HAllo allerseits,
da ich öfters gefragt werde, wie es rechtlich aussieht, "fremde" Dinge zu veröffentlichen (fremde Fotos, fremde Texte, fremde Dokumente, fremde Avatare), gebe ich hier mal den § 106 Urheberrechtsgesetz wieder:
Code
- § 106
- [b]Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.[/b]
- (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- (2) Der Versuch ist strafbar.
Hinzu kommen dann noch Privatklagen wegen Schadensersatz.
Es kann also teuer werden.
Dies nur mal als Information.
LG
Kai