Hallo Bienenfreunde!
Die Logik der BRD-Rechtslage ist mal wieder verblüffend:
https://www.bienenjournal.de/n…ehmigung-fuer-aetznatron/
Nicht mehr in der Biozid-Verordnung gelistet (Wogegen wurde es denn gelistet? Natürlich gegen die Amerikanische Faulbrut!), aber im Bedarfsfalle dann doch vom Amtsveterinär als "Ausnahmegenemigung" zu beantragen.
Wußtet Ihr das schon? Ich jedenfalls nicht.
Ich habe das Zeugs - das wie die Oxalsäure eine allgemeine, freiverkäufliche Chemikalie ist - natürlich für den Fall der Fälle herumstehen. Und dann werde ich bestimmt auch keinen Amtsveterinär um Erlaubnis fragen/bitten, genausowenig wie bei meiner Entmilbungsmethode.
Gruß Freizeitimker