Solche Argumente werden vor Gericht für Kai aber garantiert wirkungslos verpuffen, womöglich sogar zusätzliche Reizatmosphäre schaffen, weil es den Staat zusätzlich angreift. Außerdem hat sich Kai ja schon impfen lassen und daher keinen Grund, auch noch dagegen schimpfen.
Naja, im Grunde hat Kai mit der Veroeffentlichung der Videos den Staat - oder sagen wir besser die Obrigkeit - denn zum Staat zaehle ich mich auch und mich hat Kai damit keineswegs verletzt - schon angegriffen. Oder genauer deren Arzneimittelgesetz.
Des Pudels Kern ist doch, unabhaengig davon, was in dem Wisch irgend einer Staatsanwaltschaft Anwaltschaft der Obrigkeit (die hier sowieso mitliest -> Hallo, Herr Brettschneider, ich gruesse Sie ) steht, ob ein deutsches AMG ueber der international anerkannten guten fachlichen Praxis steht.
Diese Frage kann kein deutsches Amtsgericht entscheiden. Das Kai in der 1. Instanz verliert, ist sicher. In der zweiten auch.
Die Frage laesst sich fruehestens vor dem Bundesgerichtshof, vermutlich aber erst vom dem europaeischen Gerichtshof (mit ungewissem Ausgang) beantworten. Kai muss sich fragen, ober er diesen Weg gehen moechte und den Kampf gegen die finanziell gut ausgestattete Pharmalobby aufnehmen will. Leider kann er diese Entscheidung vorerst nur allein treffen. Was er braucht, sind wirklich gute Verbuendete aus Politik und Medien (der DIB duerfte das eher nicht sein ) und einen Anwalt, der soweit motiviert ist, einen wegweisenden Sieg vom dem EuG zu erringen.