Nachbar wird gestochen und verklagt den Imker auf Schadenersatz
Ein gar nicht so seltener Rechtsfall in der deutschen Juristerei. Interessant finde ich das umfänglich begründete Urteil des Amtsgerichtes Brandenburg vom 28.11.2017:
https://www.ra-kotz.de/imkerha…enen-gestochen-werden.htm
§833 Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Tierhalterhaftung. Eine interessante Entscheidung. Im Ergebnis wurde die Klage abgewiesen. Die Gründe sind eindeutig dargelegt.
In Wikipedia lesen wir: "Nach § 833 Satz 1 BGB ist derjenige, der ein Tier hält, zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch das Tier ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Wird ein Mensch verletzt, kann dieser außerdem ein Schmerzensgeld verlangen (vgl. § 253 Abs. 2 BGB). Die Haftung des Tierhalters ist als so genannte Gefährdungshaftung verschuldensunabhängig. ... Durch eine baldige Gesetzesänderung nach dem Inkrafttreten des BGB im Jahr 1908 schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, sich der strengen Gefährdungshaftung zu entziehen, wenn der Tierhalter ein Haustier als Nutztier hält und der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch bei der Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre (§ 833 Satz 2 BGB). Obwohl Hobby-Imker von dieser Haftungserleichterung schon nicht erfasst wurden, weil sie ihre Bienen nicht zum Erwerb hielten, herrschte bald Streit über die Frage, ob Bienen als Haustiere im Sinne dieser Vorschrift galten[12]. Das Reichsgericht lehnte jedoch die Einordnung der Biene als Haustier ab, „weil sie dem Haushalt zu fern ist und somit nicht derartig dem Einfluss unterliegt, wie dies bei Haustieren vorausgesetzt wird“[13]. ..."
Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Bienenrecht
Somit könne sich der Imker der Gefährdungshaftung nicht entziehen, er ist grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings regelt die Tierhalterhaftung den Schadensersatz für rechtswidrige Handlungen. Bei einer gegebenen Ortsüblichkeit der Bienenhaltung und auch sonst nicht erkennbaren Verletzungen von Rechtsnormen durch die Imkerei dürfte diese Rechtswidrigkeit" (= unerlaubte Handlungen durch den Bienenhalter) in der Regel nicht vorliegen.
Gibt es hierzu Erfahrungen in der Praxis?
LG
Kai