Beiträge von bienengral

    sind üblicherweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zuständig

    Das stimmt so nicht. Ein Gutachter für das Gericht muss nicht die oben genannten eigenschaften besitzen. Die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige arbeiten im Normalfall als Gutachter für Firmen und Privatleute. Sie arbeiten jedoch in diesem Bereich meist bei Konkurenzfirmen daher werden Sie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dabei werden Sie eindringlich geschult keine parteiischen Gutachten für die eigenen Intressen zu erstellen. Sollte es nachweislich dazu kommen, haben Sie mit einer höheren Bestrafung zu rechnen.

    Vielen Dank, Thomas. Gilt das auch für Tierarzneimittel, also bei Bienen? Bislang konnte ich da nix finden.

    Hallo Kai ja so wie ich als juristischer Laie das neue Tierarzneimittelgesetz der EU verstehe schon.


    Man müsste nachsehen wie die Zulassung in den anderen EU-Staaten für die Verdampfung ausschaut wenn es so eine überhaupt gibt. Eventuell braucht es in anderen EU-Staaten keine Zulassung dafür weil nich als Arzneimittel eingestuft. Es ist ja nur in D so, das was nicht explizit erlaubt ist ist ansonsten verboten. In anderen Staaten ist es so was nicht explizit verboten ist ist erlaubt.


    Grüße Thomas

    Mir ist bei Oxalsäure kristallin kein Zentrales Zulassungsverfahren bekannt.

    Ja das hatte ich auch nicht behauptet. Ich wollte damit nur aufzeigen das wenn eine Arzeimittelhersteller eine EU-weite Zulassung beantragt und kein Nationalstaat dagegen einwände vorbringt ist es nach der EU-Zulassung überall in der EU-Zugelassen. Das beste Beispiel sieht man an den Covid Impfstoffen die haben eine EU-Zulassung und sind in D zugelassen.

    Eine weitere Möglichkeit für einen Arzneimittelhersteller ist die gegenseitige Anerkennung hierbei beantragt ein Herstelle ein zugelassenens MIttel aus einem EU-Staat die Zulassung endweder in der gesamnten EU oder nur in einem weiteren Mitgliedsstaat.


    Grüße Thomas

    Das darf mit der EU-Zulassung innergemeinschaftlich ohne Nationale Zulassung vertrieben werden. Das selbe wird mit dem MAQS-Nachfolgeprodukt angestrebt, daher die Namensänderung

    Wenn der Hersteller eine EU-Zulassung beantragt dann darf es EU-Weit eingesetzt werden, sofern kein EU Nationalstaat bedenken anmeldet. Diese müssen dann erneut vom der EMA geprüft werden mit anschießender Zulassung oder Ablehnung. Wenn kein Nationalstaat bedenken anmeldet ist es nach EU-Zulassung über all zugelassen. Dann wird nationales Recht gebrochen da keine bedenken angemeldet wurden.


    Grüße Thomas

    Wenn jetzt, Mitte November, die Völker noch leben und einigermassen stark sind, dann leben sie auch im Frühjahr noch. Vorausgesetzt genug Futter. Warum also der blinde Aktionismus unbedingt die letzte Milbe zu vernichten? Wenn im Frühjahr wirklich ein Volk bedenklichen Milbenfall hat kann immer noch behandelt werden. Und das Volk scheidet aus der Honiggewinnung eben aus.

    LG

    Dieter

    Nun nicht ganz. Wenn noch keine minus Grade waren und die Völker stark genug sind kann das Volk bei dann kommenden längeren Frost Perioden zusammenbrechen. Wenn der Varroaschaden schon entsprechend hoch ist. Zuvor sieht es noch gut aus.

    Grüße Thomas

    Und von "abstrakter Gefährdung" zu sprechen, ist völliger Blödsinn. Auf einen solchen Humbug können nur (lebensferne!) Juristen kommen, die - analog den Journalisten - sich in alles hineinhängen, aber allermeistens von nichts eine Ahnung haben

    Ja das ist das Problem mit der Juristerei, da wird immer etwas hineininterpretiert was so für den Otto Normalbürger nicht zu verstehen ist. Eben Lebensfremd. Das Beispiel AMG ist hier nur ein Beispiel von vielen nach dem Motto die Juristen wollen nur das beste (gut gemeint) aber ist immer schlecht gemacht.

    Das extremste Beispiel sind die Steuergesetze in D. Man muss nur darüber nachdenken das über 50 % der Weltweiten Steuerliteratur in Deutschland vorliegt.


    Grüße Thomas

    Ich habe dich so verstanden das das Arzneimittelgesetz geändert werden soll, das eine Medikamenten- Zulassung von staatlicher Seite verpflichtend werden soll, wenn keine Gewinnerzielung gewünscht ist.

    Das AMG gehört auf jedenfall geändert. Es kann doch nicht sein das nur der Einsatz eines Stoffes zur Verbesserung der Gesundheit dann plötzlich ein Medikament wird und man deshalb eine Straftat begeht weil dieser Stoff für den speziellen Zweck keine Zulassung als Medikament hat.

    Als extremes Beispiel wie schon Freizeitimker beschrieb. Aspirin hat eine Zulassung als Schmerzmittel und Blutverdünner. Wenn ich das einer Person gegen Husten gebe mach ich mich Strafbar im Sinne des AMG. Hier wird kein Gerichtsverfahren angestrengt werden, da einfach behaupt werden kann das ich das der Person gegen Schmerzen gab. Aber es zeigt wie Absurd das AMG in seiner Ausprägung ist.

    Etwas anderes wäre wenn ich einen Stoff mit Heilversprechen in Verkehr bringe ohne das dieser Stoff eine Zulassung hat.

    Das AMG in seiner jetztigen Ausgestalltung steht dem Mittelalter in Punkto Inquisition zur Hexenverbrennung in nichts nach. Hier wurden durch den Einsatz von Kräutern etc. und nicht von zugelassenen "Ärtze" eine Straftat (Hexerei) postuliert mit entsprechender Ahndung.


    Grüße Thomas

    Die Argumentation das etwas zugelassen werden soll weil nur jemand keinen Gewinn erzielen will erschließt sich mir nicht. Dafür gibt es Zulassungsberfahren, die in meiner naiven Weltsicht erst Mal für jeden Bewerber gleich sind.

    Formal betrachtet sieht es so aus das es für alle Bewerber gleich ist. Fakt ist aber das ein Bewerber mit kleinem Geldbeutel das Verfahren nicht finanziern kann. Damit ist er ausgeschlossen und somit keine Gleichheit für die Bewerber. Ein Dr. Liebig z.B. hätte genugt Datenmaterial um ein Zulassung zu bekommen aber eben nicht genug finanzielle Mittel.

    Ebenso sieht es Formal so aus das vor Gericht alle gleich sind. Fakt ist aber mit entsprechend Geld und Vitamin B im Rücken kann man das Gerichtsverfahren in seinem Sinne beinflussen. Der Staatsanwalt ist z.B. Weisungsgebunden durch den Justitzminister. Wenn der dem Staatsanwalt sagt einstellen wird eingestellt.

    Soviel zu alle Gleich. Die Schweine sind immer gleicher (animal Farm).


    Grüße Thomas

    Was soll denn ein Gutachter anderes herausfinden, als daß die Oxalsäurebedampfung wirksam und bienenverträglich ist und bei entsprechendem Anwenderschutz - den man auch bei der Ameisensäure beachten sollte - nicht über Gebühr gefährlich ist.

    Ja in diesem Punkt wird ein DIB Gutachter keine andere Aussage machen. Aber so wie ich es nach Kai´s Statment zum Gerichtsverfahren verstanden habe, ist es zumindest für den Staatsanwalt unstrittig (Juristischer Fachmann für AMG) das eine Straftat vorliegt, sobald man ein Mittel welches nicht Zugelassen ist zur Behandlung am Tier zur Lebensmittelgewinnung einsetzt.

    Der Gutachter müsste nun juristisch und tiermedizinisch dahrlegen das verdampfte Ox nicht am Tier wirkt. Dann wäre die Sache mit der Straftat vom Tisch.


    Noch eine Anmerkung. Wenn dies wie der Staatsanwalt meint tatsächlich so ist, dann ist nahezu auch der Einsatz vom Raucher eine Straftat. Der Raucher ist nicht zugelassen und soll bei den Bienen eine Beruhigung hervorrufen also eine medizinische/physiologische Wirkung.

    Fraglich ist dann auch der Einsatz von diversen Kräutern im Zuckerwasser für das Winterfutter.


    Grüße Thomas

    Ich habe nur helfen wollen und die Gesetze rausgelesen, bzw. aufgezeigt wo sie zu finden sind. Es geht nur um Tatsachen und die Wahrheit. Es geht nur um das Recht und daß wir auch weiterhin die Bienen schützen dürfen. Weiterhin - und das habe ich auch ganz deutlich geschrieben - geht es darum Kai möglichst effektiv helfen zu können.
    Daß Du das nicht erkennen willst oder möglicherweise nicht kannst, ist schon sehr traurig.

    Nun das du nur helfen willst habe ich nicht bestritten. Ich nehme mal an das du juristischer Laie bist und die Gesetzte so liest und interpretierst wie ein Laie eben.


    Aber dem Richter mit Aussagen zu kommen:

    Sollte der Richter auch gleichzeitig die Anklage verlesen, kann davon ausgegangen werden, daß der Richter auch die Anklage vertritt und eine Vorverurteilung bereits besteht. In diesem Fall kann der Richter wegen einem Interessenkonflikt - also - Befangenheit abgelehnt werden.

    Allein auf dieser Grundlage ist ein Strafprozess gegen Deine Person illegal.

    Ist vor Gericht definitiv nicht hilfreich. Dieses Verhalten zeigen Reichsbürger etc..

    Du kannst jedenfals Kai offensichtlich nicht helfen - ich habe es nach bestem Wissen und Gewissen getan. Was hast Du für Kai geleistet???

    Nein ich kann Kai nicht helfen, ich bin kein Jurist. Ich kann nur Ideen vorbringen Meinungen wie es vielleicht gehen, kann ich habe ja einen Weg aufgezeigt über die Schöffen.


    Also bitte mal halblang mit deinen Unterstellungen.


    Grüße Thomas

    Bienen-Preuße

    Deine Argumente komm den Reichsbürgen sehr nahe. Diese haben vor Gericht auch noch nie gewonnen.
    So wird das nichts. Der nach meiner Meinung einzige Weg führt über die Schöffen. Diese müssen erkennen das bei einer Auslegung der Gesetze wie in der Anklageschrift alles ein Medikament ist und somit die Anwendung verboten ist. Die Schöffen müssen den Richter überstimmen das dies so nicht gewollt ist.

    Alternative der Richter stellt das Verfahren ein.


    Grüße Thomas

    Aber das was Du machst, grenzt bzw. ist für mich an Tierquälerei und Umweltverschmutzung. Und damit meine ich nicht nur die Bienen, denen es ja hoffentlich nicht viel ausmacht. Wobei ich mir bei täglicher Behandlung mit Säure nicht so sicher wäre an deiner Stelle:

    Nun dazu gibt es von Dr. Liebig aussagen, dass dieser 14 Tage täglich bedampft hat ohne erkennbare Schäden.

    Tierquälerei ist hier etwas hoch gegriffen.


    Grüße Thomas

    Bayvarol enthält Flumethrin. „Da weltweit über Resistenzen gegen Flumethrin berichtet wird, sollte der Behandlungserfolg kontrolliert und gegebenenfalls mit anderen Präparaten nachbehandelt werden. Wegen des hohen Resistenzrisikos und eventueller Rückstände in Wachs und Pollen ist Bayvarol® nicht als Regelbehandlung zu empfehlen. Auch kann der Honig durch belastete Wachsreste kontaminiert werden.


    Fazit Finger weg es geht auch anders.


    Grüße Thomas

    Edit: So halb kann ich mir meine Frage selbst beantworten: Weil es dafür nicht zugelassen ist. Wenn man nun ASS - es wirkt als Analgetikum, Antipyretikum und als Blutverdünner - z.B. gegen Reisekrankheit einnimmt? Wird sehr wahrscheinlich nicht wirken, aber darf man das? Für sich selbst wahrscheinlich ja, z.B. seinen Kindern geben dann wohl eher nicht.

    Die ASS zur einem anderen Zweck als die Zulassung darf ja noch nicht mal ein Arzt dir verschreiben. Das hatte ich ja schon mal beschrieben. Selbst wenn der Arzt aufgrund von seinen Patienten erkennt das ASS auch bei anderen dingen wirkt. Das ist ja die übertriebene Gesetzgebung in Deutschland. Was nicht explizit erlaubt ist das ist verboten. German Angst eben. Das bring uns den wirschaftlichen Abstieg in ein Drittweltland ein. Deindustriealisierung keine Neuerung keine Erfindungen mehr. Was hat D in den letzten 20 Jahren neues Entwickelt und Weltweit vermarktet? Antwort nichts.


    Grüße Thomas