HAll allerseits,
hier mal ein interessantes Urteil. Ein Imker erhielt einen Bußgeldbescheid, weil er einen hinzugekommenen Stand mit Bienen nicht "ordnungsgemäß" gemeldet habe.
Dieser Bußgeldbescheid ist rechtswidrig. "Es steht also fest, Bußgeldbescheide auf Grund §1a BienSeuchV nur rechtsbestand haben könne, wenn gegen die Pflicht zu einer Erstmeldung, bei oder vorm Beginn der Bienenhaltung, verstoßen wurde."
Mehr auf: https://www.imkerforum.de/forum/thread/5…1115#post561115
Mein altes Reden! ![]()
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Ich bedauere, dass ich vor 3 Jahren meinen Stand gemeldet habe. Ich hätte es durchziehen müssen.
LG
Kai