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Bienen: Aufziehender Ärger mit Nachbarn

  • Kai
  • 10. Juli 2018 um 11:06
  • robirot
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    • 1. Juli 2019 um 14:02
    • #121

    Nein, ein Schiedsgericht endet entweder mit dem Schiedsspruch, mit Einigung ohne Gericht oder aber ohne eines Davon und eröffnet so den Weg zur Klage.

  • Gast-2021-04-09
    Gast
    • 1. Juli 2019 um 19:01
    • #122

    Mit ins Leere meine ich, dass man nie beide Seiten gerecht werden kann und der Streit nicht durch den Schiedsspruch beendet wird. Oft sind es streitbare Personen das Problem.

    Ganz ehrlich, die Bäume stehen schon seit mehr als 5 Jahren, oder? Deine Nachbarn sind noch nicht so lange da? Nicht alle Bäume stehen an der Grenze?

    Es ist dein Grund und Boden?

    Überhängenden Äste, ok.... Aber ich habe noch nicht gehört, dass man jemand dazu zwingen könnte, einen Baum von seinem eigenen Grund zu entfernen, ausser der Baum wäre krank und drohte umzustürzen.

    Mein Nachbar hat ein ähnliches Problem. Dabei ging es um eine Eiche (auf einem Waldgrundstück, dass nicht zur Bebauung frei gegeben wurde), die Schatten und Laub auf einen Pool eines Hauses wirft. Der Schiedsmann wurde gerufen. Der Poolbesitzer hat den Bürgermeister mitgebracht. Doch der Schiedsmann hat einfach gefragt, wer betroffen ist und ob der Bürgermeister bleiben durft. Mein Nachbar sagte, nein, den brauchen wir nicht. Danach wurde klar gesagt, dass es mein Nachbar entscheiden kann, ob er den Baum fällt oder nicht. Er meinte, dass dies wohl nicht bei einem so alten Baum notwendig sei, und dass der andere ja wusste, als er baute, dass da Bäume stehen. Der Schiedsmann meinte, dass der Poolbesitzer versuchen könnte, das Grundstück zu erwerben. Doch da war mein Nachbar Granit. Ende der Geschichte, es bleibt, wie es ist.

    Ich weiß nicht, ob man da auch anders entscheiden könnte.

  • Kai
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    • 28. Juli 2019 um 10:13
    • #123

    So etwas gibt es offensichtlich auch:

    "Buchholz in der Nordheide - Hobby-Imker Marco Warstat kämpft seit zwei Jahren um seine Bienenvölker. Wie das „Abendblatt" berichtet, musste der Familienvater seine Bienen umsiedeln, weil sich Nachbarn beschwerten. Jetzt reichte er eine Klage gegen die Verwaltung ein."

    Weiterlesen: https://www.mopo.de/im-norden/nied…iedeln-32898442

    LG

    Kai

  • Kai
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    • 28. Juli 2019 um 10:17
    • #124
    Zitat von EPY

    ...... Aber ich habe noch nicht gehört, dass man jemand dazu zwingen könnte, einen Baum von seinem eigenen Grund zu entfernen, ....

    Hallo,

    da gibt es leider gegenteilige Urteile. Wenn der Baum die Nachbarn erheblich beeinträchtigt UND die Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Entfernung noch nicht abgelaufen ist, gibt es tatsächlich Gerichtsurteile, die die Entfernung von Bäumen beschließt.

    Für den "Baumbesitzer" ist das bitter.

    LG

    Kai

  • Kai
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    • 21. August 2019 um 09:25
    • #125

    Es gibt Neuigkeiten: ein Schreiben vom Anwalt der Gegenseite liegt vor.

    Wollen wir ihn aufmachen? 8o

    LG

    Kai

  • klaus
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    • 21. August 2019 um 10:33
    • #126

    Hallo Kai,

    hat der Brief dich jetzt aus den Schuhen gehauen, ich hoffe nicht, berichte doch mal wir sind Neugierig.

    Leg Dich Niemals mit einem Imker an. Ich habe Tausende Freunde die dich Verfolgen können

    LG Klaus

  • Kai
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    • 21. August 2019 um 10:53
    • #127
    Zitat von klaus

    Hallo Kai,

    hat der Brief dich jetzt aus den Schuhen gehauen, ich hoffe nicht, berichte doch mal wir sind Neugierig.

    Hallo Klaus,

    nein, mich kann nichts erschüttern. Ich muss erstmal richtig wach werden, dann mache ich ihn auf.

    LG

    Kai

  • klaus
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    • 21. August 2019 um 11:11
    • #128

    Hallo Kai,

    immer ruhig bleiben, ich bin gespannt.

    Leg Dich Niemals mit einem Imker an. Ich habe Tausende Freunde die dich Verfolgen können

    LG Klaus

  • Kai
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    • 21. August 2019 um 11:25
    • #129

    Sooo, Brief aufgemacht:

    Wie schon vermutet / erwartet, folgender Inhalt:

    1. Bienen müssen weg, da das Halten von "übergroßen Bienenstöcken im vorliegenden Gebiet unzulässig" sei
    2. Entfernung des Überwuchses bis 05.09.19
    3. die Höhe der Bäume ist auf die zulässige Höhe (3 x der Anstand zur Grundstücksgrenze) bis 05.09.2019 vorzunehmen.

    Für dieses Schreiben wird mir der Betrag von 406,50 € in Rechnung gestellt, zahlbar bis 05.09.2019.

    LG

    Kai

  • klaus
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    • 21. August 2019 um 11:33
    • #130

    Hallo Kai,

    dass habe ich jetzt nicht erwartet, du hast doch Rechtsschutz, geh einfach zu deinem Anwalt der regelt das für dich.

    Leg Dich Niemals mit einem Imker an. Ich habe Tausende Freunde die dich Verfolgen können

    LG Klaus

  • Kai
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    • 21. August 2019 um 12:17
    • #131
    Zitat von klaus

    Hallo Kai,

    dass habe ich jetzt nicht erwartet, du hast doch Rechtsschutz, geh einfach zu deinem Anwalt der regelt das für dich.

    HAllo Klaus,

    was hast Du denn erwartet? Also, Freundlichkeiten habe ich nicht erwartet. :)

    LG

    Kai

  • klaus
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    • 21. August 2019 um 12:26
    • #132

    Hallo Kai,

    alles was über den Zaun ragt zurückschneiden schon, aber Bienen abschaffen oder umsiedeln und eine Rechnung damit hab ich nicht gerechnet.:(

    Soweit wie ich informiert bin darf man pro 100 m2 1 Bienenvolk aufstellen.

    Leg Dich Niemals mit einem Imker an. Ich habe Tausende Freunde die dich Verfolgen können

    LG Klaus

    2 Mal editiert, zuletzt von klaus (21. August 2019 um 13:23)

  • Gast-2025-04-02-1
    Gast
    • 21. August 2019 um 12:51
    • #133

    "Geldstrafe" ist das falsche Wort. Es ist die Kostennote. eines Anwaltes, mehr nicht. Auf die kann man eingehen, muss es aber nicht, solange ein Gericht dies nicht feststellt.

    Im Gegenteil: Wenn man bezahlt, gibt man der Gegenseite recht. Es wird wohl auf einen Gerichtstermin hinauslaufen. Ich kanne mich in Eurem oertlichen Gemeinderecht nicht aus. Hier bei uns wuerde ich dem Anwalt freundlich zurueck schreiben, dass ich die geaeusserte Wuensche und die Kostennote als unbegruendet zurueck weise,

  • fjoos
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    • 21. August 2019 um 13:16
    • #134

    Hallo Kai,

    ich warte auch nur darauf das die liebe Nachbarin zum Anwalt rennt.

    Auf jeden fall alles über einen Anwalt laufen lassen.

    Selbst wenn du keine RS hast. Spätestens vor einem Gericht geht es nicht mehr ohne.

    Hör bloß nicht auf selbsternannte Juristen (wie mich ;) ) die meinen man kann sich selbst vertreten.

    Geht zwar theoretisch/rechtlich - ist aber juristischer Selbstmord.

    Was sind "übergroße Bienenstöcke" ? Da hat einer voll Ahnung :)

    Gibt es auch große oder kleine?

    Aus meiner Erfahrung - hauptsächlich Beruflich - machen Anwälte alles.

    Selbst wenn sie wissen das die "Klage" keinen Erfolg haben wird.

    Es gibt immer zwei Gewinner bei Rechtsstreitigkeiten - die Anwälte.

    Ich wünsche dir viel Erfolg.

    Friedrich

  • To Bee or not to be
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    • 21. August 2019 um 13:26
    • #135

    Dann sollen sie zur Besichtigung unbedingt im Dezember kommen, dann ist alles klein, ruhig... Ich gehe mal davon aus, dass die Bienen angemeldet sind. Eine Zulassung nach Flächeninhalt gibt es nicht auf jeden Fall nicht in NI.

    In jedem Fall nicht selbst antworten, auch nicht "vielen Dank" oder so, sondern direkt zum Anwalt und ja nix bezahlen! Dein Anwalt sollte im Normalfall sofort die Kanonen laden und loslegen. Es geht jetzt nur noch darum, wer verlieren wird und das ist meistens der, der denkt, dass alles gut wird... Nimm das aber nicht auf die zu leichte Schulter, viel Glück bei der ganzen Sache! Rudi

  • Kai
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    • 21. August 2019 um 14:31
    • #136
    Zitat von To Bee or not to be

    ...sondern direkt zum Anwalt und ja nix bezahlen! ...

    Hallo Rudi, danke schön.

    Dein Satz widerspricht sich aber. Rechtsanwalt kostet immer Geld. Und Rechtschutzversicherung greift nur bei Schadensfällen, deren Ursache während des RSV-Vertrages eingetreten ist. Die Bäume und Bienen stehen aber schon seit 28-30 Jahren hier.

    LG

    Kai

  • Didi
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    • 21. August 2019 um 16:27
    • #137

    Moin Kai,

    die Rechtsschutzversicherung greift dann wenn der Versicherungsfall eintritt. Die Bäume sind ja nicht der Versicherungsfall sondern die event. Klage auf Beseitigung derselben. Das einzige was dir passieren kann ist die kurze Laufzeit der Versicherung und wenn der Versicherungsfall vor Abschluß der Versicherung erfolgt ist. Von daher möglichst erst mit Briefen des Nachbarn zum RA die nach Versicherungsabschluß datieren.

    LG Dieter

    PS. Die Kö legt fleißig.:)

  • Kai
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    • 21. August 2019 um 16:42
    • #138
    Zitat von Didi

    Moin Kai,

    die Rechtsschutzversicherung greift dann wenn der Versicherungsfall eintritt. Die Bäume sind ja nicht der Versicherungsfall sondern die event. Klage auf Beseitigung derselben. Das einzige was dir passieren kann ist die kurze Laufzeit der Versicherung und wenn der Versicherungsfall vor Abschluß der Versicherung erfolgt ist. Von daher möglichst erst mit Briefen des Nachbarn zum RA die nach Versicherungsabschluß datieren.

    LG Dieter

    PS. Die Kö legt fleißig.:)

    Hallo Dieter,

    freut mich sehr wegen der Königin.

    Vor meinem Post hatte ich selbstverständlich mit der Versicherung gesprochen. Die Auskunft stammt also von denen. Die kausale Ursache des Schadenfalles liegt in der Anpflanzung der Bäume / dem Aufstellen der Bienen, somit vor rund 28-30 Jahren. Telefonische Aussage Provinzial.

    LG

    Kai

  • Didi
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    • 21. August 2019 um 16:46
    • #139

    Mit dieser Aussage gehe ich nicht los.

    Hattest du früher mal eine Rechtsschutzversicherung? So ca. vor 30 Jahren? Wenn ja, dann muß die nämlich jetzt eintreten.

    LG

    Dieter

  • Gast-2025-04-02-1
    Gast
    • 21. August 2019 um 16:53
    • #140

    "Die kausale Ursache des Schadenfalles liegt in der Anpflanzung der Bäume / dem Aufstellen der Bienen, somit vor rund 28-30 Jahren."

    Sicher? War es kausal nicht doch die Erdentstehung vor rd. 4,6 Mrd. Jahren? Ich gehe davon aus, dass Du damals, also vor 4,6 Mrd. Jahren, noch nicht versichert warst? Ehrlich, das ist doch ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Die Qualitaet einer Versicherung erkennt man leider immer erst, wenn diese zahlen soll...

    Aber bezueglich der Bienen hast Du doch ggf. Rechtsschutz ueber die Imkerversicherung? Und die Baeume hast DU ja damals bestimmt auch angepflanzt, damit sich durch die Bienen niemand in der Nachbarschaft belaestigt fuehlt?

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