Beiträge von Bienen-Preusse

    Bienen-Preuße

    Deine Argumente komm den Reichsbürgen sehr nahe. Diese haben vor Gericht auch noch nie gewonnen.
    So wird das nichts. Der nach meiner Meinung einzige Weg führt über die Schöffen. Diese müssen erkennen das bei einer Auslegung der Gesetze wie in der Anklageschrift alles ein Medikament ist und somit die Anwendung verboten ist. Die Schöffen müssen den Richter überstimmen das dies so nicht gewollt ist.

    Alternative der Richter stellt das Verfahren ein.


    Grüße Thomas

    Moin Thomas

    Also ich bin definitiv ein Gegner von diesem Gesocks!

    Ich habe nur helfen wollen und die Gesetze rausgelesen, bzw. aufgezeigt wo sie zu finden sind. Es geht nur um Tatsachen und die Wahrheit. Es geht nur um das Recht und daß wir auch weiterhin die Bienen schützen dürfen. Weiterhin - und das habe ich auch ganz deutlich geschrieben - geht es darum Kai möglichst effektiv helfen zu können.
    Daß Du das nicht erkennen willst oder möglicherweise nicht kannst, ist schon sehr traurig.
    Denk dran - auch für Dich und Deine Bienen steht Kai vor Gericht, denn Du kannst der nächste Angeklagte sein - das kann jeden von uns treffen wenn das Verfahren verloren wird und das Urteil Schule macht. Das ist auch der Grund warum ich mich über 4 Stunden damit beschäftigt habe.

    Ich wünsche Kai viel Kraft und Erfolg - im Interesse aller Bienenbesitzern.

    Du kannst jedenfals Kai offensichtlich nicht helfen - ich habe es nach bestem Wissen und Gewissen getan. Was hast Du für Kai geleistet???

    Beste Grüße von Norbert

    …das Thema ist hier und in anderen Foren schon unendlich durchgekaut und alle Argumente diskutiert worden. Du scheinst mit Deiner Wissensbildung was das Thema angeht noch ganz am Anfang zu stehen.


    auch ist Arzneimittelzulassung keine europäische sondern nationale Angelegenheit.


    …nur weil Du in Deutschland kein Tempolimit hast, darfst Du in Österreich nicht auch Vollgas geben…

    Hallo Cuxer

    Ich bin erst seit kurzem hier und habe bis auf FB keine anderen Foren. Bitte um Nachsicht.

    Lieber Kai

    Wie versprochen hier die Ergebnisse der Recherche und ein paar Tips die bei einer richtigen Anwendung einen Freispruch erwirken müssen.


    Was auch immer in diesen Text reininterprettiert werden sollte...

    Helfen wir Kai – dann helfen wir uns selbst und der Gemeinschaft.


    Ich gehe mal davon aus daß gegen Deine Person ein Strafprozess durchgeführt werden soll.

    (Paragrafen gerne hinzufügen)

    Hierzu mal ein Link zu den Bundesbereinigungsgesetzen, Seite 11 , Artikel 67

    15 1.Bundesbereinigungsgesetz-2006-04-24.pdf - Google Drive

    Darin dokumentiert sind die Aufhebungen vieler Gesetze – ins besonders der jeweiligen Geltungsbereiche, ohne die ein Gesetz keine Gültigkeit mehr hat

    Urteil des Bundesverfassungsgericht BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)):
    Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“

    Habe mal eine Seite von juraforum als Link beigefügt.

    Damit ist ein Strafprozess illegal.

    ᐅ OWiG, ZPO und StPO aufgrund von geltungsbereich ungültig? (juraforum.de)

    Jeder hat natürlich seine eigene Meinung dazu. Anwälte werden es verneinen, denn dann verdienen sie kein Geld mehr.


    Ich habe sehr lange auf verschiedenen Seiten und Informationsquellen auch nach der alten Fassung des Gesetzes gesucht. In dem Gesetz Arzneimittelgesetz (AMG) ist KEIN räumlicher Geltungsbereich angegeben.


    Frage an das Gericht...

    Wo ist der Geltungsbereich dieses Gesetzes?


    Sollte nun das Gericht auf diese Frage hin antworten...

    Na - hier natürlich.


    So kannst Du wahrheitsgemäß argumentieren, daß Du es nicht „hier“ (im Gerichtssaal) angewendet hast.

    Weiterhin kannst Du folgendes behaupten - Du hast Dich über die Anwendung selbstverständlich in den Gesetzen informiert und konntest nur feststellen, daß an dem Ort der Anwendung dieses nicht verboten ist, denn der Ort der Anwendung (Bienenstand) ist nicht in dem erforderlichen Geltungsbereich eingeschlossen.

    Sollte der Richter nun behaupten, daß Du Dich nicht informiert hast, so muß er dieses beweisen!

    (Das kann er nicht!)

    Aufforderung an das Gericht:

    Bitte zitieren Sie mir aus der aktuellen Fassung des AMG vor aus der ich und jeder andere eindeutig erkennen kann, wo der räumliche Geltungsbereich ist und demzufolge eine Einschränkung und oder eine Gültigkeit besteht. Bitte übergeben Sie mir davon eine Kopie.


    Bitte denke an folgendes:

    Sollte der Richter auch gleichzeitig die Anklage verlesen, kann davon ausgegangen werden, daß der Richter auch die Anklage vertritt und eine Vorverurteilung bereits besteht. In diesem Fall kann der Richter wegen einem Interessenkonflikt - also - Befangenheit abgelehnt werden. Es ist festgeschrieben, daß es in der Bundesrepublik Deutschland eine Gewaltenteilung gibt.

    Alles was Du im Verfahren als wichtig erachtest – frag bitte den Protokollführer ob er das auch so protokolliert hat und lass es Dir auch vorlesen. Der Protokollführer sollte nicht der Richter sein. Das Geschäftszimmer hat genügend Angestellte.


    Allein auf dieser Grundlage ist ein Strafprozess gegen Deine Person illegal.

    Über das Arzneimittelgesetz habe ich noch nichts zum Thema des räumlichen Geltungsbereiches finden können, denn er steht nicht drin.

    Es wäre wichtig wenn jemand eine alte Fassung mit der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches hat und hier reinstellen kann.

    Es wäre natürlich von Vorteil wenn dort zum Beispiel steht... ...gilt in der Bundesrepublik Deutschland!!!

    Wenn dem so ist dann nimm bitte eine aktuelle Weltkarte Deiner Wahl und suche die Bundesrepublik Deutschland.

    Bei meiner Suche habe ich sie nicht finden können – vielleicht schafft das einer von euch.

    ...und denk immer dran – was wir heute für Kai tun – davon haben alle etwas!!!

    Vielleicht schafft es noch jemand sich noch tiefer reinzulesen.


    Suchbegriffe:

    Bundesbereinigungsgesetz (davon gibt es 3)

    Arzneimittelgesetz

    räumlicher Geltungsbereich


    und noch etwas... Das Amtsgericht ist dem Landgericht unterstellt. Das Landgericht hat einen Geschäftsleiter Tim Peters 04316040 damit ist das Gericht eine Firma - ist schon komisch...

    Quelle: Organisation - Landgericht Kiel - schleswig-holstein.de


    Ich drücke Dir die Daumen daß ein Freispruch herauskommt

    Wenn Oxalsäure-Besitz strafbar ist, ist dann nicht der Verkäufer, lt BRD Gesetz ein Hehler...?
    Wäre der Postbote nicht auch ein Straftäter wegen transportieren einer verbotenen Substanz???


    Nun, kommen wir doch mal zu dem Thema verboten und erlaubt und Zulassung.

    Wenn ein Mittel in Österreich zugelassen ist, dann hat die EU nichts dagegen einzuwenden - somit wäre es auch in der BRD oder auch Deutschland zu verwenden denn dieses Land befindet sich ebenfals in der EU.
    ! ! ! EU-Recht geht vor deutschem Recht ! ! !

    Verstehe das System und wende deren Gesetze und Vorschriften gegen sie an.

    Hallo an alle und vielen Dank daß ich dabei sein darf.
    Seit einigen Jahren stehen bei uns mehrere Völker von einem Hobby Imker... dann wurde es auf ein Volk reduziert, denn der Imker ist wirklich alt geworden. Er gab bekannt, daß er daß letzte Volk wohl Ende der Saison 2021 abholt.
    Wir hatten Gespräche über eigene Bienen und er würde mich dann auch begleiten.
    Kurzerhand habe ich mir - ohne Theorie - ein ruhiges Volk als Ableger auf 3 Rähmchen geholt. Ein paar Monate später hat mein Imker mir als Dankeschön für die Jahre sein hier stehendes Volk übergeben. Durch gesundheitliche Veränderungen kann er mir in der Praxis nun überhaupt nicht mehr zur Seite stehen und in der Theorie... er ist eigentlich kaum erreichbar.
    Sooo den Bienen geht es gut - soweit ich das beurteilen kann als "Lehrling".

    Zu den Thema Imkerführerschein...
    Alles Nonsens - denn jeder der sich Tiere anschafft, sollte wissen, daß er mit diesen verantwortungsvoll umgehen muß. Wenn man die Bienchen auf der Haut spürt, dann ist es wie ein streicheln.

    Es gibt Gesetze die man folgen muß (Naturgesetz) und es gibt Verordnungen denen man folgen darf.


    Das ist nur ein Grund wie ich zu diesem Thema stehe.
    Es grüßt Euch der Bienen-Preuße