DIB? - Nee! - Deutscher Imkerbund gegen Oxalsäure-Verdampfung

  • Stellt sich die Frage, in wie weit ein Verband in Gutachtereigenschaft auftreten kann. Für gerichtfeste Gutachten (ich kenne das nur aus dem Baubereich) sind üblicherweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zuständig. Es mag natürlich sein, das der wisenschaftliche Beirat des DIB über eine solche Eignung verfügt.

    ERGÄNZUNG: Verband wäre natürlich auch DBIB, GDEB. DIB nur explizit genannt weil als Gutachter vom Gericht berufen.

  • Interessante Frage. Möglicherweise habe ich mich auch hier in dem Begriff geirrt. Ich meine, das Gericht sprach eher von Sachverständigen als von Gutachtern, weiß es aber nicht mehr genau.


    Falls Sachverständige, dann wird der DIB sicher seine Obleute benennen, zB seinen Obmann für Bienengesundheit, oder seinen Obmann für Honigfragen, etc.


    Den "Lohn" dürfen die sich dann wohl "aufteilen". ;)


    LG

    Kai

  • Wobei für mich immer noch die Frage offenbleibt in wie weit ein Gutachten zur Sublimation den Tatvorwurf (Verstoß gegen TAMG) entkräften könnte.

  • Wobei für mich immer noch die Frage offenbleibt in wie weit ein Gutachten zur Sublimation den Tatvorwurf (Verstoß gegen TAMG) entkräften könnte.

    Danke für die Frage. Ich versuch's mal in Kurzform, bin aber kein Erklärbär (kann nicht gut erklären):


    • Gutachter stellt fest, dass OS kristallin sich äußerlich an die Bienen setzt und auf diese keine physiologische Einwirkung hat. OS hat einfach reinigenden Charakter.
    • Damit liegt keine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung auf die Bienen vor (§ 2 Abs. 1 Nr. 2a AMG) vor.
    • Auch andere Voraussetzungen für ein Arzneimittel nach §2 AMG liegen nicht vor, damit ist OS kristallin kein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes.
    • Damit läge auch kein Verstoß gegen § 58 Abs. 1 Satz 2 AMG vor, Voraussetzung hierfür wäre nämlich, dass ein Tierhalter ein Arzneimittel verwendet, das nicht zugelassen ist.
    • Damit liegt folglich keine Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Nr. 23 AMG vor.


    Dies festzustellen, wäre Sache des Gutachtens.


    LG

    Kai

  • Danke, jetzt habe ich es verstanden. Das Problem wird sein, das sich selbst die Wissenschaft ja über den Wirkmechanismus der verdampften Oxalsäure nicht im klaren ist. (Vergleiche das an anderer Stelle verlinkte Video von Binnie, Interview an der Uni, da äussert sich der britische Wissenschaftler in diese Richtung)

    Ich fürchte, da wird sich keiner aus dem Fenster lehnen, eine mögliche orale Aufnahme durch die Bienen auszuschließen oder sogar zu widerlegen. Diese würde aber unweigerlich einen Einfluss auf den Stoffwechsel (Metabolismus) haben. Ich mutmaße jetzt einfach mal das auch der Bienenorganismus darauf ausgelegt ist, einen ausgeglichenen Säure-Basen-Haushalt zu haben.

  • Also doch eher ein Rechtsgutachten, das belegt das kristallines Oxalsäuredihydrat in Deutschland KEIN Arzneimittel sondern Pflegemittel ist. Dem steht dummerweise als Argument entgegen, das es ja anderswo im Binnenmarkt als Medikament ad.us.vet. zur Sublimation zugelassen ist. Es beibt schwierig...

  • Gerne. :)

    ...Dem steht dummerweise als Argument entgegen, das es ja anderswo im Binnenmarkt als Medikament ad.us.vet. zur Sublimation zugelassen ist. Es beibt schwierig...

    Das ist aber kein Widerspruch. Denn für die Beurteilung der Eigenschaft nach dem (deutschen) Arzneimittelgesetz haben "ausländische Medikamente" keinerlei Bedeutung.


    LG

    Kai

  • Dann dürfen wir es als Argument pro Sublimation auch nicht anführen. ist somit raus. Bleibt nur der dänische Weg.

    Genau, denn: wir wollen Juristen überzeugen, und da geht es nicht um Argumente, sondern juristisch verwertbare Sachverhalte.


    Andere "Argumente" wie "die anderen machen das auch" oder "Oxalsäure ist frei verkäuflich" sind zwar interessant, für den Juristen aber unerheblich. Denn darauf kommt es nicht an.


    (Dem DIB gegenüber oder anderen Lobbyisten sollte man diese Argumente aber schon anbringen.).


    LG

    Kai

  • ...Ich kann nicht auf Hilfe hoffen von einem, mit dem ich nicht zu tun haben will.

    Warum auch immer !


    Sorry, aber so sehe ich das.

    Nichts für Ungut Dirk

    Hallo Dirk,


    naja. Es geht ja nur auf den allerersten Blick um mich. In Wahrheit geht es aber um die deutsche Imkerschaft. Und da fallen Blockadepolitik des DIB und seine mutmaßlichen Verbindungen zur Pharma- und Chemieindustrie schon auf. Die Seilschaft mit dem Bauernverband und seiner Verbundenheit mit der Spritzindustrie isst ja unstrittig.


    Von daher sollte sich jeder Imker überlegen, ob er solch eine Seilschaft unterstützt.


    LG

    Kai

  • Wenn der DIB eine Empfehlung für den Preis geben würde, unter dem man nicht verkaufen solle, das ist keine Absprache, würden sich alle Mitglieder dran halten...

    Das wäre bereits eine unerlaubte Absprache zum Schaden des Verbrauchers. Das Kartellamt würde umgehend eine entsprechend Strafe verhängen.


    Grüße Thomas

  • sehe ich nicht so. Wieso lässt er zu, dass die Zulassung für Ameisensäure ausläuft? Ganz klar, Bayer will seine Ameisensäurestreifen verkaufen. Warum lässt er zu, dass Ätznatron verboten wird? Weil Bayer seinen Imkerfreund mit, und jetzt ratet mal, fast hundert Prozent Ätznatron verkaufen will. Warum will er keine Verdampfung? Weil Bayer damit kein Geld verdient. Warum sorgt er nicht für eine einheitlich e Analyse beim Wachs um Verfälschungen zu erkennen? Warum schult man nicht die Imker in Kalkulation? Schulungen werden ja jede Menge angeboten. etc etc etc Hauptsache Einheitsglas als Werbung für den DIB. Abheben als Imker nicht erwünscht. Einheitsbrei. Wenn der DIB eine Empfehlung für den Preis geben würde, unter dem man nicht verkaufen solle, das ist keine Absprache, würden sich alle Mitglieder dran halten...

    Hallo

    In der Tat laufen alle Standartzulassungen zum 31.12. 2021 nach EU Recht aus, mit einer Übergangsregelung bis 2027. Nach neuem EU Recht sind die Anforderungen zur Standartzulassung zu gering. Das gilt übrigens für alle Human und Tierarzneimittel gleichermaßen. Wenn sich nichts ändert, laufen wir mit unserer Varroabekämpfung in einen Behandlungsnotstand hinein. Wer will große Summen bewegen, die nie wieder hereinkommen?

    Vielleicht ist es aber eine Chance, dass die Politik mal erkennt, dass Privat bzw. Kapitalinteresse nicht nur alleine gut sein kann.

    Auch bei seltenen Krankheiten bei Menschen ist es ein Dilemma mit Arzneizulassungen. Dort wird es mit Zulassungen auch ganz schwierig, dort geht es auch nur oft mit "Sponsoren" ect.


    Grüße

  • sind üblicherweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zuständig

    Das stimmt so nicht. Ein Gutachter für das Gericht muss nicht die oben genannten eigenschaften besitzen. Die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige arbeiten im Normalfall als Gutachter für Firmen und Privatleute. Sie arbeiten jedoch in diesem Bereich meist bei Konkurenzfirmen daher werden Sie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dabei werden Sie eindringlich geschult keine parteiischen Gutachten für die eigenen Intressen zu erstellen. Sollte es nachweislich dazu kommen, haben Sie mit einer höheren Bestrafung zu rechnen.

  • Ich habe auch nicht "muss" geschrieben, sonder "üblicherweise", damit sind mögliche Abweichungen hinreichend inkludiert.

  • Hallo

    In der Tat laufen alle Standartzulassungen zum 31.12. 2021 nach EU Recht aus, mit einer Übergangsregelung bis 2027. Nach neuem EU Recht sind die Anforderungen zur Standartzulassung zu gering. ...

    Danke für die Infos. Das ist ja richtig bitter. Unter welchen Links kann man sich da weiter schlau machen?


    Umso mehr halte ich dann das Sublimieren für die Wahl der Stunde. Und umso mehr hasse ich die EU-Verträge.


    LG

    Kai

  • Ich habe auch nicht "muss" geschrieben, sonder "üblicherweise", damit sind mögliche Abweichungen hinreichend inkludiert.

    Das reichte leider nicht aus. Bereits eine unverbindliche Absprache bzw. es würde bereits das diskutieren eines Preises unzulässig sein. Wobei dies erst bewiesen werden müsste. Aber bei deiner Vorderung eines öffentlichen Preises bedraf es keinem weitern Beweises mehr.


    Das einzige was geht ist das man eine Kostenrechnung aufzeigt, um die Gestehungskosten aufzuzeigen.


    Grüße Thomas

  • hallo bienengral

    Ich glaube da geht was durcheinander... Ich bezog mich im von dir zitierten Beitrag auf notwendige und hinreichende Eigenschaften des Gutachters.


    Der Honigpreis der anderen ist mir so was von egal, so lange meiner für mich funktioniert.


    Gruß, Thorsten















    Gruß, Thorsten

  • Danke für die Infos. Das ist ja richtig bitter. Unter welchen Links kann man sich da weiter schlau machen

    Hallo Kai,

    Da "mein Chef" nicht zur erweiterten DIB Vetreterversamlung konnte Mitte Oktober, musste ich dort hin.

    Als fast ersten Punkt wurde das von einem Mitglied der Forschungsgemeinschaft der Bieneninstitute die Problematik des Auslaufens aller Standartzulassungen ab 1.1.2022 durch Eu Recht erörtert.

    Ich hatte den Eindruck, dass der DIB dahingehend keinen Plan hat. Man hat dort nur Angst, dass es Hamsterkäufe gibt bei Mitteln bei Haltbarkeitsdaten von 2 Jahren, wenn diese Tatsache bekannt wird.

    Auch bei Berufsimkertag in Friedrichshafen habe ich beim Stand von "Andermatt" deswegen nachgefragt ( beim Erklären des Eddys). Da wurde der Sachverhalt bestätigt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass neue Standartzulassungen ab 2020 nicht mehr zulässig sind.

    Für bestehende Standartzulassungen ist 2027 endgültig Schluss!

    Auf welcher EU Norm basiert weis ich nicht, deshalb auch kein Link

    Im Allgemeinen zieht sich der DIB in der Frage Zulassungen auf den Standpunkt "nicht zuständig" zurück. Da hat er formal ja recht, wobei besonders bei Standartzulassungen schon die Meinung von großen Verbänden ein Gewicht haben.

    Diese Möglichkeit fällt nun in wenigen Wochen weg.

    Ich sehe daher in der Zukunft einen Behandlungsnotstand für bisher nicht durch "Vollzulassung" gesicherte Behandlungsmittel (also die mit Standartzulassung zugelassenen Mittel)

    heraufziehen, das sind meist die Mittel mit "richtigen" Gift.

    Die Standartzulassungen waren bisher vom den Behörden sowieso nicht gerne gesehen.