Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

  • "Da bleiben doch (fast) keine Fragen mehr offen. Als Fachbeitrag hervorragend ausgearbeitet und mit Quellenangaben."


    Ja teewee und das sogar nicht nur in der Fragen der OXS Bedampfung. Der Meinungsspiegel neben dem eigentlichen Thema ist für mich mindestens genauso interessant.

  • Mit Meinungsspiegel sind eben die Ansichten, Meinungen, Reaktionen der unterschiedlichsten Teilnehmer gemeint.

    Eben das für und wider zum Thema, aber auch die Ansichten zu den unterschiedlichsten Institutionen die beteiligt sind.


    Ich denke eine so freie Diskussion wäre nicht überall möglich gewesen, da doch eine Brisanz in dem Thema steckt.


    Ich bin positiv überrascht.

  • Danke für die Rückmeldung. Ist ein schwieriges Thema, die sachliche Auseinandersetzung damit nicht immer einfach. Auch von meiner Seite mal Danke an alle, die die Quellen durchforstet haben um hier Fakten zu liefern.


    Gruß Thorsten

  • Auch ich danke für die Bereitstellung der interessanten Quellen. Es muss alles zusammengetragen werden. Mal sehen, ob wir etwas bewegen / anstoßen / bewirken können.


    LG

    Kai

  • Moin. Ich habe bisher immer nur die Youtube Videos von Kai ( mit Begeisterung) geschaut. Jetzt habe ich mich hier im Forum auch angemeldet.

    Zum Thema: Warum genau das Verdampfen von Oxalsäure verboten ist, erschließt sich mir nicht. Wenn ich die Säure in Kristalliner Form frei kaufen kann und durch das Verdampfen die Bienen nicht geschädigt (Stichwort Tierschutz) werden, woraus ergibt sich dann das Verbot. Wenn ich die Bienen mit vernebelten Wasserdampf behandeln würde, müsste ich mich dann ja auch strafbar machen.

  • Moin. Ich habe bisher immer nur die Youtube Videos von Kai ( mit Begeisterung) geschaut. Jetzt habe ich mich hier im Forum auch angemeldet....

    Hallo und herzlich Willkommen.


    Ein Verbot ist ja nicht direkt ersichtlich, aber die Verfolgungsbehörden sehen es so (ich lasse jetzt mal die Paragraphen weg):


    • Verdampfen von OS zum Zwecke der Verroabehandlung = Einsatz als Arzneimittel
    • In Deutschland müssen Arzneimittel zugelassen sein
    • Oxalsäure Dihydrat kristallin ist nicht zugelassen
    • Wer Arzneimittel ohne Zulassung anwendet, handelt ordnungswidrig
    • Wer diese Arzneimittel zu dem Zweck erwirbt oder lagert, begeht eine Straftat


    LG

    Kai

  • ...Wenn ich die Bienen mit vernebelten Wasserdampf behandeln würde, müsste ich mich dann ja auch strafbar machen.

    Nachtrag: ja, das wird so sein, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind (s. Verwendungszweck).


    Daher sehe ich auch das Vernebeln als Risiko für eine Straftat an. Daher haben Youtuber ihre Vernebelungsvideos fast allesamt wieder vom Netz genommen, um einer staatlichen Verfolgung zuvorzukommen.


    Auch das Schwammtuch, das Behandeln mit Tabakrauch oder mit verschiedenen ätherischen Ölen kann alles als Straftat verfolgt werden.


    LG

    Kai

    • Wer Arzneimittel ohne Zulassung anwendet, handelt ordnungswidrig
    • Wer diese Arzneimittel zu dem Zweck erwirbt oder lagert, begeht eine Straftat

    Ach herrje, ist das schizophren.


    Ein Nichtmedikament als Arzneimittel, also zur (veterinär-)medizinischen Behandlung, anzuwenden, ist "nur" ordnungswidrig. Diesen Stoff aber zu erwerben und zu lagern, was man ohne die erste Handlung ohne Einschränkung darf, ist kriminell, wenn man die "nur Ordnungswidrigkeit" begeht.


    Wo gibt es das im deutschen (Un-)Recht sonst noch, daß eine Ordnungswidrigkeit eine erlaubte Handlung zu einer Straftat veredelt?


    Derlei Stilblüten sind einer der Gründe, warum ich weder von "gewisen Juristen" noch von den Berufspolitikern des "Establishments" etwas halte.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • ...Ein Nichtmedikament als Arzneimittel, also zur (veterinär-)medizinischen Behandlung, anzuwenden, ist "nur" ordnungswidrig. Diesen Stoff aber zu erwerben und zu lagern, was man ohne die erste Handlung ohne Einschränkung darf, ist kriminell, wenn man die "nur Ordnungswidrigkeit" begeht.


    Wo gibt es das im deutschen (Un-)Recht sonst noch, daß eine Ordnungswidrigkeit eine erlaubte Handlung zu einer Straftat veredelt?....

    Hallo,


    ja, das ist in der Tat skurril, wie ich finde. War mir vor der ganzen Geschichte auch nicht bekannt. Eine typisch deutsche Gesetzgebung.


    Scheint es im deutschen Recht öfter zu geben. Beispiel: Wer bei Rot über die Ampel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer aber zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit aufruft, begeht damit eine Straftat.


    LG

    Kai

  • Wer bei Rot über die Ampel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer aber zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit aufruft, begeht damit eine Straftat.

    Das ist mir so nicht bekannt.


    Aber wenn das stimmt, dann ist das grob rechtsunlogisch. Zu einem Rechtsbruch aufzurufen, kann doch nicht unrechter als der eigentliche Rechtsbruch sein. Dito der Nur-Versuch eines Rechtsbruches....

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Das ist mir so nicht bekannt.


    Aber wenn das stimmt, dann ist das grob rechtsunlogisch. Zu einem Rechtsbruch aufzurufen, kann doch nicht unrechter als der eigentliche Rechtsbruch sein. Dito der Nur-Versuch eines Rechtsbruches....

    Das ist das Problem mit der Juristerrei. Ich behaupte mal das jeder nicht Jurist das so sieht wie Freizeitimker. Hier haben sich die Juristen von der Gesellschaft verabschiedet und machen ihr eigens Ding. Entgegen dem Auftrag der Juristerei. Hier würde nur ein reset helfen (Gesetzte neu auflegen und Personal komplett austauschen).


    Grüße Thomas

  • Paragraph 116 OWiG widerspricht Kais Aussage.

    Das mag stimmen.

    Aber in der Anklageschrift und in der Verhandlung kam ja genau das herraus. Es ist ein OWI OX zu Verdampfen aber es ist eine Straftat Ox zu kaufen und zu lagern wenn es als Behandlungsmittel einsetzt wird, obwohl der Verkauf der OX ganz legal ist. Wenn das keine Juristische Spinnerei ist dann weis ich nicht. Entweder ist das Verdampfen von Ox eine Straftat oder nicht.


    Grüße Thomas

  • Paragraph 116 OWiG widerspricht Kais Aussage.

    Du hast Recht. Irrtum. Nehme meine Aussage zurück.


    LG

    Kai

  • Thomas Das vom Staatsanwalt gewählte Konstrukt passt leider in so fern, das in der Monografie zum Oxalsäuredihydrat die Anwendung in allen drei Varianten beschrieben wird, von denen aber nur die zwei Nassen den Weg in die Standardzulassung gefunden haben.

    Die Abstraktion gehört nun Mal zu deren Handwerk.


    Kai mir geht es nicht um Rechthaben.

  • Ich gehöre zwar auch zu den Personen, die mittlerweile mit sehr gemischten Gefühlen das betrachte, was unsere Obrigkeit auch in Form der Justiz so betreibt, aber wir haben in vielen Bereichen Glück.


    Als in Sochi die Olympischen Spiele ausgetragen wurden, hatte meine angeheiratete Verwandtschaft Angst um Haus und Hof.


    Nein, ich bin nicht so doof zu glauben, dass es soetwas nicht in Deutschland gibt. Der Unterschied liegt darin, dass man hier wenigsten eine Entschädigung erhält. Hier in der Nähe gibt es schließlich ein Braunkohleloch.


    Doch sind die Wege in unserer Dreiklassengesellschaft zu unterschiedlich und lang geworden, damit alle Zugang zu ihren Rechten erhalten.


    Ferner haben im Laufe der letzten 70 Jahre die Eliten (die keine sind) es geschafft, sich ihre Pfründe eben auch durch das Gesetz zu sichern.


    Dennoch sind gewisse Konstrukte in der Rechtsprechung notwendig, die für einen normalen Menschen nicht zugänglich sind. Um mal ein abstraktes Beispiel zu nennen.

    Ein Körperschaft oder Verein zum Beispiel ist künstliches Produkt, ohne dass unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde.


    Wie jeder weiss, ist der ursprünglichen Gedanke dieser beiden Gesellschaften leider im Laufe der Jahre pervertiert worden. Oder glaubt wirklich jemand noch, dass Vorstände und Geschäftsführer wirklich haften.

    So haben Gesetze im Arzneimittelbereich ihre Berechtigung.

    Leider hat man hier den ursprünglichen Zweck und Sinn aus den Augen verloren.

  • ....


    Kai mir geht es nicht um Rechthaben.

    Guten Morgen,


    ich weiß, aber meine Aussage war inhaltlich falsch, von daher vielen Dank Dir für den Hinweis. :thumbup::thumbup:


    LG


    Kai

  • Dennoch sind gewisse Konstrukte in der Rechtsprechung notwendig, die für einen normalen Menschen nicht zugänglich sind. Um mal ein abstraktes Beispiel zu nennen.

    Ein Körperschaft oder Verein zum Beispiel ist künstliches Produkt, ohne dass unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde.

    Nun das würde ich nicht als künstliches Objekt bezeichnen. Aber ich weiß schon worauf du hinaus willst.

    Letzenendes haftet jedoch immer eine natürliche Person und kein künstliches Objekt.


    Grüße Thomas