Solange die gesetzliche Behandlungspflicht gilt, sollte man zumindest jährlich eine Behandlung mit einem zugelassenen TAM vorschriftsmäßig im Bestandsbuch dokumentieren. Ob der knappen Personaldecke wird der Amtsvet. das wahrscheinlich nie kontrollieren. Sollte das doch mal passieren, ist haben sicher besser als brauchen…
Auch nur als Anregung.