Notfallzulassungen vom EuGH für unzulässig erklärt

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-weit verbreitete Praxis der Notfallzulassungen von bienengefährlichen Ackergiften in der Landwirtschaft für unzulässig erklärt. Umweltorganisationen hatten diese Praxis in Belgien und Österreich beklagt. Durch das Urteil wird etwa die Hälfte der von EU-Mitgliedsstaaten zurzeit gewährten Notfallzulassungen hinfällig.


    https://www.aurelia-stiftung.d…sungen-sind-rechtswidrig/


    Find ich gut


    LG Dirk

  • Danke für den Hinweis auf das Urteil und die entsprechende Stellungnahme. Ein Blick in (ausländische) Kommentare zum Verfahren lohnt sich:


    "Auch der niederösterreichische Bauernbund meldete sich zu der EuGH-Entscheidung zu Wort und nannte die Reaktion von Global 2000 „ein Wunschdenken“. Das EuGH-Urteil beziehe sich auf einen Antrag aus Belgien „und hat somit keine direkten Auswirkungen auf Österreich“, sagte dessen Direktor Paul Nemecek. „Ich bitte darum, die Entscheidung des EuGH genau zu lesen.“


    Gleiches gilt für Deutschland.


    "Nach dem EuGH-Urteil ist zunächst die EU-Kommission gefragt, sich mit den konkreten Auswirkungen auf die Auslegung bzw. Anwendung der geltenden Verordnung zu den Pflanzenschutzmitteln zu befassen, hieß es in einer Stellungnahme der Zulassungsbehörde Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) gegenüber der APA. Sobald eine Einschätzung der EU-Kommission dazu vorliegt, werden die rechtlichen Auswirkungen ...analysiert"...


    Zitat aus: https://orf.at/stories/3301969/


    Von daher: es kann bei weitem noch nicht von Entwarnung gesprochen werden.


    LG

    Kai

  • Kai

    Hat den Titel des Themas von „Notfallzulassungen vom EuGH für unzulässig erklährt“ zu „Notfallzulassungen vom EuGH für unzulässig erklärt“ geändert.