Servus,
Heute hab ich mir auf YouTube einen Vortrag von Wulf-Ingo Lau über die Betriebsweise mit dem Korb angesehen.
Dazwischen kam eine Rechnung über die Schwarmvermehrung im Frühjahr wodurch sich die Völkerzahl verdreifachen kann.
Im Winter gehen die Völker dann wieder auf den alten Stand zurück.
Jetzt habe ich mich gefragt, wie ist das eigentlich steuerrechtlich einzuordnen?
Sobald man die Grenze 30 überschreitet, darf man sich mit dem Finanzamt beschäftigen.
Nun spricht man hier aber nur von Wirtschaftsvölkern. Die Ableger fallen raus.
Sind dann die Schwärme zur Sommertracht trotzdem noch Ableger obwohl sie als Wirtschaftsvolk genutzt werden?
Oder zählt nur, was am Ende des Jahres vorhanden ist? Ich habe versucht einen Vorgabe zwecks "Meldetermin" zu finden, aber leider blieb meine Suche erfolglos.
Finanzamt Ping-Pong in der Sommerzeit wäre bestimmt ziemlich lästig .
Vermutlich stochere ich auch gerade in einer nicht näher definierten Grauzone herum .