sind üblicherweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zuständig
Das stimmt so nicht. Ein Gutachter für das Gericht muss nicht die oben genannten eigenschaften besitzen. Die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige arbeiten im Normalfall als Gutachter für Firmen und Privatleute. Sie arbeiten jedoch in diesem Bereich meist bei Konkurenzfirmen daher werden Sie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dabei werden Sie eindringlich geschult keine parteiischen Gutachten für die eigenen Intressen zu erstellen. Sollte es nachweislich dazu kommen, haben Sie mit einer höheren Bestrafung zu rechnen.