Beiträge von robirot

    Didi das ist wohl der größte Quatsch den ich bisher gehört habe.



    Ich verstehe nicht wie so einige Aussagen hier zu Stande kommen können.


    Oxalsäure ist von vornherein erst einmal kein Medikament.

    Im Baumarkt wird es z.B. als Holzbleiche oder Entkalker verkauft.


    Will man es dagegen, gegen die Milbe verwenden, ist das eine Behandlung eines Tieres gegen einen parasitären Befall (nein, Putztrieb anregen gilt nicht als Ausrede) und dafür ist erst einmal ein Medikament zu verwenden.

    Daher muss die Ox als Medikament zugelassen und klassifiziert sein (ad. us. Vet). Die Ox aus den Baumarkt ist das aber nicht, d.h. ist sie kein verkehrsfähiges Medikament und darf nicht verwendet werden.


    Als nächstes steht dann noch das Behandlungsverfahren, was Teil der Zulassung eines Medikaments ist (bzw. nicht bei Standardzulassungen). Auch das muss eingehalten werden. Die Sublimierung hat aber in D keine Standardzulassung und bei der Oxalsäure ohne ad. us. Vet. kann diese auch nicht existieren.


    Der Punkt der bei Kai zur Einstellung führen könnte ist aber das er die Bienen nicht zur Lebensmittelproduktion hält. Wenn das so kommt, ändert das aber für den Rest der Honig gewinnt absolut nichts bzw. bekräftigt das Verbot eher.

    Wenn es ne Schmodderei war, hast du es falsch gemacht und n Zip Beitel ist so ziemlich die ungeeigneteste Verpackung überhaupt

    Lass sie lieber ausschlecken, sonst riechst du den Wabenkeller im Winter durch das ganze haus.


    Die beste Möglichkeit ist es über Nacht einen Kunstschwarm mit zwei Waben in der obersten Zarge einzuhängen, da können gut 8 Zargen drunter. Am nächsten morgen ist das ganze Futter in dem zwei Waben zwischen den die Königin hängt (ASG mit rein machen).

    Man sollte biontech verklagen. Die geben an 5 Impfdosen in ein Gebinde zu packen. Tatsächlich sind aber 6 drin. Sobald die das "Problem" in den Griff bekommen haben fülle ich dann auch exakt 500g statt ungefähr 520 in ein Glas.

    Was für ein quatsch, Biontech hat eine Verpackung mit 5 Dosen gehabt, die selber zu dosieren sind. Das wird garantiert, um die mit allen Kanülen/Spritzenkombinationen zu entnehmen ist eine gewisse Füllmenge nötig. Mit einigen Kombinationen sind 6 Dosen möglich. D.h. kommt der Unterschied. Da ist die Dosis halt die Entnahmemenge die mit allen Kombinationen gewährleistet sein muss.

    Jup, Schwimmaterial brauchtst du in einer Futterzarge nicht. der Aufstieg ist so gestaltet das die Bienen nicht ertrinken können.

    Wildbau ist das selbe, die Nicot Futterzarge ist so gestaltet das die Bienen nicht rein können, bzw. wenn man den Durchgang auf Bienenoffen steht, ist er so gestaltet das er von den Bienen als nicht dem zu Stock gehörig wahrgenommen wird.

    Füllgewicht muss exakt sein. Die mindest Angaben geht nur bei Bestandteilen die Variabel eingesetzt werden können, Kakao hängt z.B. von der Qualität ab.

    Naja, Haushaltsschüsseln haben aber gewaltige Nachteile, wirklich viel Platzsparender sind sie nicht (den Nicot Fütterer kann man sogar einfach das ganze Jahr drauf lassen, wenn man den Dadant Blatt Blech Deckel von Icko oder einen anderen Deckel mit geraden Seiten nutzt). Man braucht aber keine extra Leerzarge, kein Schwimmaterial und hat auch keinen Wildbau.

    Das Stichwort hier ist systematische Überfüllung, da verpackst du was anderes als du verkaufst.


    CE Kennzeichen kann auch im Nebenerwerb interessant werden, dann wenn die Berufsgenossenschaft mit drinnen hängt.

    Definitiv nicht, wir reden hier über Produktabfüllung zur Abgabe an den Endkunden, da interessiert die Kalibrierung null, da gilt die Eichpflicht und die kannst du durch eine Nachkontrolle auf entsprechender Waage erfüllen.

    Da liegst du falsch, solange du nur für dich selber baust, brauchst du den ganzen CE kram nicht. Das brauchst du erst beim Inverkehrbringen, Eigenverwendung ist aber kein Inverkehrbringen.


    Kalibrieren brauchst du die Waage auch nicht (macht aber schon Sinn), du kannst die Gläser auch extern nachwiegen.