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Inselbelegstellen Schleswig-Holstein

  • Kai
  • 5. August 2012 um 12:49
  • Kai
    Administrator
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    • 5. August 2012 um 12:49
    • #1

    Hallo allerseits,

    aufgrund eines Hinweises per PN im http://www.imkerforum.de wurde ich auf das Thema "Inselbelegstellen in Schleswig-Holstein" aufmerksam:

    Zitat


    Erklärung von Belegstellen zu Schutzbezirken für die Befruchtung von Bienenköniginnen
    Gl.-Nr.: 7824.2
    Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 1998 S.
    Bekanntmachung des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 4. September 1963 - III 43/4.09.07-06 -.
    Änderungen und Ergänzungen:
    1.
    geänd. Bek. v. 9.1.1972 (Amtsbl. S. 108) [eingearbeitet]
    2.
    geänd. Bek. v. 24.8.1988 (Amtsbl. S. 410) [eingearbeitet]

    Nach § 1 des Gesetzes zur Förderung der Bienenhaltung vom 17. September 1958 (GVOBI. Schl.-H. S. 285) erkläre ich widerruflich die nachstehenden Belegstellen zu Schutzbezirken für die Befruchtung von Bienenköniginnen:
    1.
    Belegstelle Helgoland,
    umfassend die Insel Helgoland in ganzer Ausdehnung.
    2.
    Belegstelle Hooge,
    umfassend die Hallig Hooge in ganzer Ausdehnung.
    3.
    Belegstelle Hamburger Hallig,
    umfassend die Hamburger Hallig in ganzer Ausdehnung einschließlich des Deichvorlandes zwischen der Hallig und dem Seedeich des Sönke-Nissen-Kooges.
    4.
    Belegstelle Puan Klent a. Sylt,
    umfassend die Gemeinden Hörnum und Rantum,
    5.
    Belegstelle Norddorf a. Amrum,
    umfassend die Insel Amrum in ganzer Ausdehnung,
    Der Träger der Belegstellen ist der Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.V.
    Innerhalb der Schutzbezirke dürfen andere Bienenvölker als die Zuchtvölker des Trägers der Belegstellen nicht aufgestellt werden.
    Verstöße gegen diese Bekanntmachung werden gemäß § 3 des Gesetzes zur Förderung der Bienenhaltung nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (BGBl. I S. 177) geahndet.
    Die Erklärung der Belegstellen zu Schutzbezirken für die Befruchtung von Bienenköniginnen wird mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein wirksam.

    Alles anzeigen

    Zitat aus: http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-7824.2-0001.htm

    Einige dieser Belegstellen sind seit Jahren nicht mehr in Funktion; sie scheinen nicht mehr weitergeführt zu werden.

    Hat jemand weitere Informationen?

    Übrigens: jede dieser Belegstellen ist nach wie vor für die Carnica reserviert.

    LG
    Kai

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