'Elektrosmog' die unterschätzte Gefahr?

  • Liebe Natur- und Bienenfreunde,
    ich möchte heute auf ein Thema hinweißen, dass wie ich denke von den Meisten ignoriert und/oder völlig unterschätzt wird. Die Rede ist von dem sog. 'Elektrosmog'.


    Künstliche elektromagnetische Felder sind heute allgegenwärtig. Daten werden in zunehmendem Maße kabellos per Funk übermittelt. Alleine in Deutschland gibt es weit mehr als 1 Millionen ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Felder abstrahlen: Mobilfunk, WLAN, GPS, DECT Telefone, Radio- und Fernsehsender, Satellitenfunk- Navigationsanlagen, militärisches Radar um nur einige wenige Quellen für künstliche elektromagnetische Felder zu nennen.
    Für viele Bereiche werden in naher Zukunft weitere Anlagen und Systeme installiert und die Infrastruktur hierfür deutlich ausgebaut: Abstandsradar in Automobilen, LTE (Long-Term-Evolution), TETRA (neuer Behördenfunk), elektrische Kennzeichnungen von Personen und Waren (RFID), Sensoren zur Fernüberwachung des Gesundheitsstatus von Patienten uvm.


    In zahlreichen Studien werden als mögliche Folge durch Bestrahlung mit elektromagnetischen Feldern folgende Beschwerden genannt. Einige der Beschwerden treten erst als Spätfolgen einer dauerhaften bzw.
    regelmäßiger Bestrahlung auf [2]:


    • Schlafstörungen
    • chronische Erschöpfung
    • Alpträume und Depressionen
    • Ohrgeräusche - Tinnitus
    • Unruhe - Nervosität
    • Hypertonie (Bluthochdruck)
    • Nerven- u. Weichteilschmerzen
    • Kopfschmerzen
    • Konzentrationsstörungen
    • Hyperaktivität - ADHS
    • Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke
    • Herzrhythmusstörungen
    • Fruchtbarkeits- und Potenzstörungen
    • Übelkeit - Schwindel
    • vergrößerte Lymphknoten
    • Krebs
    • Demenz
    • Nasenbluten
    • Veränderungen des Blutbildes
    • Allergien - Immunschwäche
    • Erbgutschäden
    •Reizbarkeit / Aggressivität
    Die erlaubten Grenzwerte für ortsfeste Anlagen in der BRD sind in der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BlmSchV) vom 16. Dezember 1996 festgelegt.


    Die darin aufgeführten Grenzwerte wurden von der privaten Organisation ICNIRP (München) erarbeitet. Diese Grenzwerte werden in fast allen europäischen Staaten als rechtliche Grundlage herangezogen. Die Grenzwerte orientieren sich an der lokalen Temperaturerhöhung von 1 Kelvin an einem toten Körper (Phantomkörper) nach sechsminütiger Einwirkung durch elektromagnetische Strahlung. Langzeiteffekte und periodisch gepulste Signale sowie deren Auswirkungen auf lebendige Organismen wurden bei der Erarbeitung dieser Grenzwerte nicht berücksichtigt.