Beiträge von Herr-M

    Wobei... :roll:


    Hier wurde ein Nachbar dazu verurteilt, die direkt an der Grenze stehenden

    Bäume zu kürzen:


    https://openjur.de/u/354177.html


    Es scheint also schon von Bedeutung zu sein, wenn z.B. hochwachsende Bäume direkt an der Grundstücksgrenze stehen...


    Wie sieht denn der Baumbestand an der Grenze zu den Nachbarn aus?



    Gruß, Hermann

    Das ist Landesrecht und für jedes Bundesland unterschiedlich:


    §§ 37 und 40 Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.)





    Jetzt kommt es drauf an, wie weit deine Bäume von der Grenze entfernt stehen und wie hoch sie sind (Die Grenzabstände sind von der Mitte des Stammes dicht über Wurzelhöhe bis zur Grundstückgrenze zu messen).


    D.h. wenn sie 2 m Abstand zur Grenze haben dürften sie 6 m hoch sein, ohne dass dabei das Nachbarschaftsgesetzt verletzt wird.


    Wenn sie 1 m Abstand zur Grenze haben dürften sie 3 m hoch sein.


    Bei 3 m Abstand zur Grenze dürften sie 9 m hoch sein.


    Wenn Bäume aber diese Höhe bereits vor mehr als zwei Jahren überschritten haben ist das verjährt und kann nicht mehr eingefordert werden.

    Da sollte auch nichts daran ändern, dass der Nachbar das Gründstück evtl. erst vor weniger als zwei Jahren gekauft hat,

    Das spielt keine Rolle.


    Wenn du anfängst, auf diese reguläre Höhe zurückzuschneiden, obwohl du nicht müsstest (weil verjährt) hast du "verloren" bzw. du musst es dann halt regelmäßig machen.


    Ein generelles "Abholzen" kommt also keineswegs in Frage.


    Teilweise zitiert aus diesem Beitrag:

    https://www.deutsche-anwaltsho…renzabstaende-von-baeumen


    Gruß, Hermann

    Hallo zusammen,

    noch einer, der seinen Senf dazugibt...

    Ich hab jetzt nicht alle Beiträge in diesem Thema gelesen.

    Es ist wirklich ärgerlich, wenn man solche Nachbarn hat.

    Ich hab im Netz diese "Anwaltsberatung" gefunden:


    "Die Regelungen zum Schutz bestehender Pflanzen ist jedoch in allen Bundesländern gleich: Sobald ein Baum seit mindestens 6 Jahren steht, kann seine Beseitigung nicht mehr durchgesetzt werden."


    Hier gefunden:

    https://www.deutsche-anwaltsho…n-dem-nachbarn-entfernen-

    Ich würde - so wie Kai - auch erst mal abwarten...


    Grüße in den Norden


    Hermann