Inzwischen bin ich davon überzeugt das es bei der Anklage gar nicht um die Sublimation als solche geht sondern um das verwendete Mittel.
Der Versuch zu beweisen das man kein Medikament benutzt hat wird zwingend zur Verurteilung führen.
Genau das ist nämlich Kernpunkt der Anklage.
Ein Tierarzt darf im Rahmen eines Behandlungsnotstandes ein Arzneimittel welches in der EU zugelassen ist verschreiben. Sonst nichts! Die Auslieferung würde sicher über die Apotheke erfolgen. In Deutschland kann man diese Medikamente nicht kaufen.
Als Verwender liest man nur Oxalsäure-Dihydrat.
Aber nur ein Hersteller eines zugelassenen Medikamentes garantiert gleichbleibende Qualität und haftet für die Anwendungssicherheit.
Oxalsäure-Dihydrat ist bereits in der EU als Medikament zugelassen. Wer könnte denn da noch den Beweis erbringen das es vollkommen wirkungslos ist.
Ob die Anwendung schonend für die Bienen ist oder unmittelbar tödlich oder erfolgreich gegen die Milbe oder auch nicht, interessiert nur den Imker.
Das Gesetzt sieht Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz