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Bußgeldbescheid wg Meldeverstoß rechtswidrig

  • Kai
  • 22. Oktober 2017 um 15:19
  • Kai
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    • 22. Oktober 2017 um 15:19
    • #1

    HAll allerseits,

    hier mal ein interessantes Urteil. Ein Imker erhielt einen Bußgeldbescheid, weil er einen hinzugekommenen Stand mit Bienen nicht "ordnungsgemäß" gemeldet habe.

    Dieser Bußgeldbescheid ist rechtswidrig. "Es steht also fest, Bußgeldbescheide auf Grund §1a BienSeuchV nur rechtsbestand haben könne, wenn gegen die Pflicht zu einer Erstmeldung, bei oder vorm Beginn der Bienenhaltung, verstoßen wurde."

    Mehr auf: https://www.imkerforum.de/forum/thread/5…1115#post561115

    Mein altes Reden! :P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P

    Ich bedauere, dass ich vor 3 Jahren meinen Stand gemeldet habe. Ich hätte es durchziehen müssen.

    LG
    Kai

  • Didi
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    • 22. Oktober 2017 um 15:58
    • #2

    Moin Kai,
    damit hast du leider unrecht. Es ging in dem Fall darum ob ein Imker den Umzug von Bienen innerhalb des Kreises melden muß, das muß er nicht. Das ersetzt aber nicht die Erstmeldung. Interessant bei dem Ganzen ist jedoch das du eine Bestandsänderung nicht anzeigen mußt.
    LG Dieter

  • Kai
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    • 22. Oktober 2017 um 17:18
    • #3
    Zitat von Didi


    Es ging in dem Fall darum ob ein Imker den Umzug von Bienen innerhalb des Kreises melden muß, das muß er nicht.


    HAllo Didi, stimmt. Ich habe meinen Beitrag geändert. Danke Dir dafür. :P

    Ingesamt ist die Geschichte interessant, weil das Amtsgericht den Gesetzestext (Verordnung) genau auslegt, nämlich wortwörtlich:

    Bienenseuchenverordnung § 1a:

    Zitat

    Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet.

    Dies traf ja für mich nicht zu. Ich hatte hier schon lange Bienen, bevor es den § 1a gab. In Deutschland besteht ein Rückwirkungsverbot. Daher hätte ich keine Pflicht zur "Nachmeldung" gehabt.

    LG
    Kai

  • Kai
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    • 22. Oktober 2017 um 22:52
    • #4

    Selten verlinke ich unkommentiert ins Imkerforum, aber hier hat Henry Recht:

    https://www.imkerforum.de/forum/thread/5…1220#post561220

    LG und Gute Nacht.
    Kai

  • Herbert
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    • 23. Oktober 2017 um 09:12
    • #5

    Hallo zusammen,
    auch wenn ich innerhalb meines Kreises keine Standortveränderung meiner Bienen melden muß,
    mache ich es trotzdem,allein aus versicherungstechnischen Gründen,um da denn keine eventuellen
    Schwierigkeiten im V-Fall zu haben.
    Nur ein Anruf beim Kr.Vet.

    LG Herbert

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