Das Problem ist, dass der normale Bürger nicht mitmacht.
Das Problem ist:
Das Volk - WIR - halten nicht zusammen!
Jeder hat seine eigene Meinung und die ist toll.
Es geht jedem - nicht nur bei den Politikern - um den eigenen Hintern.
Ich setze noch einen drauf: Wir sind dumm (gemacht), haben uns dumm machen lassen.
Ich zitiere hier mal einen Leserbrief auszugsweise - Kai soll aber prüfen, ob ihm das recht ist!
Alles Gute vom Rolf
Eine
Lesermeinung
… Ich stelle mich schützend vor unsere Verfassung und vor
unseren demokratischen, sozial-liberalen Rechtsstaat. Die alles
entscheidende Frage wurde bisher aber noch nicht gestellt, nämlich:
Darf man das? Oder konkreter formuliert: Durften die Teilnehmer der
Versammlung das tun, was ihnen vorgeworfen wird?
Diese Frage wird von der Correctiv-"Recherche" nicht nur
nicht gestellt, sondern es wird unausgesprochen unterstellt, dass man
das eben nicht dürfe und dies sogar verfassungsfeindlich sei. Nun
muss ich kurz wiederholen, was diese Vorwürfe ausmacht:
Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht und "nicht assimilierte
Staatsbürger" sollen "remigriert" werden, oder klarer
gesagt: Sie sollen Deutschland dauerhaft verlassen. Nach der
Rechtsauffassung der Correctiv-Autorenschaft soll dies "ein
Angriff auf das Grundgesetz – auf das Staatsbürgerrecht und auf
den Gleichheitsgrundsatz" sein.
Nun befindet sich unter der Autorenschaft ganz offenbar kein
einziger seriöser Jurist, ansonsten würde man so ein dummes,
falsches Zeug nicht behaupten. Damit zur Frage: Durften die das?
Unausgesprochen wird die Behauptung aufgestellt, das Verhalten der
Teilnehmer sei verfassungsgefährdend, also verboten.
Dazu will ich den für mich tief prägenden Merksatz meines
Professors für Verfassungsrecht im ersten Semester zitieren, der das
Verhältnis zwischen Staat und Bürger nach unserem Grundgesetz
aufzeigt, an dem sich seit über 70 Jahren nichts, aber auch gar
nichts geändert hat: "Der Staat darf nichts, es sei denn, es
ist ihm erlaubt – der Bürger darf alles, es sei denn, es ist ihm
verboten." Und mit verboten oder erlaubt sind freilich nicht
markige Worte eines Bundeskanzlers, Bundespräsidenten oder
Bundesverfassungsschutzpräsidenten gemeint, sondern
verfassungsgemäße Gesetze.
Um das für den juristischen Laien noch einmal verständlicher zu
beschreiben: Der Staat darf einschränkend nur in die Grundrechte
seiner Bürger eingreifen, wenn er dazu ausdrücklich durch unsere
Verfassung ermächtigt ist, das heißt, wenn das betroffene
Grundrecht eine Einschränkung vorsieht und wenn diese Ermächtigung
durch ein verfassungsmäßiges Gesetz konkretisiert wurde.
Auf der anderen Seite dürfen die Bürger beziehungsweise sogar
alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, alles. Das geht aus
Artikel 2 Abs. 1 GG hervor, der die allgemeine Handlungsfreiheit
schützt. Ursprünglich sollte dieses recht abstrakt klingende
Grundrecht volksnäher heißen: "Jeder darf tun und lassen, was
er will."
Wäre man doch dabei geblieben. Der Mensch beziehungsweise Bürger
darf also erst einmal alles, es sei denn, es ist ihm durch ein
verfassungsgemäßes Gesetz verboten. Und damit kommen wir zurück zu
der Frage: Durften die das? Also müssen wir fragen: Existiert für
das behauptete Verhalten eine – immer mitgedacht:
verfassungskonforme – Verbotsnorm? Die einfache Antwort ist: nein!
Das Verhalten der Teilnehmer ist nicht verboten und damit durften
sie das! Man mag die Positionen politisch verwerflich finden, sie
sind aber erlaubt! Jeder in unserem Staat kann im Übrigen darüber
frei diskutieren, unsere Verfassung zu ändern, ja sogar, diese
abzuschaffen und mittels Volksabstimmung durch eine andere zu
ersetzen! Dieses Recht ist das oberste und grundlegendste Recht der
ersten Gewalt: der verfassungsgebenden Gewalt, des Volkes.
Dieses Recht kann ihm niemals und von niemandem genommen werden;
nur seine Ausübung kann durch Gewalt verhindert werden. Wer dem Volk
dieses Recht abspricht, der verneint damit die Demokratie an sich. An
dieser Tatsache ändert auch das Widerstandsrecht aus Artikel 20 Abs.
4 GG nichts, denn ebendieses (Volks-)Widerstandsrecht ist ein Recht
des Souveräns, das sich nicht gegen ihn richtet, sondern zum
Beispiel gegen einen Putschversuch durch eine Volksminderheit ohne
Parlament und Gesetz.
Nun haben die Väter unserer Verfassung hier – auf Druck der
alliierten Machthaber – einen juristischen Taschenspielertrick
verwendet, der weltweit einzigartig ist: Sie haben bestimmte Teile
der Verfassung für dauerhaft unabänderlich erklärt, nämlich die
sogenannten Ewigkeitsgarantien aus Artikel 79 Abs. 3 GG in Verbindung
mit den Artikeln 1 und 20 GG.
Unabänderlich sollen sein: Die Menschenwürde (deren Inhalt aber
leider nur recht schwierig zu fassen ist) sowie die
Staatsfundamentalprinzipien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,
republikanische Staatsform, föderale Staatsorganisation und das
Sozialstaatsprinzip. Nun kann man schon hier völlig zu Recht fragen,
ob beispielsweise der Föderalismus – also die Teilung der
Bundesrepublik in Bund und Länder – wirklich so bedeutsam ist,
dass man dies für alle Ewigkeit zementieren müsste.
Viel berechtigter aber kann man fragen, ob diejenigen, die dies
vor über 70 Jahren in der Verfassung festgeschrieben haben, das
Recht hatten, dies zu tun? Sie alle sind längst tot und haben dem
deutschen Volk ein Erbe hinterlassen, das es so vielleicht gar nicht
mehr will. Selbst dann, wenn diese Verfassung durch eine
Volksabstimmung legitimiert worden wäre – was sie bekanntermaßen
nicht wurde –, wäre der damalige Volkswille heute längst nicht
mehr existent und müsste neu bestimmt werden. Und so muss man auch
hier fragen: Durften die das?
Die Antwort lautet schlicht und einfach: nein! Der Souverän, das
deutsche Volk, hat sie nicht dazu ermächtigt. Viel mehr waren es
fremde und damals zudem auch noch feindliche Mächte, nämlich die
Alliierten, die sie dazu berufen haben. Also die Macht der Gewalt und
nicht die Macht des Rechts. In Anbetracht der Verbrechen der
Hitler-Faschisten mag dies verständlich erscheinen. Vereinbar mit
dem Prinzip der Volkssouveränität war dies jedoch nicht.
Um alle Zweifel, die hier entstehen könnten, sofort auszuräumen:
Ich stehe weder auf der Seite sogenannter "Reichsbürger"
noch auf der Seite von Menschen, die unsere Verfassung mittels
Umsturz ersetzen möchten. Ich stehe auf der Seite der
Volkssouveränität. Und diese braucht derzeit, vielleicht mehr als
jemals zuvor seit 1933, Verteidiger, die für sie das Wort ergreifen.
Wer also darüber diskutiert oder sich dafür organisiert, unsere
Verfassung im Rahmen der vorgegebenen Ewigkeitsgarantien auf
verfassungsmäßige Weise – also über Parlamente und Gesetze –
zu ändern, der darf dies tun! Es ist nicht verboten und schon gar
nicht verfassungsfeindlich.
Wer meint, wir müssten das Grundrecht auf Asyl ändern, der darf
das tun. Wer meint, wir müssten das Grundrecht auf Asyl abschaffen,
der darf das tun. Wer meint, wir dürften Staatsbürgern, die sich in
hohem Maß rechtsfeindlich verhalten, die Staatsbürgerschaft auf
verfassungskonforme Weise entziehen, der darf das tun! Und freilich
darf er sich auch politisch organisieren, um das auf
verfassungskonforme Weise – also durch Parlamente und Gesetze –
durchzusetzen! Zwar gibt es Stimmen, die meinen (!), der Entzug der
Staatsbürgerschaft verstoße gegen die Menschenwürde, aber das sind
nur diskutierbare Rechtsauffassungen. Wenn man anderer Meinung ist,
dann darf man das sein! Und es ist auch eine vertretbare
Rechtsauffassung, wie Juristen das nennen.
Am Ende stehen viel eher die Correctiv-Autoren auf
verfassungsfremden Boden, wenn sie die Menschen, die ihre
verfassungskonformen Rechte ausüben, in eine verfassungsfeindliche
Ecke zu stellen versuchen. Sie erklären sich zu Gesetzgebern und
Verfassungsrichtern und gaukeln der Öffentlichkeit eine
Verfassungswirklichkeit vor, die mit unserer Verfassung nichts, aber
auch rein gar nichts zu tun hat. Das ist vielleicht noch nicht
verfassungsfeindlich, aber mindestens demokratiefeindlich und zeigt
ein autoritäres, obrigkeitsstaatliches Verfassungs(un-)verständnis.