Was können wir Imker für die Zulassung von Oxalsäure Verdampfung tun?

  • Die Verordnung ( EU) 2019/6

    über Tierarzneimittel ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar für alle Mitgliedstaaten und steht wie alle anderen EU Verordnungen über deutschem Recht!!!!!!!

    Sie tritt am 28.01.2022 in Kraft.
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    bitte mal googeln nach


    Offizielle Website der Europäischen Union


    auf der Webseite dann: Verordnung (EU)2019/6
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    Diese umfasst einige Hundert Seiten


    betreffend z.B. Zulassung von Arzneimitteln
    Artikel 22 Antrag auf bibliografischer Grundlage


    Abendfüllend aber auch sehr informativ

  • Die Verordnung ( EU) 2019/6

    über Tierarzneimittel ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar für alle Mitgliedstaaten und steht wie alle anderen EU Verordnungen über deutschem Recht!!!!!!!

    Sie tritt am 28.01.2022 in Kraft.
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    bitte mal googeln nach bsite der Europäischen Unionoffizielle Website der Europäischen Union

    Offizielle Website der Europäischen Union
    auf der Webseite dann: Verordnung (EU)2019/6....

    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:32019R0006&from=DE


    Wildbiene Deine Angaben sind teilweise nicht korrekt. Sag doch bitte mal genau, was Du meinst, welche Auswirkungen diese Verordnung nach dem Lesen auf das Sublimieren in Deutschland hat.


    Danke

  • Guten Abend,


    auf das Gerichtsverfahren hat das vermutlich keinen Einfluss.


    Bezüglich der Zulassung eröffnen sich aber Möglichkeiten.


    In dieser EU Verordnung ( 2019/6 Artikel 55 ) wird eine Produktdatenbank der Union über zugelassene Tierarzneimittel beschrieben. Diese enthält alle Einzelheiten der Zulassung.


    Nach Artikel 56 hat auch die Öffentlichkeit Zugang zur Produktdatenbank!


    Artikel 22 beschreibt den Antrag auf bibliografischer Grundlage.


    Wenn man sich auf schon vorhandene Gutachten beziehen könnte, bräuchte man weder den Imkerbund, noch Gutachter, usw.

    Es gibt auch die Möglichkeit einer EU Zulassung.


    Diese eine Verordnung ist schon so umfangreich, ich habe sie nur kurz überflogen.


    Die EU versucht die Gesetzgebung aller Mitgliedstaaten einander anzugleichen und das Miteinander zu vereinfachen.

    Das passt doch, wir möchten das was bei unseren Nachbarn schon ist.

    Die Empfehlungen der EU sind rechtlich nicht bindend, die Verordnungen schon und stehen oberhalb des deutschen Rechts. Das ist nur noch nicht wirklich bei uns allen angekommen.

    Verordnungen der EU gibt es so viele, wir müssen alles lesen ob sich was verwertbares findet.


    Immerhin eine Chance


    Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende

  • Kai hat jedoch in dem Punkt recht, das AMG Nationalstaatliches Recht ist. Damit steht EU Recht nicht über Nationalem Recht in diesem Bereich. Nur wenn eine EU-weite Zulassung beantragt wird gilt diese in allen Staaten wenn diese beim Zulassungsverfahren keine Einwände vorbringen.


    Grüsse Thomas

  • Das scheint nur so.

    Die EU Verordnungen fließen in alle unsere Gesetze ein und sind geltendes Recht.


    Nachfolgend eine Kopie der Bekanntgabe vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft


    Mit der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel sind vom EU-Gesetzgeber erstmals unmittelbar geltende, harmonisierte Vorschriften für Tierarzneimittel erlassen worden. Diese Verordnung umfasst Bestimmungen zur Zulassung, Maßnahmen nach der Zulassung, zur Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln sowie zu Beschränkungen und Sanktionen und löst die geltende Tierarzneimittel-Richtlinie (Richtlinie 2001/82/EG) ab.

    Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG

    Zeitgleich zur EU-Verordnung über Tierarzneimittel wurde auch die Verordnung (EU) 2019/4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Arzneifuttermittel erlassen, die die geltende Fütterungsarzneimittel-Richtlinie (Richtlinie 90/167/EWG) ablöst. Diese Verordnung wurde ebenfalls am 7. Januar im EU-Amtsblatt veröffentlicht, tritt am 27. Januar 2019 in Kraft und ist ebenfalls ab dem 28. Januar 2022 anzuwenden. Die EU-Verordnung über Arzneifuttermittel ist ein Rechtsakt des EU-Futtermittelrechts.

  • Guten Morgen,


    Wildbiene das ist ja alles schön und gut, setzt aber weiter auf das Prinzip hoffen und warten. Ich aber möchte aktiv werden. Die Ausgangsfrage hieß:

    Hallo Kai,

    was können wir Imker tun, um eine Zulassung der Oxalsäure Verdampfung zu erreichen. Wäre es nicht möglich anhand der Studien mit gemeinsamen Kräften das anzupacken?
    Grüße vom Bodensee Pia

    Von daher, bitte lass uns wieder zum Thema zurückkehren und kreativ werden. Zu lange schon haben wir gewartet. ;)


    LG

    Kai

  • Bei einem Hersteller, der bereits eine Zulassung in einem Mitgliedsstaat der EU fur die gewünschte Anwendung hat nachfragen wann er diese gemäß Verordnung (vereinfachtes Verfahren) für DE beantragt.

  • Bei einem Hersteller, der bereits eine Zulassung in einem Mitgliedsstaat der EU fur die gewünschte Anwendung hat nachfragen wann er diese gemäß Verordnung (vereinfachtes Verfahren) für DE beantragt.

    Ja, wäre eine Möglichkeit. In Betracht kommen vor allem:


    Sehr interessant folgendes Zitat:


    "Standardzulassungen für Tierarzneimittel werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch Rechtsverordnung erlassen."


    "Bei den im Veterinärbereich existierenden Standardzulassungen handelt es sich vor allem um Desinfektionsmittel, Infusionslösungen sowie Arzneimittel zur Anwendung bei Bienen."


    "Die Rechtsverordnung ergeht nach Anhörung von Sachverständigen und mit Zustimmung des Bundesrates."



    LG

    Kai

  • Bei einem Hersteller, der bereits eine Zulassung in einem Mitgliedsstaat der EU fur die gewünschte Anwendung hat nachfragen wann er diese gemäß Verordnung (vereinfachtes Verfahren) für DE beantragt.

    Ja das wäre eine Möglichkeit. Aber ich schätze das hier ein entsprechender Finanzieller und Administrativer Aufwand dagen steht. Sollange der Hersteller sich kein entsprechenden Umsatz in Deutschland und ggf. der restlichen EU vorstellen kann wird er das nicht tun.


    Ich habe einen Hersteller in Internet gefunden welche wohl eine Zulassung in Italien besitzt. Da ich jedoch kein italienisch Spreche kann ich hier mit dem Hersteller nicht entsprechen kontakt aufnehmen.


    http://www.alveis.it/en/cura-delle-api-eng/bioxal-eng/


    Api-Bioxal is an Oxalic acid based veterinary medicine against Varroa

    the only one in the EU approved for vaporization;

    Die haben in Italien eine Zulassung wie auch immer diese aussieht.


    Grüße Thomas


    Grüße Thomas

  • Hochinteressant: In Deutschland zugelassene Varroa-Bekämpfungsmittel


    https://www.lvwi.de/fileadmin/…ifera__in_Deutschland.pdf


    LG

    Kai

  • Das geht leider nicht.

    Die Standardzulassungen für Tierarzneimittel sind mit der neuen EU Gesetzgebung ab dem 28.01.22 nicht mehr zugelassen.


    Das betrifft Ameisensäure, Milchsäure und Oxalsäure.


    Nach bisheriger Aussage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2027 geben. Bis dahin dürfen Tierarzneimittel auf Basis der Standardzulassungen weiterhin in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Von Hamsterkäufen ist aus Gründen der Haltbarkeit und Aufbewahrung der organischen Säuren daher absolut abzuraten.



    https://www.lv-wli.de/fachbere…e-mit-organischen-saeuren






  • Oxalsäure in Pulverform ist fast unendlich Lagerfähig. Das ist kein Problem.


    Allerdings gab es zu meiner Zeit einen Unterschied zwischen Verkaufsverbot und Anwendungsverbot.

    Richtig ist daher, wenn ein Anwendungsverbot erlassen wurde, dass ab diesen Zeitlunkt das Mittel nicht mehr verwendet werden darf. Das wurde aber in der Vergangenheit nur ausgesprochen, wenn das Mittel zu gesundheitlichen Schäden führt.

    Das Verkaufsverbot kam oft zum tragen, wenn zwischen Ablauf der Zulassung und Neuzulassung ein time leck war.


    Mein Wissen in dem Bereich ist aber jetzt über 20 Jahre Alt.


    So, muss jetzt noch schnell eine Bestellung machen. ;)

  • Von Hamsterkäufen ist aus Gründen der Haltbarkeit und Aufbewahrung der organischen Säuren daher absolut abzuraten.

    Das rief auch meinen Widerspruch hervor, denn Ameisen-, Milch- und Oxalsäure sind langzeitstabil, dito Essig, unbeschadet irgendwelcher Verbrauchsfristen.


    "Hamsterkäufe" sind schon deshalb anzuraten, weil man nie weiß, wie lang es etwas noch gibt, jedenfalls "legal". Allerdings bin ich da bei Oxalsäure optmistisch, denn zu allgemein, weitverbreitet und wenig entbehrlich ist ihre allgemeine Anwendung, zu speziell / spezifisch ihre Sublimation zur Milbenbekämpfung. Deshalb habe ich davon einen beruhigenden Vorrat, der bis über den Sanktnimmerleinstag reicht.


    Nicht zuletzt ist die Inflation hierzulande nicht mehr schleichend. Auch daher sind beruhigende Vorräte ratsam.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Anzumerken ist zudem, dass die Globalisierung grüssen lässt.

    Das Flohmittel aus Russland, Antibiotika aus Amerika sowie die schönen Dinge aus Asien sind innerhalb einer Woche in Deutschland.

    Die neuesten Drogenfunde in Rotterdam am Hafen zeigen, dass der Handel sich nicht kontrollieren lässt.

    Ferner bin ich persönlich schon durch die halbe Welt gereist. Was da in Koffern durch die Weltgeschichte fliegt, ist noch eine andere Sache.

    Umso wichtiger, dass ein adäquates Angebot im Land herrscht.

    Ansonsten blüht frei nach der Volkswirtschaft der Schwarzmarkt.


    Zudem glaube ich persönlich, dass das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist. Milbe und ander Parasiten sind wahre Anpassungskünstler. Daher ist es sinnvoll verschiedene Formen aufrecht zu halten.


    Also ist eigentlich der beste Weg das Verdampfen von OXS zu etablieren, es einfach zu machen, was.natürlich keine Empfehlung ist.

    Firmen werden sich dann auf kurz oder lang daran hängen, ansonsten schöpfen Andere die Gewinne ab.


    Der Alkoholverbot in Amerika ist das beste Beispiel dafür.

  • Sorry, das ich mich hier schon wieder melde. ;(

    Aber das Thema Oxalsäure will mir nicht mehr aus dem Kopf. Da kann man mal sehen welche Nebenwirkungen das Zeug hat.:lol:


    Liste der Medikamente die zur Zeit in der EU gegen Bienenkrankheiten zugelassen sind


    https://www.hma.eu/fileadmin/d…_available_in_EU_2021.pdf



    Außerdem interessiert mich brennend:


    Unter welcher gesetzlichen Grundlage genehmigt welches Amt Versuche zur Sublimation oder Vernebeln von Oxalsäure gegen die Varroa Milbe?

    Nach welchen Kriterien?

    Werden die Versuche mit in der EU bereits zugelassenen Medikamenten gemacht oder kommen diese aus dem Chemiehandel?

                              Ist dieser Honig verkehrsfähig oder Sondermüll?



    Viele Grüße Wildbiene

  • Such Mal die Threads zum Thema durch, das Ministerium hatten wir schon, ich meine Lebensmittel und Verbrauchersicherheit oder andersrum. Die Kriterien kannst du ggf. dort anfragen.

    Das Oxalsauredihydrat kann in entsprechender Qualität (für Analysezwecke) über Apotheken bzw. den Chemikalienhandel bezogen werden. Hatten wir hier vor.kurzem auch schon.

    Die Wartezeit für die Versuche wird vom Amt festgelegt. Bei Einhaltung wäre der Honig verkehrsfähig.

  • Ist dieser Honig verkehrsfähig oder Sondermüll?

    Sondermüll ist eher die Rechtslage in Deutschland, nicht nur, aber auch und hier vordergründig die zur Oxalsäurebedampfung. Deshalb reden wir uns hier seit Wochen, Monaten, fast schon Jahren die Köpfe heiß.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Da bleiben doch (fast) keine Fragen mehr offen. Als Fachbeitrag hervorragend ausgearbeitet und mit Quellenangaben.

  • Laut aktueller Liste hat Api-Bioxal jeweils eine nationale Zulassung in folgenden Mitgliedsstaaten:


    Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Slovenien, Spanien.


    Interessanterweise gibt es zwei Zulassungsinhaber (Vertriebe?), nämlich Chemicals Laif (IT) und Chemifarma (IT).


    Quelle: https://www.hma.eu/fileadmin/d…_available_in_EU_2021.pdf