Beiträge von bienengral

    De Satz mit dem leidenschaftlichen Handwerker der Abends umsonst arbeitet

    finde ich hier deplatziert.

    Ich glaube du hast den Satz falsch verstanden.


    Bestes Beispiel : Corona Pandemie ! Warum können die Intensivstationen nicht voll ausgelastet werden ?

    Weil seit letztem Jahr den Krankenhäuser das Pflegepersonal wegläuft.

    Also schau dir mal die Auslastung der Intensivstationen über die gesamte Zeit an. Die ist immer gleich. Man sieht hier keine Coronawellen. Seltsam oder. Naja eigentlich nicht wirklich. Wenn der Staat ab 75 % Auslastung boni zahlt wäre jeder Klinikchef falsch am Platz wenn er nicht durch entsprechende Bettereduktion / anpassung die 75 % nicht erreichen würde. So wurden im letzten Jahr 10 Milliarden an die Krankenhäuser vom Staat zusätzlich überwiesen. Also das die Pflegekräfte weglaufen hat nur untergeordnet mit der Auslastung der Intensivstationen zu tun.


    Grüße Thomas

    Um was geht es hier. Man sollte klar trennen: Hobby Imker die das zum Spaß an den Tieren machen,

    und durch den Honigverkauf ihr ,,Hobby" finanzieren.

    Oder Berufsimker die davon leben müssen.

    Eben wenn ein Hobby Imker nicht vom Verkauf leben muss, dann muss er auch nicht unter Preis verkaufen. Alles unter 4,50 Euro pro 500 Gramm Glas kann der Hobbyimker ja dem Gewerblichen Abfüller im Eimer verkaufen, Dann spart er sich die Gläser, Etiketten, Abfüllen etc. Damit wäre dann der Honig dem Direktverkauf entzogen.


    Aber 4,50€ können auch marktüblich sein und regionaler Honig muss auch nicht nur ein Luxusprodukt sein, was sich nur noch die oberen 10% leisten könne

    Also zum Luxusprodukt wird ein Honigglas für 9 Euro pro 500 Gramm auch nicht. Wie lange hält denn ein 500 Gramm Glas in Durchschnitt. 2 - 4 Wochen (wenn ein Kunde pro Woche ein Glas verbraucht kann man mit Ihm ja größere Gebinde vereinbaren zu einem reduzierterem Preis). Jetzt verleichen wir mal mit einer Schachtel Zigaretten ich glaube aktuell 6 bis 7 Euro. Und die hält keine 2 Wochen.


    Grüße Thomas

    Aber ja doch, nämlich im antiken Griechenland. Verwässert, ausgedünnt, ja fast wirkungslos und pervertiert wurde diese Idee erst durch die sog. "repräsentative Demokratie", die eigentlich fast ein Etikettenschwindel ist. Wenigstens die Eidgenossen haben mit ihren Volksabstimmungen noch Teile der Basisdemokratie.

    Wir haben ja eine Parteiendiktatur. Das ist schonmal das Hauptproblem. Wer in der Partei nicht die parteilinie bei Abstimmungen vertritt landet bei der nächsten Wahl auf dem letzten Listenplatz oder wird garnicht aufgestellt. Dies führt dazu das keine gegenstimmen (Volkesmeinungen) mehr vorkommen.


    Grüße Thomas

    Naja Bienen Ede,

    stimmt zwar teilweise. Aber bei einer neuen Vertretung dauert es auch nicht lange bis die dann neuen oberen auch nicht mehr auf die unteren höhren.

    Das Problem ist wie bei allen Verbänden, wer bestimmt die Zusammensetzung des Vorstandes. Alle Mitglieder oder wieder Delegierte.

    Man sieht es ja auch Aktuell bei der Dunklen Biene hier gibt es auch nicht nur einen Verband sondern mehrere weil jeder eine andere Vorstellung hat was wichtig ist.

    Wenn man jetzt einen neuen Verband gründet werden auch wieder einige / viele enttäuscht sein und dann wieder einen neuen Gründen oder aufgeben.

    Einfacher / oder schwieriger ist es da den D.I.B. zu versuchen entsprechend zu verändern.


    Grüße Thomas

    Dennoch sind gewisse Konstrukte in der Rechtsprechung notwendig, die für einen normalen Menschen nicht zugänglich sind. Um mal ein abstraktes Beispiel zu nennen.

    Ein Körperschaft oder Verein zum Beispiel ist künstliches Produkt, ohne dass unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde.

    Nun das würde ich nicht als künstliches Objekt bezeichnen. Aber ich weiß schon worauf du hinaus willst.

    Letzenendes haftet jedoch immer eine natürliche Person und kein künstliches Objekt.


    Grüße Thomas

    Die gesamte Diskussion könnte man, könnten wir dann wiederholen, indem wir das Wort Oxalsäure gegen das Wort Puderzucker austauschen.

    Im AMG steht explizit das Nahrungsmittel keine Arzeneimittel sind. Diese werden dann auch keine durch Anwendung zur Behandlung. Wenn Ox ein Nahrungsmittel wäre gäbe es keine Probleme. Du könntest z.B. auch Salatessig zur Behandlung hernehmen und hättes keine Probleme mit dem AMG.


    Grüße Thomas

    OS Träufeln mit Zucker hat ca. 90% Wirksamkeit

    OS Träufeln ohne Zucker hat ca. 79% Wirksamkeit.


    Selbst, wenn es nur 5% weniger wären, wäre dies meines Erachtens entscheidend.


    Ähnliche Äußerung von Dr. Liebig / Dr. Aumeier in diesem Video:


    Wie es auch in Wahrheit sein mag, würde ich es nicht riskieren, ohne Zucker zu träufeln.

    Als in obem verlinktem Video Minute 34 sagt Liebig die Wirksamkeit ohne Zuckerzusatz ist die gleiche wie mit. Es dauert nur etwas länger ohne Zucker.

    Und was wird noch geschrieben ?


    Mit Zucker einmaliges Behandeln ,und der Zeitpunkt Temperatur ,Wetter müssen passen.


    Ohne Zucker kann mehrfach behandelt werden.

    Wo wird behauptet das ohne Zuckerzusatz mehrmaliges Behandeln nicht schädlich ist? Ich kenne diese Aussage nur auf das Verdampfen bezogen. Ansonsten sagt Liebig zweimal Sprühen oder Träufeln im Herbst / Winter ist einmal zuviel.


    Grüße Thomas

    Paragraph 116 OWiG widerspricht Kais Aussage.

    Das mag stimmen.

    Aber in der Anklageschrift und in der Verhandlung kam ja genau das herraus. Es ist ein OWI OX zu Verdampfen aber es ist eine Straftat Ox zu kaufen und zu lagern wenn es als Behandlungsmittel einsetzt wird, obwohl der Verkauf der OX ganz legal ist. Wenn das keine Juristische Spinnerei ist dann weis ich nicht. Entweder ist das Verdampfen von Ox eine Straftat oder nicht.


    Grüße Thomas

    Es ging um den Zucker im Ox zum Träufeln. Dieser ist Bestandteil der Zulassung. Aber nach Aussagen von Liebig ist der Zucker nicht notwendig für die Wirkung der OX beim Träufeln. Es wurde nur von den Bieneninstituen nicht lange genug gewartet nach der Anwendung ohne Zucker. Es dauer ohne Zucker etwas länger bis die Milben alle gefallen sind.

    Mit Zucker ist die OX-Lösung nicht lange haltbar. Ohne Zucker hält die OX-Lösung im Kühlschrank und wenn mit abgekochtem Wasser hergestellt locker 2 -6 Monate.


    Grüße Thomas

    Das ist mir so nicht bekannt.


    Aber wenn das stimmt, dann ist das grob rechtsunlogisch. Zu einem Rechtsbruch aufzurufen, kann doch nicht unrechter als der eigentliche Rechtsbruch sein. Dito der Nur-Versuch eines Rechtsbruches....

    Das ist das Problem mit der Juristerrei. Ich behaupte mal das jeder nicht Jurist das so sieht wie Freizeitimker. Hier haben sich die Juristen von der Gesellschaft verabschiedet und machen ihr eigens Ding. Entgegen dem Auftrag der Juristerei. Hier würde nur ein reset helfen (Gesetzte neu auflegen und Personal komplett austauschen).


    Grüße Thomas

    Der Antrag auf Zulassung für ein neues Medikament kommt Pharmafirmen sehr teuer. Beispielsweise kostet die Bearbeitung eines Zulassungsantrags für einen ganz neuen Wirkstoff bei der EMA im einfachsten Fall ungefähr 260.000 Euro."


    Quelle: https://www.netdoktor.de/medikamente/arzneimittelzulassung/


    Wohlgemerkt: NUR für die Bearbeitung des Antrages im einfachsten Fall.


    Hinzu kommen noch die sehr viel teureren präklinischen Studien, dann die Phasen I,II und III der klinischen Studien, und natürlich auch erstmal Entwicklung des Produktes. Das geht in die Millionen. Selbst wenn diese wegfallen sollten (weil schon vorhanden?), wären wir in jedem Fall immer bei über einer viertel Million €.

    Damit ist bewiesen was ich immer Sage: Es wird in D und wenn sich die anderen EU länder genauso daren halten nichts mehr neues kommen.

    Die Pharmafirmen machen nur das was die Kosten bei weitem wieder einspielt. Das Problem stellt sich auch bei Krankheiten welche nicht häufig vorkommen, da wird nichts mehr gemacht.


    Das ist das Paradebeispiel für gut gewollt und sehr sehr schlecht gemacht. Die aller meisten Gesetzte nutzen nur Konzernen. Kleine und Mittelständler bleiben außen vor.

    Wo kamen denn die Organischen Säuren zur Behandlung her. Von Pharmafirmen oder von Imkern wechle etwas probiert haben?


    Grüße Thomas

    Jein.


    Denn gerade bei einem solch moderaten Preisunterschied wäre es offensichtlich, daß es sich chemisch und verfahrensurprünglich um die gleiche Substanz handelt. Und warum sollte man für das gleiche Produkt einen höheren Preis bezahlen?! Immerhin sind es auch nur Pfennig- bzw. Centbeträge (pro Liter), jedenfalls deutlich weniger Prozente, die uns zu einem Tankvorgang an der Tankstelle anregen oder diesen vereiteln.

    Ja Freizeitimker Jein trifts ganz gut. Bei einem geringen Preisunterschied würden aber die meisten das zugelassene Mittel wählen wegen des besseren Gewissens und keine unnötigen Problemen mit den Behörden. Die Klientel welche auch bei nur 10% unterschied das nicht zugelassene Produkt nimmt macht ohnehin was sie will. Soll heißen die nehmen ganz andere Mittel.


    Grüße Thomas

    Ich behaupte mal mit der Wiederherstellung der Apotheken- und damit Bestandsbuchpflicht für die jetzt freiverkäuflichen Mittel ließe sich der Markt zugunsten der Hersteller und der Endverbraucher (Honigkunden) stabilisieren

    Ja da hast du wahrscheinlich recht. Aber solange Honig aus EU und nicht EU Ländern hier verkauft wird sehe ich das anders. Warum soll ich unnötig mit Bestandsbuch etc. gegängelt werden wenn Honig mit Faulbrutsporen und diversen nicht in D und teilweise nicht in der EU zugelassenen mitteln eingeführt wird ohne entsprechende kontrolle. Am deutschen Wesen wird die Welt eben nicht genesen.


    Grüße Thomas

    Ich sehe daher in der Zukunft einen Behandlungsnotstand für bisher nicht durch "Vollzulassung" gesicherte Behandlungsmittel (also die mit Standartzulassung zugelassenen Mittel)

    heraufziehen, das sind meist die Mittel mit "richtigen" Gift.

    Den Behandlungsnotstand wird es nur in Deutschland geben. Ich denke in anderen EU-Ländern werden die bisherigen in D mit Standartzugelassenen Mittel weiterhin erlaubt sein. Es gilt zwar EU-Recht in der ganzen EU aber nur in D und Österreich wird es auch entsprechend umgesetzt. In anderen EU-Ländern ist das Prinzip wenn nicht explizit Verboten dann ist es Erlaubt.


    Grüße Thomas

    Bei einem Hersteller, der bereits eine Zulassung in einem Mitgliedsstaat der EU fur die gewünschte Anwendung hat nachfragen wann er diese gemäß Verordnung (vereinfachtes Verfahren) für DE beantragt.

    Ja das wäre eine Möglichkeit. Aber ich schätze das hier ein entsprechender Finanzieller und Administrativer Aufwand dagen steht. Sollange der Hersteller sich kein entsprechenden Umsatz in Deutschland und ggf. der restlichen EU vorstellen kann wird er das nicht tun.


    Ich habe einen Hersteller in Internet gefunden welche wohl eine Zulassung in Italien besitzt. Da ich jedoch kein italienisch Spreche kann ich hier mit dem Hersteller nicht entsprechen kontakt aufnehmen.


    http://www.alveis.it/en/cura-delle-api-eng/bioxal-eng/


    Api-Bioxal is an Oxalic acid based veterinary medicine against Varroa

    the only one in the EU approved for vaporization;

    Die haben in Italien eine Zulassung wie auch immer diese aussieht.


    Grüße Thomas


    Grüße Thomas

    Ich habe auch nicht "muss" geschrieben, sonder "üblicherweise", damit sind mögliche Abweichungen hinreichend inkludiert.

    Das reichte leider nicht aus. Bereits eine unverbindliche Absprache bzw. es würde bereits das diskutieren eines Preises unzulässig sein. Wobei dies erst bewiesen werden müsste. Aber bei deiner Vorderung eines öffentlichen Preises bedraf es keinem weitern Beweises mehr.


    Das einzige was geht ist das man eine Kostenrechnung aufzeigt, um die Gestehungskosten aufzuzeigen.


    Grüße Thomas