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Captain Watson Sea Shephe in Frankfurt verhaftet! Helft uns!

  • Debora
  • 15. Mai 2012 um 22:40
  • Debora
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    • 15. Mai 2012 um 22:40
    • #1

    Helft uns, Captain Watson vor der Auslieferung nach Costa Rica zu bewahren!

    Paul WATSON, Gründer der Nichtregierungsorganisationen „Sea Shepherd“ wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main auf der Grundlage eines Festnahmebegehrens Costa Rica´s festgehalten, und zunächst in das Untersuchungsgefängnis in Frankfurt am Main eingeliefert.

    Zeigt bitte eure Unterstützung für Captain Watson, indem ihr Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kontaktiert, die Bundesjustizministerin in Berlin. Lasst sie wissen, dass der Haftbefehl, der zur Festnahme von Captain Watson führte, politisch motiviert ist und deshalb von der deutschen Bundesregierung ignoriert werden sollte. Mit internationaler Unterstützung können wir Captain Watson befreien und ihn davor bewahren, in Costa Rica möglicherweise einen unfairen Prozess zu bekommen.

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

    Bundesministerin für Justiz
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik
    11011 Berlin

    Telefon: 030 - 227 751 62
    Telefax: 030 – 227 764 02

    E-Mail: sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de

    Bundesministerium für Justiz
    Mohrenstrasse 37
    10117 Berlin

    Telefon: +49 (030) 18 580-0
    Telefax: +49 (030) 18-580-9525

    http://www.seashepherd.de/news-and-media/news-120515-1.html

    liebe Grüße
    Debora

  • Kai
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    • 15. Mai 2012 um 23:02
    • #2

    Hallo,

    von Sea Shepherd höre ich das erste Mal :P . Bislang kenne ich nur Greenpeace.

    Auslieferungsersuchen werden laut Wikipedia wie folgt geregelt:

    Zitat

    Ein Verdächtiger wird in der Regel nicht automatisch ausgeliefert, sondern der Auslieferung geht normalerweise ein Rechtshilfeersuchen voraus. In Deutschland regelt das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) die Auslieferung und die Durchlieferung, falls kein bilateraler Vertrag zwischen Deutschland und dem ersuchenden Staat besteht. Danach müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, bevor ein Verdächtiger an einen anderen Staat ausgeliefert wird:
    Die ihm zu Last gelegte Tat muss in beiden Ländern strafbar sein und vor Ort festgestellt werden.
    Ihm dürfen keinerlei Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung drohen (wobei eine konkrete und keine lediglich abstrakte Gefahr bestehen muss[1]).
    Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen (§ 8 IRG).
    Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet.
    Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich.
    Deutsche dürfen nicht an andere Staaten ausgeliefert werden, mit Ausnahme an EU-Länder oder internationale Gerichte, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt wird (Art. 16 GG). Vor Einführung des europäischen Haftbefehls war die Auslieferung Deutscher an das Ausland durch das Grundgesetz verboten.
    Für die Auslieferung gilt der Grundsatz der Spezialität: Wird eine Auslieferung bewilligt, so bezieht sich die Bewilligung
    auf einen bestimmten, konkreten Tatvorwurf sowie
    auf die Strafverfolgung bzw. -vollstreckung durch einen bestimmten Staat.
    Daher kann der von der Auslieferung Betroffene nach der Auslieferung nur in engen Grenzen wegen anderer Taten als jener, die der Auslieferung zugrunde lag, verfolgt werden; er darf auch nicht ohne weiteres vom ersuchenden Staat an einen Drittstaat ausgeliefert werden (§ 11 IRG).
    Die Entscheidung über die rechtliche Zulässigkeit der Auslieferung obliegt dem örtlich zuständigen Oberlandesgericht (§ 29 IRG). Ein Rechtsmittel hiergegen besteht nicht.
    Auch wenn ein Verdächtiger aus den oben genannten Gründen nicht ausgeliefert wird, bedeutet das für ihn nicht automatisch Straffreiheit. Da grundsätzlich auch im Ausland begangene Verbrechen in Deutschland verfolgt werden können (§§ 5 ff. StGB), kann dem Verdächtigen unter Umständen in Deutschland der Prozess gemacht werden. Das geschieht etwa, wenn ein Deutscher ein Verbrechen im Ausland begangen hat, und erst nach der Rückkehr nach Deutschland verhaftet werden konnte.

    Alles anzeigen


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Auslieferung_(Recht)

    LG
    Kai

  • Debora
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    • 15. Mai 2012 um 23:24
    • #3

    Sea Shepherd Conservation Society (SSCS) ist eine internationale gemeinnützige Organisation zum Schutz der maritimen Tierwelt. Ihre Aufgabe ist, die Zerstörung der Lebensräume und das Abschlachten der Tiere in den Weltmeeren zu beenden, um die Ökosysteme und Spezies nachhaltig zu schützen und zu erhalten.

    Ich kann der Film "Bekenntnisse eines Öko-Terroristen" empfehlen. :lol:

    Originaltrailer:
    http://www.youtube.com/watch?v=P4j1oNvr0PQ

    liebe Grüße
    Debora

  • Kai
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    • 15. Mai 2012 um 23:39
    • #4

    Oki, danke schön. Kannte ich bislang nicht.

    Wie wir gesehen haben, erfolgt das Auslieferungsverfahren nach einem festgelegten Regelwerk unter Beachtung von Fairness und Rechtsstaatlichkeit, auch gegenüber von "Öko-Terroristen".

    Hierüber entscheidet meines Wissens die Justiz, die laut Grundgesetz unabhängig ist. Frau Leutheuser-Schnarrenberger wird darauf keinen Einfluss haben.
    LG
    Kai

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