jo das sehe ich auch so. Dazu passend folgende Argumentation, Quelle: Alfranseder
- "Oxalsäure wird bei den Behandlungen von den Bienen nicht aufgenommen, diese werden daher gesundheitlich auch nicht beeinträchtigt. Nach dem Arzneimittelgesetz § 2 ist ein Stoff nur dann ein Arzneimittel, wenn er im oder am tierischen Körper angewendet oder einem Tier verabreicht werden kann, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen.
- da aber die feinen Oxalsäure-Kristalle bei der Verdampfung mit dem Oxamat nur bis an das Haarkleid der Bienen gelangen und von diesen entfernt werden, greift hier das Arzneimittelgesetz nicht. In dieser Applikation ist die Sublimation von Oxalsäuredihydrat kein Arzneimittel
- diese Anwendungsform der Sublimation ist auch kein Biozid, da den Milben durch den Osmose-Effekt an den Haftlappen die Feuchtigkeit entzogen wird. Der Osmose-Effekt ist ein rein physikalischer Effekt und physikalische Effekte unterliegen nicht dem Arzneimittelrecht bzw. Biozidrecht" Quelle: Alfranseder
So sehr ich die Verdampfung gutheiße, aber das ist rabulistischer Unfug.
Viele Flohmittel werden auch "nur" auf bzw. in den Pelz von Tieren gegeben, sind aber natürlich - zulässige - Medikamente.
Auf die chemische Reaktion kommt es auch nicht an. Das Edelgas Xenon wirkt als Narkotikum, obwohl es garantiert mit nichts im Körper chemisch reagiert, ist ja schließlich ein Edelgas. Dennoch ist es als Narkotikum logischerweise ein - zugelassenes - Medikament.