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Neuen Bienenstand einrichten

  • Ape
  • 16. April 2019 um 11:09
  • Ape
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    • 16. April 2019 um 11:09
    • #1

    Hallo Bienenfreunde,

    ich habe ein paar Fragen bezüglich eines neuen Bienenstandes.

    Die Art und Weise der Aufstellung sei Magazin, Freiaufstellung.
    Aufstellung am Waldrand, Privatbesitz.
    Was ist jedoch rechtlich zu beachten? Darf ich einfach ohne Anzeige bei der TSK einen neuen Stand einrichten? Muss ich sofort nachmelden oder erst zum Meldezeitpunkt (Jahreswechsel)?
    Es darf kein AFB-Bezirk sein.

    Nochwas?
    Danke für eure Hilfe.


    Grüße
    Steve

  • Kai
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    • 16. April 2019 um 11:47
    • #2

    HAllo Steve,

    die BienenseuchenVO regelt so einiges (richterliche Auslegungen sind mir nicht bekannt), zum Beispiel § 5:

    "(1) Der Besitzer oder die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betrauten Personen haben für Bienenvölker, die an einen anderen Ort verbracht werden, unverzüglich nach dem Eintreffen der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle eine Bescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen beamteten Tierarztes vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Bienen als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein.
    (2) Die Bescheinigung nach Absatz 1 wird von der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle einbehalten. Für Bienenvölker, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, trägt sie in der Bescheinigung den Ort, den Beginn und das Ende der Wanderung sowie am Ort der Wanderung oder auf dem Bienenstand festgestellte Bienenseuchen ein. Die Bescheinigung wird dem Besitzer oder den mit der Beaufsichtigung, Wartung oder Pflege der Bienenvölker betrauten Personen wieder ausgehändigt, wenn die Bienenvölker aus dem Bezirk der zuständigen Behörde verbracht werden."

    Tierseuchenkasse gibt es (zumindest in Schleswig-Holstein) nicht, mir sind auch entsprechende Vorschriften unbekannt.

    Laut Gesetz muss die Meldung "unverzüglich" erfolgen. Dies mag auslegbar sein. In der Regel heißt dies, ohne schuldhaftes Verzögern, nach menschlichem Ermessen, also sobald als möglich, muss die Bescheinigung vorgelegt werden.

    Was mir noch wichtig erscheint: ist das Gelände eingezäunt? In der heutigen Zeit würde ich keine Bienenvölker mehr in einer nicht gesichterten Umgebung aufstellen.

    Viel Erfolg wünsche ich Dir, berichte gern mal.

    LG
    Kai

  • Herbert
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    • 17. April 2019 um 08:03
    • #3

    Moin Steve,
    bei uns in Schleswig-Holstein dürfen wir innerhalb des Landkreises auch ohne Gesundheitszeugnis (Seuchenfreiheitsbescheinigung) mit den
    Bienen wandern oder neue Stände errichten,müssen es danach aber unmittelbar nach Umzug der Bienen melden ans Kreisveterinäramt.
    Wollen wir aber in einen anderen Kreis,benötigen wir unbedingt vorher das Zeugnis der Bienen.

    LG Herbert

  • Kai
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    • 13. Januar 2020 um 10:50
    • #4

    … und Tierseuchenkasse für Bienen gibt es in SH nicht. Das regelt aber jedes Bundesland anders.

    LG

    Kai

  • robirot
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    • 13. Januar 2020 um 16:05
    • #5

    Ganz simpel, du weist ja wo sie hinkommen.

    Schreib eine Mail an das Vet. Amt hiermit melde ich den Beginn der Bienenhaltung an der Postion X;Y;, die Bienen stammen aus dem Bestand von Imker Sowieso (wenns im Kreis ist) oder die Bienen stammen aus dem im B.estand des im Anhang enthaltenen Gesundheitszeugnisses.

    Fertig, damit hast du alles getan.

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