Stellt sich die Frage, in wie weit ein Verband in Gutachtereigenschaft auftreten kann. Für gerichtfeste Gutachten (ich kenne das nur aus dem Baubereich) sind üblicherweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zuständig. Es mag natürlich sein, das der wisenschaftliche Beirat des DIB über eine solche Eignung verfügt.
ERGÄNZUNG: Verband wäre natürlich auch DBIB, GDEB. DIB nur explizit genannt weil als Gutachter vom Gericht berufen.