in der Schweiz besteht zwar (auch?) keine Bewilligungspflicht, aber eine Meldepflicht. Das hält schon einige Interessierte davon ab, einfach eine Kiste aufzustellen. Gemeldet wird dem Kantonstierarzt, also dem amtlichen Tierarzt eines Gebietsvon der Grösse her wie bei euch dem Landkreis.
Ausserdem gibt es den Bieneninspektor, der den Stand jederzeit inspizieren und Massnahmen verlangen kann (Seuchengesetz). Aufgrund des Seuchengesetzes ist es auch Pflicht jede Bewegung von Völkern über die Gebietsgrenze hinaus dem Bieneninspektor zu melden, bzw anzufragen.
Im Verein hört man nichts davon, dass es zuviele Neulinge gibt, ich denke also, dass die Hürden so gerade gross genug sind, ohne allzuviel Bürokratie. Die Anmeldung ist einfach und kostenlos. Aber eben: man muss es machen, und das hält schon viele ab.
PS um den Honig mit dem Siegel "Schweizer Bienenhonig" verkaufen zu dürfen, muss man tatsächlich einen Kurs mit Erfolg besucht haben. Honig ist ein Lebensmittel und untersteht deshalb der Lebensmittelverordnung. Also ohne Kurs nur Privatverzehr oder Verkauf unter Verwandten und Freunden...