Strafbefehl: Oxalsäure-Besitz strafbar! Strafverfahren wegen Oxalsäure Verdampfen

  • Solche Argumente werden vor Gericht für Kai aber garantiert wirkungslos verpuffen, womöglich sogar zusätzliche Reizatmosphäre schaffen, weil es den Staat zusätzlich angreift. Außerdem hat sich Kai ja schon impfen lassen und daher keinen Grund, auch noch dagegen schimpfen.

    Naja, im Grunde hat Kai mit der Veroeffentlichung der Videos den Staat - oder sagen wir besser die Obrigkeit - denn zum Staat zaehle ich mich auch ;) und mich hat Kai damit keineswegs verletzt :) - schon angegriffen. Oder genauer deren Arzneimittelgesetz.


    Des Pudels Kern ist doch, unabhaengig davon, was in dem Wisch irgend einer Staatsanwaltschaft Anwaltschaft der Obrigkeit (die hier sowieso mitliest -> Hallo, Herr Brettschneider, ich gruesse Sie :)) steht, ob ein deutsches AMG ueber der international anerkannten guten fachlichen Praxis steht.


    Diese Frage kann kein deutsches Amtsgericht entscheiden. Das Kai in der 1. Instanz verliert, ist sicher. In der zweiten auch.


    Die Frage laesst sich fruehestens vor dem Bundesgerichtshof, vermutlich aber erst vom dem europaeischen Gerichtshof (mit ungewissem Ausgang) beantworten. Kai muss sich fragen, ober er diesen Weg gehen moechte und den Kampf gegen die finanziell gut ausgestattete Pharmalobby aufnehmen will. Leider kann er diese Entscheidung vorerst nur allein treffen. Was er braucht, sind wirklich gute Verbuendete aus Politik und Medien (der DIB duerfte das eher nicht sein :cursing:) und einen Anwalt, der soweit motiviert ist, einen wegweisenden Sieg vom dem EuG zu erringen.

  • ...Diese Frage kann kein deutsches Amtsgericht entscheiden. Das Kai in der 1. Instanz verliert, ist sicher. In der zweiten auch.


    Die Frage laesst sich fruehestens vor dem Bundesgerichtshof, ...

    Jo, jedoch Verfahren, die erstinstanzlich vor einem Amtsgericht beginnen, landen nie beim Bundesgerichtshof, wenn ich mich richtig an die Instanzenzüge im deutschen Strafrecht erinnere.


    LG

    Kai

  • Ja, das ist auch richtig nur war Kai´s Oxalsäuredehydrat vermutlich kein ( zugelassenes) Arzneimittel ...

    Inzwischen kannst Du in sämtlichen Deutschen Shop´s nachschauen und findest den deutlichen Hinweis nur zur Reinigung / technisch :roll: Sehr traurig das ganze ...

    Hallo,


    die Fragen, auf die es hier im Verfahren ankommt, sind ja folgende:


    • Lässt sich die Oxalsäure kristallin unter Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz subsummieren?
    • Dienen meine Bienen der Lebensmittelgewinnung und fallen damit in den engeren Regelungsbereich des AMG?
    • Falls ja, liegt dann ein Verstoß meinerseits gegen das AMG vor?
    • Falls ja, ist dieser dann vorwerfbar, bzw. vorsätzlich begangen?
    • Falls ja, liegt ggfs. ein Verbotsirrtum vor und war dieser vermeidbar?
    • Falls ja, welches Strafmaß erscheint angemessen und verhältnismäßig?


    Diese Punkte hat die Justiz zu klären.


    LG

    Kai

  • Hallo Kai

    zu Punkt 1 -> Ja, Katalogisiert über den Wirkstoff / die Wirkstoffgruppe (die Dareichungsform / Anwendung spielt da keine Rolle )

    zu Punkt 2 -> Ja, da Du die Völker ordendlich angemeldet hast bist Du Nutztierhalter und unterliegst der Überwachungspflicht durch das Veterinäramt und durch die Lebensmittelüberwachung ( ich glaube das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bei uns in Brandenburg sind es zwei getrennte Ämter die jedes Jahr auch separat meine Daten haben wollen)

    Punkt 3 werden sie Dir warscheinlich anhängen wollen :wink:

    Bei den Restlichen Punkten kommte es warscheinlich darauf an ob Du ein Sonntagskind bist :mrgreen:

  • Ich denke, meine Meinung ist ja bekannt.


    Mein Rat an Kai ist schlicht.


    Bilde schonmal Rücklagen für die Strafe.

    Du bist ein Dorn im Auge der Reichen und beerbten. Da wird jetzt ein Excempel statuiert.

    Du hast so ziemlich alle als Gegner.

  • Welche Oxalsäure wurde denn vorgefunden? Vermutlich technische Reinheit, 99,6%?

    Die ist nicht apothekenpflichtig.
    und wird verwendet zum entmoosen, entrosten und was weiss ich noch alles. Wieso geht der Staatsanwalt davon aus, dass Du damit bedampfen willst? Eigentlich eine Unterstellung.

  • ....Da wird jetzt ein Excempel statuiert.

    Du hast so ziemlich alle als Gegner.

    Das ist so ziemlich auch meine Meinung. In Diktaturen ist der Kampf gegen Kritiker plump, offensichtlich. "Demokratien" gehen da subtiler, aber nicht weniger effektiv vor.


    LG

    Kai

  • Och, aber nicht in der Imkerschaft!

    Oh, da kenne ich aber ganz viele. ;)


    LG

    Kai

  • Absolut.


    Aus meiner Zeit mit Ehrenamt kenne ich ja die Ausführungen gegen die dunkle Biene. Die B und C Imker haben da Kai als Vorreiter der dunklen Biene, aber auch als Verbreiter der verbotenen Kunst der Korbimkerei und Klotzimkerei usw im Visier.


    Die Fanatiker bezeichne ich nicht umsonst als Faschisten, denen es auch egal ist, welchen Schaden sie damit anrichten.

    Aus eigener Erfahrung kann ich da durchaus Berichten.


    Es gibt hunderte von Videos im Netz, die zeigen wie man OXS verdampft. Warum wohl wird Kai da gerade raus gepickt?


    Ferner ist es auch Einigen ein Dorn im Auge, dass in diesem Forum relativ offen auch gegen den DIB referiert werden kann.


    In einem anderen Forum wäre das rigorous unterbrochen worden.


    Berichte über Sicula, Ligustica usw werden dort solange torpediert, dass eine vernünftige Diskussion nicht möglich ist.


    Auch die Diskussion über die OXS Verdampfung selbst, lässt da tief blicken.


    In meinen Augen zeigt sie das Versagen des Staates, des DIB, der Bieneninstitute usw in der vollen Bandbreite auf, aber auch die Lobby der Chemie und Pharmaindustrie.


    Da fühlen sich einige sehr gestört durch Kai, da das Imkerforum Nordbiene das einzige Sprachrohr mit Breitenwirkung ist, über das man auch Informationen bekommt, die man sich an anderer Stelle nicht erfragen würde und könnte.


    Das giltt auch für Dinge, wo der Hausherr anderer Meinung ist. (Einwabenableger, Notfallzulassung)

    Natürlich sind dem auch Grenzen gesetzt.


    So kann ich Kai letztendlich nur Kai meine Hilfe über eine kleine Spende anbieten. Schliesslich badet er gerade das aus, was die Mehrheit der Imker in Deutschland eh tut.

  • Mein Rat an Kai ist schlicht.


    Bilde schonmal Rücklagen für die Strafe.

    Das befürchte ich leider auch.


    Mit böser Zunge könnte man Kai nun den zynischen Rat geben, um dieses Geld wieder hereinzuholen, könnte man gewisse Stimmungsaufheller in einer deutschlandweit bekannten hauptstädtischen Grünanlage an den rechten Mann bringen, das soll dort faktisch legal sein, jedenfalls für gewisse Leute. Ob die dortige Marktkonkurrenz das zuläßt, ist allerdings offen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • ... um dieses Geld wieder hereinzuholen, ...

    Hallo allerseits,


    und vielen Dank für die lieben Worte. Es geht ja nicht nur ums Geld, dies wäre ja noch verschmerzlich. ;) Ich war noch nie in der Situation, vor einem Strafrichter zu stehen, evtl. verurteilt zu werden, um dann als vorbestrafter Straftäter durch die Welt zu laufen mit allen Konsequenzen.


    Daher kann ich erst hinterher sagen, wie das ist, und wir alle können uns dann anschauen, wie die Welt (Imkerschaft) dann darauf reagiert. ;)


    LG

    Kai

  • Wegen Vorbestraft:


    Quelle: https://www.rudolph-recht.de/wann-bin-ich-vorbestraft/


    Maßgeblich für eine Vorstrafe ist eine Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft. Bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen ist eine Vorstrafe gegeben.

  • Naja, Straftaeter ist relativ uns stets im Kontext der jeweiligen politischen Verhaeltnisse zu sehen.


    Es gibt Strafurteile, die sind faktisch ein Adelsschlag. Ein entfernter Verwandter sass in der 1. Diktatur im KZ Buchenwald ein und wurde dann bei den "Genossen" wieder juristisch verfolgt und abgeurteit. Er war also ein "2-facher Straftaeter"...nur weil er den jeweils Herschenden nicht die Fuesse leckte. Ist er ein Straftaeter? Nein, ein Adeliger!


    Freilich kann da jetzt ein Strafrichter oder Staatsanwalt ein Pamphlet verfassen, welches Dich "Jehova" schimpft. Die Wahrheit ist: Der Staat verurteilt sich damit wg. seines Versagens hinsichtlich der OX.Sublimation selbst.


    Also Kopf hoch! Wenn man Dich zum Ritter schlagen will, soll man es tun.

  • Wegen Vorbestraft:


    Quelle: https://www.rudolph-recht.de/wann-bin-ich-vorbestraft/


    Maßgeblich für eine Vorstrafe ist eine Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft. Bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen ist eine Vorstrafe gegeben.

    Da habe ich aber andere Infos, nämlich aus derselben Quelle:


    "Streng genommen ist jeder vorbestraft, der in einem Verfahren rechtskräftig verurteilt wurde – war die Strafe auch noch so gering. "


    Zu unterscheiden ist dann auch das Bundeszentralregister (offenbar gelangt JEDE Verurteilung dorthin), sowie zwischen privaten und behördlichen Führungszeugnissen der unterschiedlichen Abstufungen:


    "Im Bundeszentralregister sind alle Taten, auch die im Führungszeugnis nicht aufgeführten, enthalten. Aus dem Registerauszug kann der Richter ablesen, ob sich der Angeklagte von früheren Verurteilungen beeindrucken ließ."


    Klar, zu der Einstellung, zum "Ritter von der Staatsmacht geschlagen zu werden", muss ich erstmal hinkommen. ;) Dies wird dann verbunden sein mit einer inneren Änderung meiner Einstellung zu diesem Staat verbunden sein. ;)


    Von daher: frohauf. :)


    LG

    Kai

  • "Streng genommen ist jeder vorbestraft, der in einem Verfahren rechtskräftig verurteilt wurde – war die Strafe auch noch so gering. "

    Vorbestraft oder nicht, Tatsache ist, daß, wenn man wieder vor dem Kadi landet, dann die böse Oxalsäurebedampfung garantiert in seinen Unterlagen steht. Vielleicht gibt es dann auch eine vorwurfsvolle Bemerkung: Sie sind ja nicht das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen (oder geraten) .. (oder so ähnlich). Und das nur, weil man den Bienen möglichst schonend und dennoch effektiv helfen wollte (und mußte)!

    Klar, zu der Einstellung, zum "Ritter von der Staatsmacht geschlagen zu werden", muss ich erstmal hinkommen. ;) Dies wird dann verbunden sein mit einer inneren Änderung meiner Einstellung zu diesem Staat verbunden sein. ;)

    Dieser mentale Veränderungsprozeß hat anscheinend schon begonnen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

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  • Vorbestraft oder nicht, Tatsache ist, daß, wenn man wieder vor dem Kadi landet, dann die böse Oxalsäurebedampfung garantiert in seinen Unterlagen steht. Vielleicht gibt es dann auch eine vorwurfsvolle Bemerkung: Sie sind ja nicht das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.. (oder so ähnlich). Und das nur, weil man den Bienen möglichst schonend und dennoch effektiv helfen wollte (und mußte)!

    Dieser mentale Veränderungsprozeß hat anscheinend schon begonnen.

    Jes! ;)


    LG

    Kai


    Nachtrag: ich habe mich erstmal entschieden, das Thema vorübergehend zu schließen, um für mich damit etwas Ruhe einkehren zu lassen. LG :)

  • Kai

    Hat das Thema geschlossen
  • Hallo allerseits,


    da es nun weitergeht und bald wohl die Hauptverhandlung mit Urteil vor dem Gericht stattfinden wird, habe ich folgende Videos wieder öffentlich gestellt:


    1. Landeskriminalamt ermittelt: https://www.youtube.com/watch?v=6t9vs0q9NkI


    2. Strafbefehl gegen Nordbiene: https://www.youtube.com/watch?v=D-kh_YlRk14



    LG

    Kai

  • Hallo allerseits,


    auch hier nochmal ein Nachtrag zum Strafverfahren / Strafbefehl. Ich war ja gestern beim Rechtsanwalt (Strafverteidiger), der für mich eigentlich zwei Möglichkeiten sieht, das Verfahren zu durchlaufen. Beide Möglichkeiten schließen sich gegenseitig aus:


    1. Er wird versuchen, auf schlankem Fuße das Verfahren gegen Auflage durch das Amtsgericht einstellen zu lassen (§ 153a StGB - "Einstellung mit Auflage"). Die Auflage wäre dann zB die Zahlung einer Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation, wobei die die Summe höher ist als die ursprüngliche Strafe, hier also ca. 2.500 €. In der Regel folgen Gerichte und Staatsanwaltschaften diesen Anträgen wegen Arbeitsüberlastung.
    2. Konträr hierzu wird er versuchen darzulegen, zu "beweisen", dass das Wirkprinzip des OS-Sublimation nicht geeignet ist, die Oxalsäure kristallin als "Arzneimittel" zu betrachten, so dass diese gar nicht in den Regelungsbereich des Arzneimittelgesetzes fällt. Somit kann auch kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorliegen und daher auch keine Ordnungswidrigkeit und/oder Straftat. Hierzu sind längere Studien und Aufwändungen seinerseits erforderlich. Er rechnet bei diesem Verfahren mit Kosten allein für ihn in Höhe von ca. 5.000,00 €.

    Nun liegt es an mir, wofür ich mich entscheide. Hierfür habe ich noch Zeit, da laut seinen Angaben "dieses Jahr ohnehin nix mehr passieren wird bei Gericht". Wofür würdet Ihr Euch entscheiden? Beide Möglichkeiten kosten sehr viel Geld. Version 2 hätte natürlich den Charme, dass die gesamte deutsche Imkerschaft etwas davon hätte und dass mich keinerlei Verschulden träfe, falls das Verfahren in diesem Fall mit Freispruch endet. Doch woher die 5.000 € nehmen allein für den RA? Dieser kam auf die Idee, die Imkerverbände (DIB) anzuschreiben mit der Bitte um Kostenübernahme, da es ja im Interesse der Imkerschaft liegt, die OS-Sublimation nicht zu kriminalisieren.


    Gespannt bin ich auf Eure Meinungen und Ideen. Wie würdet Ihr Euch entscheiden?


    LG

    Kai