Steuern im Schwarmbetrieb

  • Servus,

    Heute hab ich mir auf YouTube einen Vortrag von Wulf-Ingo Lau über die Betriebsweise mit dem Korb angesehen.

    Dazwischen kam eine Rechnung über die Schwarmvermehrung im Frühjahr wodurch sich die Völkerzahl verdreifachen kann.

    Im Winter gehen die Völker dann wieder auf den alten Stand zurück.


    Jetzt habe ich mich gefragt, wie ist das eigentlich steuerrechtlich einzuordnen?

    Sobald man die Grenze 30 überschreitet, darf man sich mit dem Finanzamt beschäftigen.

    Nun spricht man hier aber nur von Wirtschaftsvölkern. Die Ableger fallen raus.

    Sind dann die Schwärme zur Sommertracht trotzdem noch Ableger obwohl sie als Wirtschaftsvolk genutzt werden?

    Oder zählt nur, was am Ende des Jahres vorhanden ist? Ich habe versucht einen Vorgabe zwecks "Meldetermin" zu finden, aber leider blieb meine Suche erfolglos.

    Finanzamt Ping-Pong in der Sommerzeit wäre bestimmt ziemlich lästig ^^.


    Vermutlich stochere ich auch gerade in einer nicht näher definierten Grauzone herum :/.

  • Oh je, die ewige Diskussion.


    Meines Wissens nach zählt beim Finanzamt die maximale Völkerzahl. Damit liegst du richtig und must Steuern zahlen.


    Ein Volk ist ein Volk, wenn eine Königin darin ist...... somit ist auch ein Mini-Plus ein Volk und ganz streng genommen sogar noch kleinere Einheiten.


    Da ich mich ab Montag wieder mit Steuerprüfern rumschlagen muss, noch folgender Tipp. Auch das sind Menschen und wenn man ihnen mit Respekt begegnet, kann man auch mit denen reden.

    Wo dann der gute Wille aufhört, ist nicht zu definieren!


    Einen Fehler sollte man aber nie machen. Wenn der sich hinters Licht geführt fühlt, sitzt er garantiert am längeren Hebel.


    Noch ein kleiner Hinweis. Normalerweise haben die Finanzbeamten nicht viel Interesse sich mit den kleinen Fischen wie Hobbyimker rum zu schlagen.


    Dennoch sind sie verpflichtet, bei "Anzeige" den Hinweis nach zu gehen.


    Das kann in einigen Fällen auch richtig teuer werden. Was auch vielen nicht bewusst ist, dass, wenn man neben Bienen, Schweine, Hühner sowie landwirtschafttliche Flächen (auch Wald) hat, eben in diese Falle tappt.


    Das ist natürlich keine steuerliche Beratung und wer sicher gehen will, sollte zu einem Steuerberater gehen, der sich darauf spezialisiert hat.

  • Bei einer Pauschalversteuerung von 1.000 Euro und einem anzuwendenden Steuersatz von 30% ist das zu verkraften.

    Das ist aber nur die Hälfte der Wahrheit. Es kommen Berufsgenossenschaft dazu. Ferner ist man bei der Völkerzahl im Fokus der Behörden bezüglich Schleuderraum Lebensmittel etc. Meinen Schleuderraum werde ich wohl nie über die Imkerei bezahlt bekommen. Vergessen wir das Honiglager nicht.


    Die Realität ist aber, dass ich gerade darum kämpfe, dass zwei Bienenfreunde wenigstens sich beim Seuchenamt anmelden.


    Obwohl ich kein Freund von unserem Verband aus persönlicher Erfahrung bin und das derzeitig AFB Verfahren als mangelhaft erachte, sehe ich die Notwendigkeit wenigstens zu diesen Schritt. (Noch)


    Leider ist das Misstrauen mittlerweile so hoch .....


    Da trifft Realität auf ... So Schluss jetzt zum Thema...

  • Ferner ist man bei der Völkerzahl im Fokus der Behörden bezüglich Schleuderraum Lebensmittel etc. Meinen Schleuderraum werde ich wohl nie über die Imkerei bezahlt bekommen. Vergessen wir das Honiglager nicht.

    Deswegen werde ich mich hüten, "nach außen" als Honigerzeuger bzw. -verkäufer aufzutreten. Kein Schild, kein Flohmarktstand, kein gar nichts. Alles nur "private Direktvermarktung". Angemeldet bin ich natürlich mit meinen Völkern, das war es aber auch.


    Ich weiß nicht, was passieren kann bzw. welche Handhabe die gegen einen in der Hand haben, wenn man - laut eigener Aussage - keinen Honig mehr hat oder - noch dreister - nur für die Eigenversorgung oder gar - am dreistesten - keinen Honig erntet. Den Gegensatz können die von außen ja nicht beweisen, und für eine Hausdurchsuchung reicht ein Verdacht "eigentlich" nicht aus.


    Letztlich kann so gut wie kein Hobbyimker und wohl auch nur so mancher Erwerbsimker die Vorgaben wirklich erfüllen. Was ich hier las, vor allem die verlinkten Dokumente auf Seite 3, ließen bei mir schon beim Lesen Hals und Kamm schwellen. So etwas können Hobbyisten auch bei bestem Willen nimmer erfüllen. Täte der Staat da seine volle Stringenz ausspielen, wären die allermeisten Imker hierzulande keine mehr. Vermutlich und hoffentlich wissen "die" das auch und lassen uns deshalb (weitgehend) in Ruhe.


    Das ganze ist aber auch nicht konsistent. Heutzutage dürfen es ja nur noch Edelstahlschleudern sein. Doch was jahrzehntelang - auch aus der DDR - importiert wurde, gehorcht(e) diesen strengen Vorgaben nicht. Edelstahlschleudern z.B. gab es in der DDR nie.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Auch das sind Menschen und wenn man ihnen mit Respekt begegnet, kann man auch mit denen reden.

    Wo dann der gute Wille aufhört, ist nicht zu definieren!


    Einen Fehler sollte man aber nie machen. Wenn der sich hinters Licht geführt fühlt, sitzt er garantiert am längeren Hebel.

    Völlig richtig. Doch ist eine solche Begegnung nie eine auf Augenhöhe. Vielmehr hat sie das Potential zu dicker Luft. Und um es nicht so weit kommen zu lassen, muß man vermutlich ziemlich schnell an sich halten. Wohl dem, der es lernte, sich zu beherrschen!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Völlig richtig. Doch ist eine solche Begegnung nie eine auf Augenhöhe. Vielmehr hat sie das Potential zu dicker Luft. Und um es nicht so weit kommen zu lassen, muß man vermutlich ziemlich schnell an sich halten. Wohl dem, der es lernte, sich zu beherrschen!

    Ich bin bei Betriebsprüfungen meistens gut mit der „goldenen Regel“ gefahren: Behandle andere, wie du selbst behandelt werden möchtest.


    VG

    Tom

  • Erstmal vielen Dank für die ehrlichen Antworten.

    Es wird ja von vielen die schöne Heile Imkerwelt dargestellt. Die gibt es an vielen Stellen eben nicht.

    Ich bin den umgekehrten Weg gegangen. Ich habe mir einen Imkerraum angelegt, wo Wände und Boden gefliesst sind. Die Doppeledelstahlspühle ist mit warmen und kalten Wasseranschluss ausgestattet. Edelstahltisch und Edelstahlsschleuder sind darin enthalten. Abfluss mit Geruchsstop etc.

    Elektrischer Seifenspender (die regelmässig den Geist aufgeben) und abziehbare Papierhandtücher, etc

    Auch mache ich Werbung.

    Jetzt komme ich zurück zum Thema Steuern. Damit mache ich mich beim Thema Steuern angreifbar, da ich dem Steuerbeamten ja das Argument liefer, gewerbsmässig aktiv zu sein. Insbesondere da ich noch Imkerkollegen gestatte, bei mir zu schleudern.

    Die Hygienevorschriften habe ich damit aber vermeindlich erfüllt.

    Ich kann jetzt noch Argumentieren, dass die Anschaffung des Schleuderraums durch den Betrieb der Hobbyimkerei vermutlich nie reingeholt wird.

    Das Problem ist zudem, dass man trotz intensiver Informationssuche, nicht auf eindeutige Aussagen trifft, wie sich Sachlagen darstellen.

    Das merkt man anhand der Kommentare. Mini Plus Volk ja nein. Was isr dann mit einem 1-2-3 Wabenableger? Muss die Decke eines Imkerraums auch gefliesst sein oder reicht ein Anstrich.

    Aus eigener schlechter Erfahrung weiss ich aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Imkerverein, wie schnell ohne eigenes Verschulden die Sache beim Rechtsanwalt landet und das dann von Imkerkollegen noch genutzt wird, um nach zu treten.


    Daher kann ich die Meinungen verstehen, denn das ungute Gefühl bleibt.

  • Ich bin bei Betriebsprüfungen meistens gut mit der „goldenen Regel“ gefahren: Behandle andere, wie du selbst behandelt werden möchtest.


    VG

    Tom

    Das ist sicher grundsätzlich richtig. Aber es gibt einfach soviele unterschiedliche Betriebsprüfungen wie es Betriebsprüfer gibt.