Nachtrag:
Stichwort Biozid.
Ein Biozid ist:
Zitatjeglichen Stoff oder jegliches Gemisch in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, und der/das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen
https://www.reach-clp-biozid-h…tion/Definition_node.html
Wenn du also argumentieren willst, es sei kein Arzneimittel, dann gilt es als Biozid - und damit fällst du unter die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung). Keine Ahnung was da alles drin steht.
Siehe auch: https://www.bvl.bund.de/DE/Arb…_Abgrenzung_TAM_node.html
Erichs Argumentation, es handle sich dabei um einen Osmose-Effekt und somit fällt es nicht unter das AMG oder Biozid-VO halte ich für sehr, sehr gefährlich. Darauf würde ich nicht aufbauen.
Und dann bezieht sich das alles ja nur auf den Stoff, nicht aber auf das Verfahren (Sublimieren) an sich.
Ohmei Kai, das ist ein wahrer Dschungel...
Ein Biozid wäre nach §2, Abs 3, Satz 5 auch kein Arzneimittel.
Aber vielleicht kannst du dich auf Abs3, Satz 4 beziehen?
Zitat3) Arzneimittel sind nicht
4.Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs angewendet zu werden, soweit ihnen keine Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, die vom Verkehr außerhalb der Apotheke ausgeschlossen sind,