Grüße Dich,
das Thema kommt mir sehr vertraut vor.
Zuerst Anwalt konsultieren und der prüft auch deine Rechtsschutzversicherung und setzt sich mit ihr wegen einer Kostenübernahme in Verbindung. Die Amtsgerichtsebene ist ohnehin preiswert, das Landgericht wird dann etwas teurer.
Mein Nachbar hat mich jahrelang immer wieder mit Rechtsstreitereien überzogen. Mittlerweile Tod (habe ich ihm wegen seines harten Herzens vorausgesagt) und seine Frau, die Streitlust in Person, im Heim, dement.
Alles jetzt kein Thema mehr.
Vieles von dem was du im Video anbringst interessiert das Gericht nicht.
Überhang muß weg, nicht nur in Verkehrshöhe. Und da du nicht erst seit heute das Nachbarschaftsrecht kennst, solltest du in der Lage sein vorausschauend deinen Wuchs einzuschätzen und vorausschauend so zu schneiden, daß gar nicht erst der Überwuchs entsteht.
Dein Satz im Video war so ungefähr "...wirst du im Herbst, wie jedes Jahr schneiden …". Du kalkulierst also jedes Jahr einen Überwuchs ein. Da gibt es kein Gewohnheitsrecht. Er hat das Recht über seinen Garten so zu verfügen wie er das möchte, nicht wie du ihm das jahreszeitlich zubilligst.
Bäume und hohe Sträucher (z.B. Haselnuß) kürzen geht nicht, wenn wie du im Video erwähnst, Verjährungsfristen erfüllt sind. Aber das gibt dir kein Recht die Äste dauerhaft überhängen zu lassen.
Zu seinem Haus wäre eine 2Meter hohe immergrüne Hecke vorteilhaft. (Bei uns gilt die Regel, je weiter weg die Hecke von der Grenze steht, umso höher darf sie sein - meine ist in der Mitte drei Meter, da sie in der Mitte 1meter weg und selbst 1,5meter dick ist - Irgendwann haben meine Nachbarn vergessen nachzumessen und jetzt ist sie über das übliche Maß und muß wegen der Verjährung auch nicht mehr heruntergeschnitten werden).
Die Amtsärztin hat mir bei einem Ortstermin bestätigt, daß durch die Hecke die Bienen aufsteigen und keine Gefahr für das Nachbarhaus darstellen.
Also eine geschlossene Hecke vor seine Fenster.
Nebenbei mit 20 Völkern bist du kein professioneller Imker. Die betreibst ein kleines bescheidenes Hobby zum Erhalt der Natur. Auch wenn es dein Ego kratzt, damit ist einem von dir vorgelesenen Argument der Streitseite der Boden entzogen.
Was auf Dauer etwas ins Geld geht, besorge dir einen Baumgutachter.
Meiner begutachtet nur die Standfestigkeit. Das kostet bei uns 25,-Euro pro Jahr, pro Baum. Aber nur die Bäume, die im Fallbereich seines Hauses stehen und groß sind. 10meter Bäume brauchen kein Gutachten. Bei mir stehen 6 große Bäume (>25mtr) direkt 2-4mtr von seinem Haus weg - er hat direkt an die Grenze gebaut. Ich selbst habe manchmal bei Sturm Sorge ob sie nicht auf mein Haus fallen. Meine Versicherung übernimmt die Kosten, wenn die Bäume begutachtet sind. Bei Sturm bist du sowieso nicht Schuld, dann muß er den Sturm verklagen. Auch hier hilft das jährliche Gutachten, du hast alles menschenmögliche für einen Laien unternommen um einem möglichen Schaden durch deine Bäume vorzubeugen.
Taktisch ist es klug ein solches Gutachten über die "schlimmsten" Bäume bereits in der Hinterhand zu haben. Denn das Argument, die Bäume drohen auf das Haus zu fallen, lassen einen Reihenhausbesitzenden Richter mitfühlen.
Als nichts mehr unseren liebevollen Nachbarn half, haben sie in den letzten Jahren das Argument des "Lichtrechts" herausgekramt. Es kam noch nicht einmal mehr zu Terminen. In sogenannten "Stuhlurteilen" wurde unseren Nachbarn durch die mittlerweile genervten Richter mitgeteilt, daß der Lauf der Sonne nicht beeinflußt werden kann.
Ich wünsche dir viel Erfolg
Jörg
(PS: Richter sind Menschen mit Emotionen. Dein regelmäßiges "Überhängen lassen" könnte als Provokation des neuen Nachbarn gewertet werden. Du siehst ihn als Eindringling in deine Idylle. Und dann ist dein Mühen um die Natur, die CO2-Beseitigung durch deine Bäume und der Erhalt der Bienen nichts mehr Wert.)