Moin, hat es irgendeinen Imker je gekümmert was im Gesetzbuch steht?
Interessiert ist wohl etwas übertrieben, aber ich war und bin aufmerksam genug, die Rechtslage wahrzunehmen und mit meinem Verhalten zu vergleichen. Geht sicher den meisten so. Die Rechtslage lief den praktischen Erfordernissen deutlich hinterher, was das "schlechte Gewissen" bei den meisten wohl in den Hintergrund rücken ließ.
Auch die jetzige "Legalisierung" ist m.E. nicht mal eine halbe Sache, weder Fisch noch Fleisch. Da die Blockbehandlung/-bedampfung angeblich weiterhin unzulässig ist, soll die Oxalsäurebedampfung nur das Sprühen oder Träufeln ersetzen, ist also auch nur eine Restentmilbung. Die Restentmilbung (mit Oxalsäurelösung) tat ich nur im ersten Jahre, nach meiner Erfahrung wenig wirksam, vom massiven Bienenstören ganz zu schweigen (mein Imkern ist der Gegensatz von "Aumeiern"). Gewogen und für zu leicht befunden. Die zentrale Ameisensäurebehandlung, die harte Chemotherapie, werden wir mit der derzeitigen Rechtslage jedenfalls weiterhin nicht los. Hinzu kommt die Wintertraubentendenz, wenn im Spätherbst Brutfreiheit (hoffentlich) herrscht. Dann ist das Träufeln sogar wirksamer (Sprühen sicher auch und erst recht, für mich aber indiskutabel).
Fazit: Wenn man die Vorzüge der Oxalsäurebedampfung wirklich ausreizen möchte, wird klar, daß auch Andermatts Teilerfolg eher ein Pyrhussieg ist.