Didi das ist wohl der größte Quatsch den ich bisher gehört habe.
Ich verstehe nicht wie so einige Aussagen hier zu Stande kommen können.
Oxalsäure ist von vornherein erst einmal kein Medikament.
Im Baumarkt wird es z.B. als Holzbleiche oder Entkalker verkauft.
Will man es dagegen, gegen die Milbe verwenden, ist das eine Behandlung eines Tieres gegen einen parasitären Befall (nein, Putztrieb anregen gilt nicht als Ausrede) und dafür ist erst einmal ein Medikament zu verwenden.
Daher muss die Ox als Medikament zugelassen und klassifiziert sein (ad. us. Vet). Die Ox aus den Baumarkt ist das aber nicht, d.h. ist sie kein verkehrsfähiges Medikament und darf nicht verwendet werden.
Als nächstes steht dann noch das Behandlungsverfahren, was Teil der Zulassung eines Medikaments ist (bzw. nicht bei Standardzulassungen). Auch das muss eingehalten werden. Die Sublimierung hat aber in D keine Standardzulassung und bei der Oxalsäure ohne ad. us. Vet. kann diese auch nicht existieren.
Der Punkt der bei Kai zur Einstellung führen könnte ist aber das er die Bienen nicht zur Lebensmittelproduktion hält. Wenn das so kommt, ändert das aber für den Rest der Honig gewinnt absolut nichts bzw. bekräftigt das Verbot eher.