Strafbefehl: Oxalsäure-Besitz strafbar! Strafverfahren wegen Oxalsäure Verdampfen

  • Und es geht weiter mit Arbeit: Endfassung meiner Verteidigungsschrift :)



    LG

    Kai

  • So, Hauptverhandlung und damit Urteil wurde angesetzt für Freitag, den 5. November.


    Mein RA will sich aber um einen neuen Termin bemühen. Falls der Termin allerdings bestehen bleibt, gibt es weitere Informationen.


    LG

    Kai

  • Moin.


    Ich wünsche Dir viel Glück dabei und hoffe nur das Beste für Dich.


    MFG

    Danke schön. Heute oder morgen mache ich ein Kurzvideo dazu. Das Verfahren selber wird ja mit 2 Alternativen beendet: Verurteilung oder Einstellung.


    LG

    Kai

  • Wenn Oxalsäure-Besitz strafbar ist, ist dann nicht der Verkäufer, lt BRD Gesetz ein Hehler...?
    Wäre der Postbote nicht auch ein Straftäter wegen transportieren einer verbotenen Substanz???


    Nun, kommen wir doch mal zu dem Thema verboten und erlaubt und Zulassung.

    Wenn ein Mittel in Österreich zugelassen ist, dann hat die EU nichts dagegen einzuwenden - somit wäre es auch in der BRD oder auch Deutschland zu verwenden denn dieses Land befindet sich ebenfals in der EU.
    ! ! ! EU-Recht geht vor deutschem Recht ! ! !

    Verstehe das System und wende deren Gesetze und Vorschriften gegen sie an.

  • Wenn Oxalsäure-Besitz strafbar ist, ist dann nicht der Verkäufer, lt BRD Gesetz ein Hehler...?...

    Du hast es leider noch nicht ganz verstanden. Daher nochmal ganz von vorn:


    • Vorgeworfen werden gem. § 96 Nr. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) der unerlaubte Erwerb und die Lagerung von Stoffen (hier Oxalsäuredihydrat), die nach § 59a Absatz 2 Satz 2 AMG nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, um diesen Stoff nach zwischenzeitlicher Lagerung bei den Bienen anzuwenden.

    Ein Blick in den Gesetzestext hilft meistens bei der Erkenntnisfindung. ;)


    LG

    Kai

  • Wenn Oxalsäure-Besitz strafbar ist, ist dann nicht der Verkäufer, lt BRD Gesetz ein Hehler...?
    Wäre der Postbote nicht auch ein Straftäter wegen transportieren einer verbotenen Substanz???


    Nun, kommen wir doch mal zu dem Thema verboten und erlaubt und Zulassung.

    Wenn ein Mittel in Österreich zugelassen ist, dann hat die EU nichts dagegen einzuwenden - somit wäre es auch in der BRD oder auch Deutschland zu verwenden denn dieses Land befindet sich ebenfals in der EU.
    ! ! ! EU-Recht geht vor deutschem Recht ! ! !

    Verstehe das System und wende deren Gesetze und Vorschriften gegen sie an.

    …das Thema ist hier und in anderen Foren schon unendlich durchgekaut und alle Argumente diskutiert worden. Du scheinst mit Deiner Wissensbildung was das Thema angeht noch ganz am Anfang zu stehen.


    auch ist Arzneimittelzulassung keine europäische sondern nationale Angelegenheit.


    …nur weil Du in Deutschland kein Tempolimit hast, darfst Du in Österreich nicht auch Vollgas geben…

  • Lieber Kai

    Wie versprochen hier die Ergebnisse der Recherche und ein paar Tips die bei einer richtigen Anwendung einen Freispruch erwirken müssen.


    Was auch immer in diesen Text reininterprettiert werden sollte...

    Helfen wir Kai – dann helfen wir uns selbst und der Gemeinschaft.


    Ich gehe mal davon aus daß gegen Deine Person ein Strafprozess durchgeführt werden soll.

    (Paragrafen gerne hinzufügen)

    Hierzu mal ein Link zu den Bundesbereinigungsgesetzen, Seite 11 , Artikel 67

    15 1.Bundesbereinigungsgesetz-2006-04-24.pdf - Google Drive

    Darin dokumentiert sind die Aufhebungen vieler Gesetze – ins besonders der jeweiligen Geltungsbereiche, ohne die ein Gesetz keine Gültigkeit mehr hat

    Urteil des Bundesverfassungsgericht BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)):
    Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“

    Habe mal eine Seite von juraforum als Link beigefügt.

    Damit ist ein Strafprozess illegal.

    ᐅ OWiG, ZPO und StPO aufgrund von geltungsbereich ungültig? (juraforum.de)

    Jeder hat natürlich seine eigene Meinung dazu. Anwälte werden es verneinen, denn dann verdienen sie kein Geld mehr.


    Ich habe sehr lange auf verschiedenen Seiten und Informationsquellen auch nach der alten Fassung des Gesetzes gesucht. In dem Gesetz Arzneimittelgesetz (AMG) ist KEIN räumlicher Geltungsbereich angegeben.


    Frage an das Gericht...

    Wo ist der Geltungsbereich dieses Gesetzes?


    Sollte nun das Gericht auf diese Frage hin antworten...

    Na - hier natürlich.


    So kannst Du wahrheitsgemäß argumentieren, daß Du es nicht „hier“ (im Gerichtssaal) angewendet hast.

    Weiterhin kannst Du folgendes behaupten - Du hast Dich über die Anwendung selbstverständlich in den Gesetzen informiert und konntest nur feststellen, daß an dem Ort der Anwendung dieses nicht verboten ist, denn der Ort der Anwendung (Bienenstand) ist nicht in dem erforderlichen Geltungsbereich eingeschlossen.

    Sollte der Richter nun behaupten, daß Du Dich nicht informiert hast, so muß er dieses beweisen!

    (Das kann er nicht!)

    Aufforderung an das Gericht:

    Bitte zitieren Sie mir aus der aktuellen Fassung des AMG vor aus der ich und jeder andere eindeutig erkennen kann, wo der räumliche Geltungsbereich ist und demzufolge eine Einschränkung und oder eine Gültigkeit besteht. Bitte übergeben Sie mir davon eine Kopie.


    Bitte denke an folgendes:

    Sollte der Richter auch gleichzeitig die Anklage verlesen, kann davon ausgegangen werden, daß der Richter auch die Anklage vertritt und eine Vorverurteilung bereits besteht. In diesem Fall kann der Richter wegen einem Interessenkonflikt - also - Befangenheit abgelehnt werden. Es ist festgeschrieben, daß es in der Bundesrepublik Deutschland eine Gewaltenteilung gibt.

    Alles was Du im Verfahren als wichtig erachtest – frag bitte den Protokollführer ob er das auch so protokolliert hat und lass es Dir auch vorlesen. Der Protokollführer sollte nicht der Richter sein. Das Geschäftszimmer hat genügend Angestellte.


    Allein auf dieser Grundlage ist ein Strafprozess gegen Deine Person illegal.

    Über das Arzneimittelgesetz habe ich noch nichts zum Thema des räumlichen Geltungsbereiches finden können, denn er steht nicht drin.

    Es wäre wichtig wenn jemand eine alte Fassung mit der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches hat und hier reinstellen kann.

    Es wäre natürlich von Vorteil wenn dort zum Beispiel steht... ...gilt in der Bundesrepublik Deutschland!!!

    Wenn dem so ist dann nimm bitte eine aktuelle Weltkarte Deiner Wahl und suche die Bundesrepublik Deutschland.

    Bei meiner Suche habe ich sie nicht finden können – vielleicht schafft das einer von euch.

    ...und denk immer dran – was wir heute für Kai tun – davon haben alle etwas!!!

    Vielleicht schafft es noch jemand sich noch tiefer reinzulesen.


    Suchbegriffe:

    Bundesbereinigungsgesetz (davon gibt es 3)

    Arzneimittelgesetz

    räumlicher Geltungsbereich


    und noch etwas... Das Amtsgericht ist dem Landgericht unterstellt. Das Landgericht hat einen Geschäftsleiter Tim Peters 04316040 damit ist das Gericht eine Firma - ist schon komisch...

    Quelle: Organisation - Landgericht Kiel - schleswig-holstein.de


    Ich drücke Dir die Daumen daß ein Freispruch herauskommt

  • …das Thema ist hier und in anderen Foren schon unendlich durchgekaut und alle Argumente diskutiert worden. Du scheinst mit Deiner Wissensbildung was das Thema angeht noch ganz am Anfang zu stehen.


    auch ist Arzneimittelzulassung keine europäische sondern nationale Angelegenheit.


    …nur weil Du in Deutschland kein Tempolimit hast, darfst Du in Österreich nicht auch Vollgas geben…

    Hallo Cuxer

    Ich bin erst seit kurzem hier und habe bis auf FB keine anderen Foren. Bitte um Nachsicht.

  • Bienen-Preuße

    Deine Argumente komm den Reichsbürgen sehr nahe. Diese haben vor Gericht auch noch nie gewonnen.
    So wird das nichts. Der nach meiner Meinung einzige Weg führt über die Schöffen. Diese müssen erkennen das bei einer Auslegung der Gesetze wie in der Anklageschrift alles ein Medikament ist und somit die Anwendung verboten ist. Die Schöffen müssen den Richter überstimmen das dies so nicht gewollt ist.

    Alternative der Richter stellt das Verfahren ein.


    Grüße Thomas

  • Bienen-Preuße

    Deine Argumente komm den Reichsbürgen sehr nahe. Diese haben vor Gericht auch noch nie gewonnen.
    So wird das nichts. Der nach meiner Meinung einzige Weg führt über die Schöffen. Diese müssen erkennen das bei einer Auslegung der Gesetze wie in der Anklageschrift alles ein Medikament ist und somit die Anwendung verboten ist. Die Schöffen müssen den Richter überstimmen das dies so nicht gewollt ist.

    Alternative der Richter stellt das Verfahren ein.


    Grüße Thomas

    Moin Thomas

    Also ich bin definitiv ein Gegner von diesem Gesocks!

    Ich habe nur helfen wollen und die Gesetze rausgelesen, bzw. aufgezeigt wo sie zu finden sind. Es geht nur um Tatsachen und die Wahrheit. Es geht nur um das Recht und daß wir auch weiterhin die Bienen schützen dürfen. Weiterhin - und das habe ich auch ganz deutlich geschrieben - geht es darum Kai möglichst effektiv helfen zu können.
    Daß Du das nicht erkennen willst oder möglicherweise nicht kannst, ist schon sehr traurig.
    Denk dran - auch für Dich und Deine Bienen steht Kai vor Gericht, denn Du kannst der nächste Angeklagte sein - das kann jeden von uns treffen wenn das Verfahren verloren wird und das Urteil Schule macht. Das ist auch der Grund warum ich mich über 4 Stunden damit beschäftigt habe.

    Ich wünsche Kai viel Kraft und Erfolg - im Interesse aller Bienenbesitzern.

    Du kannst jedenfals Kai offensichtlich nicht helfen - ich habe es nach bestem Wissen und Gewissen getan. Was hast Du für Kai geleistet???

    Beste Grüße von Norbert

  • Hey Kai,

    ich drücke Dir die Daumen & hoffe sehr, dass auch das Verfahren im Interesse aller Imker, in Deutschland endlich auch Zuspruch in der Politik und in den Zulassungsgremien erfährt, damit solche Verfahren zukünftig nicht mehr ausgetragen/ausgefochten werden müssen.

    Toi toi toi!

  • Hallo und danke schön. Da ich auch heute wieder nach dem "Anzeigenerstatter" gefragt werde:


    Ich meinte, das schon mal publiziert zu haben. Angezeigt beim Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster hatte mich damals das Veterinäramt des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Ein persönlicher Name dahinter ist nicht erkennbar. Sicherlich gab es einen anonymen Hinweisgeber in der Imkerschaft Schleswig-Holstein.


    LG

    Kai

  • Ich habe nur helfen wollen und die Gesetze rausgelesen, bzw. aufgezeigt wo sie zu finden sind. Es geht nur um Tatsachen und die Wahrheit. Es geht nur um das Recht und daß wir auch weiterhin die Bienen schützen dürfen. Weiterhin - und das habe ich auch ganz deutlich geschrieben - geht es darum Kai möglichst effektiv helfen zu können.
    Daß Du das nicht erkennen willst oder möglicherweise nicht kannst, ist schon sehr traurig.

    Nun das du nur helfen willst habe ich nicht bestritten. Ich nehme mal an das du juristischer Laie bist und die Gesetzte so liest und interpretierst wie ein Laie eben.


    Aber dem Richter mit Aussagen zu kommen:

    Sollte der Richter auch gleichzeitig die Anklage verlesen, kann davon ausgegangen werden, daß der Richter auch die Anklage vertritt und eine Vorverurteilung bereits besteht. In diesem Fall kann der Richter wegen einem Interessenkonflikt - also - Befangenheit abgelehnt werden.

    Allein auf dieser Grundlage ist ein Strafprozess gegen Deine Person illegal.

    Ist vor Gericht definitiv nicht hilfreich. Dieses Verhalten zeigen Reichsbürger etc..

    Du kannst jedenfals Kai offensichtlich nicht helfen - ich habe es nach bestem Wissen und Gewissen getan. Was hast Du für Kai geleistet???

    Nein ich kann Kai nicht helfen, ich bin kein Jurist. Ich kann nur Ideen vorbringen Meinungen wie es vielleicht gehen, kann ich habe ja einen Weg aufgezeigt über die Schöffen.


    Also bitte mal halblang mit deinen Unterstellungen.


    Grüße Thomas

  • Kai :

    Konntet Ihr eine Terminverschiebung erreichen?


    Gruß, Thorsten

    Hallo,


    die haben wir durch die Übergabe der vielen Unterlagen indirekt zwar herausgefordert, bislang steht der Termin aber, so dass ich vorbereitet bin. :)


    LG

    Kai

  • PS: Hätte eigentlich deine lieben Nachbarn vermutet.


    PPS: Viel Erfolg morgen! Hoffentlich klappts mit Freispruch!

    Danke schön.


    Die Nachbarn hatte ich zu keinem Zeitpunkt verdächtigt. Dafür ist die Thematik viel zu speziell.


    LG

    Kai