

    aber von einem Landesamt für Lebensmittelsicherheit!

    Ich werde mir auf jeden Fall eine Kopie zu den Akten legen, könnte mal nützlich werden.

  • Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

    • Wildbiene
    • November 13, 2021 at 5:39 PM

    Das geht leider nicht.

    Die Standardzulassungen für Tierarzneimittel sind mit der neuen EU Gesetzgebung ab dem 28.01.22 nicht mehr zugelassen.

    Das betrifft Ameisensäure, Milchsäure und Oxalsäure.

    Nach bisheriger Aussage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2027 geben. Bis dahin dürfen Tierarzneimittel auf Basis der Standardzulassungen weiterhin in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Von Hamsterkäufen ist aus Gründen der Haltbarkeit und Aufbewahrung der organischen Säuren daher absolut abzuraten.


    https://www.lv-wli.de/fachbereiche/b…nischen-saeuren


  • Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

    • Wildbiene
    • November 13, 2021 at 5:12 PM
    Quote from Kai

    "Standardzulassungen für Tierarzneimittel werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch Rechtsverordnung erlassen."

    "Bei den im Veterinärbereich existierenden Standardzulassungen handelt es sich vor allem um Desinfektionsmittel, Infusionslösungen sowie Arzneimittel zur Anwendung bei Bienen."

    "Die Rechtsverordnung ergeht nach Anhörung von Sachverständigen und mit Zustimmung des Bundesrates."


    LG

    Kai

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  • Straftat: Nicht zugelassene Oxalsäure, Strafverfahren für Besitz und Verdampfen

    • Wildbiene
    • November 13, 2021 at 3:35 PM

    Ruft doch mal folgende Seite auf:

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

    ----------- Auch Bienen können krank werden----------

    https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tie…den-183351.html

    und den Infobrief vom 18.November 2019 Institut für Bienenkunde Celle

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Medikamente zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten

    In Deutschland dürfen zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten ausschließlich Medikamente eingesetzt werden, die in Deutschland zugelassen sind und damit den Vorgaben des hiesigen Arzneimittelgesetzes entsprechen.

    Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt, dass ein Arzneimittel am Tier (Honigbiene) nur verabreicht werden darf, wenn es für die jeweilige Tierart (Honigbiene) und die zu behandelnde Krankheit im Geltungsbereich des AMG auch zugelassen ist. Daraus folgt, dass die Anwendung von allen Tierarzneimitteln verboten ist, die keine Zulassung in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Auch der Import nicht zugelassener Medikamente ist gemäß untersagt...........

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ich als dummer Verbraucher und Bienenhalter kann wohl rechtssicher davon ausgehen,

    das diese offizielle Stellungnahme allen geltendes Gesetzen Rechnung trägt und das zugelassene Medikamente der EU auch hier verwendet werden dürfen.

  • Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

    • Wildbiene
    • November 13, 2021 at 1:17 AM

    Das scheint nur so.

    Die EU Verordnungen fließen in alle unsere Gesetze ein und sind geltendes Recht.

    Nachfolgend eine Kopie der Bekanntgabe vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

    Mit der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel sind vom EU-Gesetzgeber erstmals unmittelbar geltende, harmonisierte Vorschriften für Tierarzneimittel erlassen worden. Diese Verordnung umfasst Bestimmungen zur Zulassung, Maßnahmen nach der Zulassung, zur Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln sowie zu Beschränkungen und Sanktionen und löst die geltende Tierarzneimittel-Richtlinie (Richtlinie 2001/82/EG) ab.

    Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG

    Zeitgleich zur EU-Verordnung über Tierarzneimittel wurde auch die Verordnung (EU) 2019/4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Arzneifuttermittel erlassen, die die geltende Fütterungsarzneimittel-Richtlinie (Richtlinie 90/167/EWG) ablöst. Diese Verordnung wurde ebenfalls am 7. Januar im EU-Amtsblatt veröffentlicht, tritt am 27. Januar 2019 in Kraft und ist ebenfalls ab dem 28. Januar 2022 anzuwenden. Die EU-Verordnung über Arzneifuttermittel ist ein Rechtsakt des EU-Futtermittelrechts.

  • Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

    • Wildbiene
    • November 12, 2021 at 11:04 PM

    Guten Abend,

    auf das Gerichtsverfahren hat das vermutlich keinen Einfluss.

    Bezüglich der Zulassung eröffnen sich aber Möglichkeiten.

    In dieser EU Verordnung ( 2019/6 Artikel 55 ) wird eine Produktdatenbank der Union über zugelassene Tierarzneimittel beschrieben. Diese enthält alle Einzelheiten der Zulassung.

    Nach Artikel 56 hat auch die Öffentlichkeit Zugang zur Produktdatenbank!

    Artikel 22 beschreibt den Antrag auf bibliografischer Grundlage.

    Wenn man sich auf schon vorhandene Gutachten beziehen könnte, bräuchte man weder den Imkerbund, noch Gutachter, usw.

    Es gibt auch die Möglichkeit einer EU Zulassung.

    Diese eine Verordnung ist schon so umfangreich, ich habe sie nur kurz überflogen.

    Die EU versucht die Gesetzgebung aller Mitgliedstaaten einander anzugleichen und das Miteinander zu vereinfachen.

    Das passt doch, wir möchten das was bei unseren Nachbarn schon ist.

    Die Empfehlungen der EU sind rechtlich nicht bindend, die Verordnungen schon und stehen oberhalb des deutschen Rechts. Das ist nur noch nicht wirklich bei uns allen angekommen.

    Verordnungen der EU gibt es so viele, wir müssen alles lesen ob sich was verwertbares findet.

    Immerhin eine Chance

    Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende

  • Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

    • Wildbiene
    • November 12, 2021 at 9:54 PM

    Die Verordnung ( EU) 2019/6

    über Tierarzneimittel ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar für alle Mitgliedstaaten und steht wie alle anderen EU Verordnungen über deutschem Recht!!!!!!!

    Sie tritt am 28.01.2022 in Kraft.
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    bitte mal googeln nach

    Offizielle Website der Europäischen Union


    auf der Webseite dann: Verordnung (EU)2019/6
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Diese umfasst einige Hundert Seiten


    betreffend z.B. Zulassung von Arzneimitteln
    Artikel 22 Antrag auf bibliografischer Grundlage

    Abendfüllend aber auch sehr informativ

  • DIB? - Nee! - Deutscher Imkerbund gegen Oxalsäure-Verdampfung

    • Wildbiene
    • November 12, 2021 at 6:57 PM
    Quote from Kai

    Nee, muss er nicht. ;)

    Auch dieses Thema wurde vor Gericht natürlich erörtert. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sprechen wir von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Dazu gehören auch Honigbienen, so der STA, unabhängig davon, ob der Imker konkret Honig erntet. Sebst wenn er dies nachweislich nicht tut, könne er ja Völker verkaufen, aus denen dann ein anderer Honig erntet.

    Es handele sich als um ein ("abstraktes") Gefährdungsdelikt.

    LG

    Kai

    Folgendes Gedankenspiel:

    Ich könnte mir online ganz legal Paketbienen kaufen.

    Die Bienen werden dann z.B. aus Italien mit Gesundheitszeugnis und einem europäischem Wanderzeugnis ( = Traces ) geschickt.

    Von einer eventuellen Wartezeit bis zum ersten Honigverkauf habe ich noch nicht gehört.

    Auch nicht das diese Bienen vorab in Italien nur mit in Deutschland zugelassen Arzneimitteln behandelt sein dürfen. Ginge auch nur wenn diese gleichzeitig in Italien zugelassen wären.

    Paketbienen sind ja nicht gerade beliebt.

    Bisher hat aber noch keiner diese reale Gefährdung durch hier nicht zugelassene Arzneimittel als Argument gegen sie genutzt.

    Mit dieser Überlegung fühle ich mich jetzt als Verbraucher gefährdet. Ob der Staatsanwalt hilft?

  • Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

    • Wildbiene
    • November 12, 2021 at 2:12 PM

    Dieser kopierte Text stammt von der offiziellen Webseite der Europäischen Union und beschreibt die Zusammenfassung und die Eckdaten der Verordnung (EU)2019/6

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/….01.0043.01.DEU

    Ich habe nichts hinzugefügt, lediglich rot markiert.

    Ich hatte auch bezüglich der Arzneimittelzulassung eines Landes vom

    " Verfahren der gegenseitigen Anerkennung von nationalen Zulassungen" gelesen.

    Es bedarf eines Juristen der prüft ob und wie das Verfahren an den EUGH auslagert werden kann.

    Das ist ein Kraftakt. Alle wollen hier Ihre Kompetenzen erhalten. Aber zum guten Schluss zählt der EUGH und die Europäische Gesetzgebung!

    Das kann keiner allein stemmen. Wir müssen gemeinsam dagegen vorgehen.

    Presse, Demo, Sammelklage?????????????

    Diese ungleiche Verfolgung von Straftaten: einer einzelnen Person, stellvertretend für alle anderen, wieder spricht unserem Gleichheitsprinzip.

    Entweder wird der Verstoß konsequent verfolgt oder halt nicht.

    Er wird aber ansonsten still schweigend geduldet; im Imkerhandel, in zahlreicher Fachliteratur, Tausenden YouTube Beiträgen,usw.

    Keine Behörde kann sich da noch mit Unkenntnis rausreden.

    Was wenn diese Anstiftungen zur Verwendung unerlaubter Arzneimittel und auch die Verwendung dieser, jetzt alle zur Anzeige kämen?

    Wenn nicht, ist die einzige Anzeige in Deutschland ein Zeichen von mißbräuchlicher Auslegung

    des Strafgesetzbuches ohne Aussicht auf Recht und damit auch nicht zulässig.

  • Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

    • Wildbiene
    • November 11, 2021 at 11:34 PM

    Meine Überlegungen sind ja mal schnell aus dem Hut gezaubert.

    Der Schlüssel zum Erfolg ist aber darin irgendwo versteckt.

    Wichtige Eckpunkte von ( EU/2019/6) folgen kopiert.

    Tierarzneimittel

    Ein Tierarzneimittel ist jedweder Stoff, der für Tiere bestimmt ist und verwendet wird:

    • zur Behandlung oder Verhütung von Krankheiten;
    • um die physiologischen Funktionen eines Tiers durch seine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen (seine internen lebenserhaltenden Prozesse);
    • zur medizinischen Diagnose oder
    • Euthanasie.

    Ein moderner innovativer Rechtsrahmen

    • ......
    • Die Erteilung einer Zulassung erfolgt durch eine zuständige Behörde oder die Europäische Kommission.
    • Eine Zustimmung ist notwendig für die Durchführung klinischer Studien, um den Schutz von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, zu gewährleisten.
    • Einer Genehmigung bedarf es für die Einbeziehung jeder Phase der Herstellung von Tierarzneimitteln oder für deren Einfuhr.

    Förderung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln durch die Anregung von Innovationen und Wettbewerb

    • Mit der Verordnung wird ein vereinfachtes Bewertungsverfahren und ein Datenschutzzeitraum eingeführt, der unter bestimmten Bedingungen bis zu 18 Jahre betragen kann und anregen soll:
      • die Entwicklung neuer antimikrobieller Tierarzneimittel;
      • neue Tierarzneimittel gegen seltene Krankheiten und
      • Tierarzneimittel für Tierarten wie Bienen, die keine Tiere oder Haustiere zur Herstellung von Lebensmitteln sind.

    Nach Meinung des DIB stehen bereits jetzt ausreichend Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

    Da passt weder modern noch innovativ.

    Soll das die Förderung der Honigbiene sein?


  • Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

    • Wildbiene
    • November 11, 2021 at 2:33 PM

    Hallo und Gruß aus Köln an alle Bienenfreunde,

    seit 2020 mit Beginn meiner Bienenhaltung interessiere ich mich für dieses Forum und möchte euch folgende Überlegung mitteilen.

    Der DIB ist aufgrund seiner offiziellen vorab Stellungnahme zum Thema befangen und scheidet zur Empfehlung von Gutachtern daher aus.

    Aber warum bedarf es überhaupt eines deutschen Gutachtens?

    Ab Anfang 2022 gilt bei uns das neue TAMG ( siehe § 86 dort) aufgrund der Verordnung (EU) 2019/6.

    In dieser EU Verordnung ( 2019/6 Artikel 55 ) wird eine Produktdatenbank der Union über zugelassene Tierarzneimittel beschrieben. Diese enthält alle Einzelheiten der Zulassung.

    Nach Artikel 56 hat auch die Öffentlichkeit Zugang zur Produktdatenbank!

    Wir sind die Öffentlichkeit!

    In den Einzelheiten der Zulassung unserer Nachbarländer sollten zahlreiche brauchbare Studien enthalten sein.

    In Deutschland und mit deutschem Recht sehe ich da keine Chancen der Zulassung.

    Aber ob Deutschland will oder nicht, hier gilt EU Recht.

    Wenn Deutschland entsprechenden Verordnungen nicht nachkommt, muss hier nachgebessert werden.

    Meiner Meinung nach hilft uns das beim Arzneimittelgesetz, Deutsche Imker erleiden aber auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Mitgliedstaaten und zuletzt empfinde ich den dadurch notwendigen Gebrauch von Ameisensäure als Verstoß gegen Tierschutzrechte.

    Für eine Klage am Europäischen Gerichtshof benötigt man viel Geld.

    Ich beteilige mich gerne.

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