Lieber Kai,
auch wenn mein gesunder Menschenverstand Dir zustimmt, ist die Rechtslage in Deutschland mit großer Wahrscheinlichkeit eine andere. Ich bin beruflich im Medizinproduktebereich aktiv und schlage mich häufig mit ähnlichen Themen herum.
In dem Augenblick, in dem wir handelsübliche Oxalsäure zur Behandlung oder Vermeidung von Krankheiten bei Bienen einsetzen, wird sie automatisch zu einem Arzneimittel, unabhängig davon ob sie dafür ursprünglich „bestimmt“ war. Wir setzen sie zu dieser Bestimmung ein und damit wird sie dazu.
Du gehst mit dem Video ein kalkulierbares Risiko ein. Es könnte zwar Rechtsberatung darstellen, aber „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Üblicherweise schickt Dir in solchen Fällen jemand einen Brief und fordert Dich zur Unterlassung auf. Bis dahin ist das Video im Internet herum und Du kannst es immernoch aus Deinem Kanal nehmen, wenn es Dir zu heiß wird.
Dein Vergleich mit dem Honig und dem Husten hinkt leider etwas, da es dabei um eine Eigenanwendung geht. Jemand anderes darf den Honig bei Dir nicht zu diesem Zweck (also mit diesem Heilversprechen) einsetzen. Als Tierhalter betreiben wir eine Anwendung an Tieren. Wenn wir das zu einem bestimmten Zweck (Heilung, Vermeidung von Krankheiten) tun, wird die Oxalsäure m.E. zum Arzneimittel.
Ein Ausweg könnte m.E. lediglich sein, die Oxalsäure zu einem anderen Zweck einzusetzen, und die eigentlich gewünschte Wirkung zu einen Nebeneffekt zu erklären. Mir fällt dazu aber nichts kreatives ein.
Auf einigen Internetseiten findet sich die kreative Lösung in den „Anleitungen“ zur Oxalsäureverdampfung so:
1. Bringe alle Deine Völker nach Österreich.
2. Behandlung
3. Bringe alle Deine Völker zurück an Deinen Stand.
Diese Antwort ist übrigens meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.
Gruß
Viktor