Staatsanwälten schwachsinnige Begründungen zu unterstellen sollten wir an dieser Stelle in Kais Sinne wohl unterlassen.
Strafbefehl: Oxalsäure-Besitz strafbar! Strafverfahren wegen Oxalsäure Verdampfen
-
-
Na ja, das hängt von der Betrachtungsweise ab.
Der Staatsanwaltschaft wird das aus seiner juristischen Denkweise auch denken. Für ihn zählt nur das Gesetz und wenn ich Kai richtig verstanden habe, hat er.seine Siegessicherheit zum Ausdruck gehabt. Da er aber höflich geblieben ist, sollte man ihm den Respekt auch entgegen bringen.
Mir hat es mal sehr geholfen, dass die Gegenseite vor Gericht sehr ausfällig geworden ist.
-
-
Ich freue mich für dich.
-
Super, eine schöne Niederlage für die, die das Verfahren begonnen und 3 Jahre (!!) betrieben haben, als wenn die Ermittlungsbehörden nichts Wichtigeres zu tun hätten.
Interessant wäre zu Wissen, wieso und warum das Gericht das Verfahren nach 154 STGB eingestellt hat. Vielleicht sickert mal was durch.....
Ich denke, das Gericht hat Erkundigungen durchgeführt und da kam heraus, dass wenn die "Dose" geöffnet wird , was ganz "Schlimmes " heraus kommt, also dass so und so viel Prozent Imker OX verdampfen.
Und mit ca. 130.000 Imker will man es nicht verscherzen, weil ja die Imker im Allgemeinen in der Öffentlichkeit und Presse gerne erwähnt und deren Meinung veröffentlicht werden
Oder ist die Einstellung ein Vorbote einer zukünftigen konkreten Zulassung ????
Denn nichts wäre dem Gericht wohl peinlicher bei einer Verurteilung, wenn eine Zulassung in ein paar Monaten im Raum stünde.
Wie eine Zulassung aussähe ( z.B. Verdampfungsgerät ,Oxalsäure) ist dabei jetzt nicht relevant, da es dafür jetzt noch nicht ankommt.
Grüße
-
-
Hallo badenimker ,
die Einstellung erfolgte nach § 153a Abs. 2 StPO, also "Einstellung mit Auflage". Diese Einstellung machen Gerichte gern, wenn
- sie die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat nicht unbedingt für ahndungswürdig halten
- der Angeklagte sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat
- und wenn der Angeklagte sowie der Staatsanwalt der Einstellung zustimmen.
Nein, das Gericht hat keine weiteren Erkundigungen eingeholt. Nachdem ich zunächst die Bestellung eines Gutachters beantragt hatte zum Zwecke der Klärung, ob überhaupt eine Straftat vorliegen kann, dann aber die Meinung des DIB las, haben mein RA und ich uns entschieden, die Einstellung zu beantragen.
Das Risiko, dass ich verurteilt würde, wäre deutlich zu groß gewesen, mit dem ebenfalls hohen Risiko einer massiven Kostenlast.
Haben wir ja hier im Forum schon besprochen.
Von daher folgte das Gericht gern meinem Antrag, worüber ich mich freue.
LG
Kai
-
Ich denke, das Gericht hat Erkundigungen durchgeführt
Das bezweifele ist eher. Bei der inzwischen grassierenden Oberflächlichkeit auch unter Juristen...
da kam heraus, dass wenn die "Dose" geöffnet wird
Pandora?!
Wie wollte es denn überhaupt diese Erkundigungen durchführen? Es gibt darob doch keine Statistik!
Und mit ca. 130.000 Imker will man es nicht verscherzen, weil ja die Imker im Allgemeinen in der Öffentlichkeit und Presse gerne erwähnt und deren Meinung veröffentlicht werden
Verscherzen tut es sich dieser Staat, dieses System doch tagtäglich auf's Neue mit unzähligen Leuten. Was spielen denn die kleinen Imker da für eine Rolle?
Oder ist die Einstellung ein Vorbote einer zukünftigen konkreten Zulassung ????
Traps-Nachtigall?
Tatsächlich ist die Legalisierung der Verdampfung seit dem gestrigen Einstellungsbeschluß ein gutes Stück wahrscheinlicher geworden.
-
Hallo
also, wenn eine Behörde 3 Jahre lang ein Strafverfahren anstrengt, dann stellt ein Gericht ein Verfahren nicht einfach so ein. Da wird schon diskutiert, abgewogen, wahrscheinlich auch ein Fachverband angefragt.
So habe ich es zumindest während meiner Referendarsausbildung in der Staatsanwaldschaft vor 20 Jahren erlebt.
Auch deutet eine Geldauflage von "nur" 500 €" darauf hin, dass man kein grosser Wirbel um die Sache machen will.
Was Gerichte und Behörden am meisten fürchten, ist die Öffentlichkeit und Presse und da sind die Imker" nicht zu unterschätzen ohne diese wäre z.B der größte Pestizidunfall an Bienen in D. (Maisbeize 2008 im Oberrheintal) sehr wahrscheinlich unter den Teppich gekehrt worden.
Und ich weiß auch konkret, dass der größte Interessenverband der Imker in D. das Verfahren genau verfolgt hat und auch die Kampagne von Kai "Nee DIB".
Und ich bin zumindest froh, dass auch Freizeitimker meint, dass die Legalisierung seit dem Einstellungsbeschluss ein gutes Stück wahrscheinlicher geworden ist.
Das hat mit "Traps- Nachtigall "nichts zu tun, wie ich finde.
Trotzdem war die Beharrlichkeit von Kai sehr entscheidend, aber das Gericht hat auch nur wegen de Antrags der Verteidigung das Verfahren nicht eingestellt.
-
Warum wird die Legalisierung jetzt Deiner Meinung nach wahrscheinlicher?
Gruß, Thorsten
-
Freut mich für Dich persönlich Kai
VG
Tom
-
-
Warum wird die Legalisierung jetzt Deiner Meinung nach wahrscheinlicher?
Weil das Aufbauschen und die Kriminalitätsschwere, die anfangs suggeriert wurde, sich im späteren Verfahrensablauf, insbesondere der Gerichtsentscheidung, kaum noch wiederfinden.
Und auf dieses "halbe Entkriminalisierung" kann sich nunmehr jeder berufen. Es wird mithin demnächst mehr Mutige geben, die vorstoßen. Auch ich w(u)erde dazugehören, und zwar in meinem Imkerverein. Wenn Corona die Vereinsaktivität nicht nahezu völlig zum Erliegen gebracht hätte, wir demnach Mitgliederversammlungen hätten, dann würde ich nur darauf warten, wie unser Vorsitzender das mal wieder leichtfertig abwürgen würde ("nicht zugelassen, brauchen wir uns gar nicht weiter darüber zu unterhalten"). Zum einen ist "nicht zugelassen" kein Grund, sich über etwas nicht zu unterhalten, zum anderen sind das Schwammtuch bzw. die Schwammtuchmethode wohl auch nicht zugelassen. Damals war ich noch ein ziemliches Neumitglied und in bezug auf die Oxalsäure unbedarft. Doch wenn es jetzt noch mal so eine Situation gäbe...
-
Berufen kann man sich meiner Laien-Meinung nach nicht darauf. Das Verfahren wurde gegen Auflage eingestellt und es ist damit kein Urteil (vulgo Entscheidung) ergangen, auf das juristisch Bezug genommen werden kann. Hilft aber vielleicht bei der Festlegung der Auflagenhöhe, falls man mal in dieselbe missliche Lage wie Kai gerät.
Die EU-Verordnung zur TAM-Zulassung sieht keine nationalen Alleingänge mehr vor. Die Standardzulassung ist ab Ende des Monats nicht mehr möglich, damit steht der noch mögliche Weg zur "Entkriminalisierung" fest.Wer jetzt immer noch mutig vorstoßen möchte, sollte wenigstens Material in Analysequalität einsetzen...
Kostet aber etwas mehr.
Gruß, Thorsten
-
Wer jetzt immer noch mutig vorstoßen möchte, sollte wenigstens Material in Analysequalität einsetzen...
Kostet aber etwas mehr.
Er sollte im EU Ausland zugelassene OX verwenden.
Grüße Thomas
-
Im Api-Bioxal ist als Füllmittel 11% Zellulose drin, die im Prozess verkokt. Will man das? Die Kollegen in Österreich greifen wohl, wenn möglich (illegal?) gerne auf das Produkt von Andermatt aus der Schweiz zurück, da das "sauber" ist und keine Rückstände im Verdampfer hinterlässt. Habe ich in einem Ö-Forum gelesen, finde ich auf die Schnelle aber nicht.
Ob jetzt ein im EU-Ausland zugelassenes Produkt oder Zeug aus der Apotheke eingesetzt wird, ist im Sinne der Legalität in D zum jetzigen Zeitpunkt egal.
Gruß, Thorsten
-
Er sollte im EU Ausland zugelassene OX verwenden.
Die ist selbstredend aber nur im Ausland für diesen Behandlungszweck zugelassen. Daran ist das hiesige Rechtssystem nicht gebunden - Zulassungen im Ausland wirken nicht nach Deutschland hinein. Es übt lediglich einen gewissen "moralischen Druck" aus.
-
-
Hallo Kai
Finde ich gut was da passiert
Ein Teilerfolg !
Frage :Habe ich das richtig verstanden: Der Prozess ist für 4 Monate vorläufig bei einer Zahlung von 500 Euro eingestellt
Und dann ??
Vielleicht habe ich es im Video nicht richtig verstanden.
Bitte um Aufklärung wenn ich falsch liege.
Gruß Dirk
-
Hallo
Schade das ich nach faste einer Woche noch keine Erklärung bzw . Antwort auf meine Frage bekommen habe. !!
Ich bin ganz bestimmt kein Gegner des Verdampfens, würde nur gerne wissen wie und ob diese
Sache weitergeht. ,, siehe # 282 "
Ich Denke das Interessiert viele hier.
Wollte nur mal nachfragen !!
Dirk
-
Hat Kai doch in #272 erklärt?
-
Hallo Kai
Finde ich gut was da passiert
Ein Teilerfolg !
Frage :Habe ich das richtig verstanden: Der Prozess ist für 4 Monate vorläufig bei einer Zahlung von 500 Euro eingestellt
Und dann ??
Vielleicht habe ich es im Video nicht richtig verstanden.
Bitte um Aufklärung wenn ich falsch liege.
Gruß Dirk
Hallo,
und entschuldige bitte; ich habe die Frage bzw. den Beitrag übersehen bzw. nicht gelesen.
Jo, das Verfahren ist für zunächst 4 Monate eingestellt. Sollte ich in diesen 4 Monaten die Auflage nicht befolgen, würde das Verfahren nach Ablauf der 4 Monate fortgeführt. Im anderen Fall wird es endgültig eingestellt. So jedenfalls verstehe ich die vorläufige Einstellung.
Da ich die 500,00 € umgehend gezahlt habe und das Gericht hierüber informiert habe, gehe ich davon aus, dass mir in Kürze die endgültige Verfahrenseinstellung plus Kostenentscheidung zugestellt wird.
LG
Kai
-
Hallo Kai
Kein Problem
So sieht die Sache schon ganz anderes aus.
Also beziehen sich die 500 Euro auf die 4 Monate.
Also so ähnlich wie auf Bewährung bei anderen Prozessen.
Da kann ich was mit anfangen
Danke für die Antwort Kai
Und zu Teewwee
Wie kann Kai mir am 06.01 #272 antworten
wenn ich erst am 09.01 # 282 meine Frage stelle ?
Passt nicht so ganz zur Frage....
Gruß Dirk
-