Rechtliche Fragen zum Einsatz einer Wildkamera

  • Zitat von Ole86

    Klingt als hättest du das Teil schon getestet :D :!::?:


    Na was denkst du denn. ... Klar hab ich sowas. :mrgreen: ... Für Wühlmäuse. :P


    Ich hab mal zu Versuchszwecken das Teil mit einem Bambusstab (3 cm Durchmesser) ausgelöst. Den hat es auf 1 m Länge zerlegt. Vorausschauend hatte ich den Helm mit Gehörschutz aufgesetzt.


    LG Johannes


    Zuchtkoordinator im Bundesverband Dunkle Biene Deutschland e.V.

    http://www.bv-dunkle-biene.de/
    Eine Mitgliedschaft in unserem Verein ist ein guter Beitrag zum Erhalt unserer einheimischen Dunklen Biene. Wir wollen die imkerlichen Kräfte bündeln und Interessenten und Züchter näher zusammenbringen.


    Infos zur mir und meinen Bestellmöglichkeiten gibt es auf meiner Webseite: https://www.dunkle-bienen.com/

  • Zitat von Johannes


    Na was denkst du denn. ... Klar hab ich sowas. :mrgreen: ... Für Wühlmäuse. :P



    Ui, das würde dem Maulwurf bei mir im Garten sicher ein Ende bereiten, aber da diese unter Naturschutz stehen und ich es auch nicht über das Herz bringen würde, fällt die Option wohl flach für mich. Aber kommt trotzdem cool das Gerät 8)


    LG

  • Was es für Idioten gibt ... ich bin fassungslos!! Das ganze Völker geklaut werden habe ich leider schon oft genug gehört ... ich hätte aber nie gedacht, dass dies ein 71 jähriger Renter sein könnte. Ich hätte immer gedacht, dies wären eher halbstarke Jungs ohne Kohle ... Aber auch "nur" Rähmchen klauen (allerdings nicht nur 3 Futterwaben) macht - wenn man kriminell genug ist - schon Sinn ... klaue ich "nur" die Futterwaben kann ich die bei meinen Völkern sofort zuhängen, wo mir die Völker im Winter kein Flüssigfutter und keinen Teig abnehmen. Wird dann das Volk erst im Frühjahr wieder kontrolliert und ist verhungert kommt niemand auf die Idee, dass da manipuliert wurde, so könnte sich der Dieb wieder und wieder bedienen ... und auch an anderen Völkern, macht er dies behutsam, kann er auf einem größeren Stand mit 20-30 Völkern sich ausreichend bedienen ohne dass dies jemand mitbekommt ... das Gleiche gilt für bienenbesetzte Rähmchen, selbst wenn ein Volk komplett leer geräumt wird ... sind nicht total andere Rähmchen im Kasten oder fehlen Waben mit besonderen Merkmalen (Löcher, Reißzwecken, Beschriftung o.ä.) dann fällt mir doch nicht auf, wenn das ein oder andere fehlt ... und komme ich an den Stand und finde eine leere Beute, gehe ich von CCD, Kahlflug, Notschwarm oder was auch immer aus, aber doch nicht, dass da jemand meine Rähmchen umgehängt und durch andere "unauffällige" ausgebaute aber leere Rähmchen ersetzt hat ... und wie gesagt, so könnte er sich wieder und wieder bedienen ohne, dass es auffällt und sich seine "Sammelbrutableger inkl. geklauter Königin" "zusammen stellen"... trägt wer die komplette Kiste weg, sind viel mehr Imker alarmiert und schauen genauer hin.


    Weiß eigentlich jemand, was aus dem 71 jährigen Bienendieb geworden ist? Hat er eine Strafe bekommen? Konnten weitere Diebstähle aufgeklärt werden? Ist seit dem Ruhe?


    VG Christian

  • Soweit ich es noch auswendig weiß: Der Aufnahmewinkel einer auf privatem Grundbesitz installierten Kamera darf auf keinen Fall öffentlich nutzbare Wege erfassen. Ich habe auch davon gehört, dass eine Aufnahme mit einer Person darauf von der Polizei nicht angenomen wurde, da das Recht am eigenem BIld besteht und der fotografierte ja nicht gefragt wurde. Also lief die Anzeige ins Leere.
    Ich weiß auch noch nicht, wie ich an meinem Bienenzaun in der Landschaft die Bedingungen einhalten soll, denn man darf ja bei uns durch Wälder, die nicht eingezäunt sind gehen. Und einfach eintzäunen darf man in der Landschaft auch nicht. Somit sind alle Wege und Flächen öffentlich zugänglich. Man hat also immer die schlechteren Karten.
    Es gibt ja Kameras, die die Bilder sofort schicken und somit würde man allamiert und kann evtl schnell genug zum Stand kommen und den Übeltäter noch persönlich überraschen, der ja wohl mit einem Fahrzeug mit Kennzeichen dorthin gefahren ist.
    Welch ein Aufwand und Kostenfaktor?
    Gruß
    Heidjer

  • Ein Bekannter von mir hat Dammwild im Privat-Wald stehen und darf die dafür nötigen Flächen mit einem Wildzaun absperren. Auch gegen den Widerstand der Dorfbevölkerung, die die dabei eingezäunte Kiesgrube gern weiter genutzt hätte.


    So hatte er zwar erst mal Ärger mit den Nachbarn, dafür aber Ruhe und keine Beschädigungen mehr am Wild und Teich ...


    Vlt. Geht so etwas für Waldbienenstände auch?
    Oder man stellt wieder vermehrt abschließbare Bienenwagen auf .. das wäre dann ja richtig Einbruch.


    VG Christian