Ermittlungsverfahren: Nordbiene Imker angezeigt wegen Oxalsäure-Verdampfung

  • Die hemmongslose Anwendung technischer Saeuren bei einigen Kollegen (egal ob OX oder AS) finde ich nicht gut.

    Was ist denn "hemmungslos"?


    Bei der Oxalsäuresublimation kann man nicht so schnell überdosieren. Wenn es überall satt aus der Beute "qualmt", dann wird jeder, der seine Bienchen auch nur ein wenig mag, mit dem Einblasen aufhören. Ansonsten ist man mit Schwefelstreifen schneller und vollständiger.


    Wir reden dann immer noch ueber einen Preis von nur 25 Cent pro OX-Sublimatinon/Volk, was manchen Sparfuchs mit 5 Voelkern sicherlich die Wut in die Stirn || treibt, weil man es mit technischer Saeure halt auch fuer 5 Cent/Volk haben kann. Und einen Euro (in Worten *einen* Euro :oops:) mehr ausgeben zu muessen, ist der *total* Betrug!!!! :roll:

    Beim Betrug kommt es nicht um den absoluten Wert an, sondern - eigentlich ist hier Wucher gemeint, weil Betrug Täuschungsabsicht voraussetzt - um die totale/extreme Unangemessenheit und/oder Marktunüblichkeit eines Preises.


    Wenn man sich an die 1g/Bedampfung hält, dann entsprechen 25 Ct/Bedampfung 25ct/g, das wären 250 €/kg, und das für eine "Allerweltschemikalie" wie Oxalsäure!


    Ja, das wäre für mich tatsächlich der totale Wucher, auch wenn mir der Aufwand für die Reinigung, bis sie reinst, zur Analyse oder ad usum veterinarium ist, nicht im Detail bekannt ist.


    Die Imkerei ist kostspielig genug (zum Glück macht sie auch Spaß und wirft das leckerste aller Lebensmittel, die Speise der Götter ab), da spare ich auch und gerade bei solchen Wucherpreisen, denn das läppert sich ebenfalls!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Also ich komme auch auf 25 Cent bei 250 Behandlungen a 4 Gramm.

    Wobei 4 Gramm viel zu viel ist,Ich rechne pro Behandlung 2 Gramm.

    Inbegriffen ist natürlich auch der recht teure Versand von 12,95 Euro

    Also 51,90 +12,95 ist gleich 64,85 Euro durch 250 gleich 25,94 Cent bei 4 Gramm pro Behandlung.

    Passt !!


    Oder habe ich da einen Denkfehler


    Gruß Dirk

  • Ja, Du hast die MwSt. vergessen. Aber es gibt auch guenstigere Anbieter. Ist halt immer eine Fragem, was man gerade so alles braucht.


    Die 25 Cent sind Pi*Daumen.


    Aber Du hast Recht, 4g ist zu viel (habe gerade nochmal nachgeschaut). Man nimmt lt. Anleitung, fuer Dadant immer 2 Varrox-Messloeffel. Lt. BioVet hat jeder Loeffel 1g (dachte immer, es sind 2g). Mein Irrtum.


    Was ich jedenfalls rueberbringen moechte: Wir alle wissen, dass man sich in D mit der OX-Sublimation in einem Graubereich bewegt. Es ist im Leben hin und wieder so, dass man in Graubereiche vordringen muss, wenn man weiter kommen will. Aaaaber: Wenn man das tut, sollte man es zumind. so tun, dass man fachlich nicht angreifbar ist. Und dazu gehoert hier u.a., dass man weiss, aus welchem Reaktor das Pulver stammt, wer es verpackt hat und welche Rueckstaende darin zu erwarten sind. Wenn ich mir die lustigen Schachteln anschaue, die der Imkereifachhandel zu "Reinigungszwecken" anbietet...das Zeug wuerde ich bestenfalls dazu benutzen, Rostflecken im Klobecken zu entfernen.

  • Ich möchte mich dieses Jahr auch einmal damit beschäftigen, nicht weil es günstiger ist, sondern schlicht effektiver nach allem was ich gelesen habe.

    Und ob das Mittel jetzt etwas teuerer oder billiger ist, ist egal.

    In der Vergangenheit hat mich die Autobatterie am meisten abgeschreckt, aber das ist ja auch lösbar.

  • ... Es ist im Leben hin und wieder so, dass man in Graubereiche vordringen muss, wenn man weiter kommen will. Aaaaber: Wenn man das tut, sollte man es zumind. so tun, dass man fachlich nicht angreifbar ist. ….

    Hallo,


    naja, fachlich angreifbar wird man wohl immer sein. Viel wichtiger finde ich ist, dass die rechtliche Situation geklärt ist bzw. wird.


    Fachlich ist klar, dass zB Apitraz Amitraz enthält, und dass dieses Mittel Krebs erregt. Fachlich also durchaus angreifbar. Rechtlich jedoch eindeutig: das Mittel besitzt für Deutschland eine Zulassung zur Varroabekämpfung.


    LG

    Kai

  • Naja Kai, ich habe ja die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass Gesetze fuer Menschen da sind und nicht umgekehrt.


    Und wenn Zulassungen/Gesetze der guten fachlichen Praxis gut 10 Jahre hinterher hinken, dann sollte ein Gericht der zustaendigen Zulassungsbehoerde ggf. mal einen "Arschtritt" verpassen und denen klar sagen: Macht Euren Job!


    Es kann doch nicht sein, nur weil sich keiner in der Privatwirtschaft findet, der die Sache bezahlen kann/will, dass einerseits schlechte Mittel eine Zulassung besitzen und gute Mittel/Methoden nicht. Da wird doch der Sinn des Gesetzes auf den Kopf gestellt. Dann muss halt die Behoerde selbst fuer die Zulassung sorgen. Basta.


    Das "Landeslabor SH" soll doch mal sagen, welche Schritte es selbst fuer die Zulassung der OX-Sublimation leistet, wenn diese denn juristisch erforderlich ist. Aber die Haende nur dann aus dem Schoss zu nehmen, um mit den Fingern auf andere zu zeigen und "Pfuiiii" zu rufen, traegt nicht gerade zur Reputation einer solchen Behoerde bei sondern untergraebt ihre Autortitaet.

  • Hallo,


    das könnte ich alles voll unterstreichen! :)


    Nur: die Realität sieht leider anders aus aufgrund der Gesetzgebung.


    Zulassungsverfahren sind nach dem AMG klar geregelt. Es braucht einen Produzenten, der sein Produkt klar durch das Zulassungsverfahren schickt. Das kostet Geld. Sehr viel Geld. Viele Studien etc.


    Es braucht dann eine Behörde, die die Zulassung erteilt. Dies ist NICHT die Aufsichtsbehörde (=Landeslabor) und auch kein Gericht.


    Behörden wiederum sind auch nicht dafür zuständig, bestimmte Zulassungskandidaten ins Rennen zu schicken.


    Das ist die nüchterne Realität. Eine verzwackte Situation. Eine Zulassung der OSV wird es wohl nie geben.


    Bleibt nur, zu argumentieren, dass OS Kristallin kein Arzneimittel und auch kein entsprechender Stoff nach dem AMG ist.


    Oxalsäure kristallin ist und bleibt ein Reinigungsmittel.


    LG

    Kai

  • Bleibt nur, zu argumentieren, dass OS Kristallin kein Arzneimittel und auch kein entsprechender Stoff nach dem AMG ist.

    Ich hatte ja schon weiter oben/vorn Beispiele genannt, zu welch Absurditäten eine strenge Auslegung der Arzneimitteleigenschaft führt.


    Mir ist noch ein weiteres Beispiel dazu eingefallen: Hausmittel (Essig, Öl) gegen Läuse!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Ich hatte ja schon weiter oben/vorn Beispiele genannt, zu welch Absurditäten eine strenge Auslegung der Arzneimitteleigenschaft führt....

    Ja, ganz genau. An dem Arzneimittelgesetz können sich Profi- und Hobbyjuristen so richtig schön in Szene setzen. Mosaik für Mosaik ihre schöne juristische Welt aufbauen, mit allen Feinheiten, auf die der deutsche Normalbürger nie im Leben kommen würde.


    Ich bin gespannt, wo dieses Klein-Klein in Deutschland endet.


    LG

    Kai

  • Ich hatte meine imkernden Kumpels auf diesen Thread hier hingewiesen mit dem Zusatz, daß es da rechtlichen Knatsch gibt. Einer der Kumpels hatte in der Vergangenheit wohl auch schon verdampft.


    Ich hab' gerade mal überlegt:


    Was kostet eine Zulassung und wieviele Imker gibt es in Deutschland, die gerne verdampfen würden ?


    Angenommen es gibt 120 Tsd Imker in Deutschland. 10% würden gerne Oxalsäure verdampfen. Jeder dieser 12.000 Imker beteiligt sich mit 30 Euro an der Zulassung. Das wären doch schonmal 360 Tsd, die man investieren könnte.


    Ich habe gerade ein PDF entdeckt, was ich mir erstmal durchlesen werde.

  • Das sind alles ehrenwerte Gedanken, die in der Praxis regelmäßig nicht funktionieren. Da wäre es sinnvoller eine Grundsatzentscheidung zu finanzieren.

    Es ist ein Wirkstoff, der auch in der Natur vorkommt und grundsätzlich als Reinigungsmittel eingesetzt wird für das träufeln erlaubt, für das effizientere bedampfen nicht, mit der Begründung den Imker muss man vor den Dämpfen schützen.

    Das ist eher ein Politikums etwas anderes.

    Juristisch nicht ausgeschlossen, auch in anderen Teilen der EU bereits erlaubt.

  • Ja, vielleicht wäre der Weg über die Politik der richtige.


    Ich hatte letztens was zum Reichstagabgeordneten Paul Letocha gelesen.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Letocha


    Paul Letocha war wohl maßgeblich an der Ausarbeitung eines deutschen Bienenzuchtgesetzes beteiligt. Der Entwurf wurde Sachverständigen vorgelegt, mehrfach umgearbeitet und schließlich durch eine Petition von Tausenden von Imkern in den Reichstag eingebracht.


    Paul Letocha war laut Wikipedia selber Imker, insofern hatte man mit ihm den richtigen Mann in der Politik für die Sache.


    Die Imkerschaft bzw. die Verdampfer sollten mal ihre Kraft diesbezüglich bündeln und konkret ihr Anliegen dann zur Vorlage bringen. Alleine schon das Argument, daß Verdampfen in anderen EU-Ländern erlaubt ist, ist schlagkräftig.

  • Petition ist mit Sicherheit ein gangbarer Weg, gerade vor dem EU Hintergrund.

    Und es gibt bestimmt irgendeinen Hippsterpolitiker der auf irgendeinen Hochausdach in Berlin zwei Bienenkisten aufgestellt hat.

  • Nur eine Zulassung hätte Erfolgsaussichten.
    Man muss die Zusammenhänge sehen. Hier geht es nicht um Oxalsäure, sondern um Mittel, die zur Anwendung und Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden. Dafür muss es feste und sichere Regeln geben. Darunter fällt die Anwendung in der Geflügelindustrie, Rinder, Schweine..... Das wird nur hier in Deutschland so kontrolliert, Importe aus dem Ausland können mit Medikamenten belastet sein, die Hier nicht zugelassen sind. Dafür gibt es dann Richtwerte im Fleisch, um den Verbraucher zu schützen.


    Unsere Diskussion über Oxalsäure-Sublimation ist ein winziger Punkt in diesem Gesetzespaket und wenn man da etwas lockern würde, würde dies eben für andere Bereiche auch gelten.


    Es gibt ein Schlupfloch, damit man offiziell Ox sublimieren kann. Man braucht eine Sondererlaubnis vom Veterinäramt. Wo man die Notwendigkeit darlegt.
    Aber Mehrere Hindernisse sind da..... andere Imker würden sofort auch so etwas beantragen, wenn das Veterinäramt zu gestimmt hätte. Dann hätte das Veterinäramt viel Arbeit.....

    zweites Hindernis eine vernünftige und belegte Notwendigkeit vor die Ox-sublimation und da hapert es gewaltig. Jede Veröffentlichung über Ox -Sublimation weißt bisher schwerwiegende fehlerhafte Thesen auf, die leider auch ein Blinder erkennen kann. Ich weiß, dass das einen Aufschrei ergibt. Aber wer wirklich wissenschaftlich an die Texte geht ohne Voreingenommenheit, der sieht das ähnlich. Man muss nicht die Wirksamkeit belegen, sondern die Notwendigkeit die Ox einzusetzen und nicht ein anderes Mittel, das zugelassen wäre.
    damit ist Punkt drei schon klar. Wenn ein Veterinäramt eine Sondererlaubnis ausstellt, muss es diese begründen. Begründen warum andere zugelassene Mittel nicht anwendbar in dem Fall wären und das kann keiner.....

  • Eine weitere Möglichkeit wäre eine entsprechende Gesetzesänderung des AMG.


    Da muss ich mir für eine genaue Formulierung noch Gedanken machen.

    LG

    Kai

  • Hallo Schnuckenbock


    Ja so ist das . Jedes Jahr ein neues Thema


    2018 bei der Mayener Vortragsreihe hat man über das Verdampfen von Oxalsäure geschimpft.

    2019 wurde kaum noch ein Wort darüber verloren!

    Merkwürdig !!!

    2019 war der Teufel dann Varro Med.In dem Jahr hat man sich darauf eingeschossen.

    Irgend etwas muss wohl immer schlecht geredet werden.

    Also ich behandele 2 Völker bewusst mit Varro Med ,und kann bisher nichts negatives berichten.

    Bin gespannt was als nächstes in Mayen dort negativ bewertet wird.


    Anscheinend können sich Liebig und Co,dem Verdampfen auch nicht entziehen.

    Bin über die weitere Entwicklung und mögliche Zulassung der Verdampfung gespannt.


    Gruß Dirk

  • Habe gerade mal nach EU Zulassung nachgeschaut

    Mutual-Recognition Verfahren

    Im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung, auch Mutual Recognition Procedure (MR-Verfahren) genannt, wird die in einem Mitgliedsstaat der EU erteilte Zulassung für ein Tierarzneimittel in einem oder mehreren anderen Mitgliedsstaaten anerkannt wenn nicht schwerwiegende Gründe dem entgegenstehen. Die Dauer dieses Verfahrens beträgt 90 Tage.


    Dies wäre doch eine Möglichkeit die Verdampfung von Oxalsäure in Deutschland zuzulassen.


    Grüße Thomas