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Infobrief LAVES zum neuen Tierarzneimittelrecht in der EU und Deutschland

  • Kai
  • 4. Februar 2022 um 19:51
  • Kai
    Administrator
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    • 4. Februar 2022 um 19:51
    • #1

    Hallo allerseits,

    schauen wir mal in den aktuellen Infobrief aus Celle, wie "genüsslich" dort folgendes festgestellt wird:

    "Am 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Deutschland in Kraft getreten und mit diesem Tag gilt in der Tierhaltungspraxis zudem in allen Mitgliedstaaten der Union auch die Anwendung und Umsetzung der neuen Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO).

    Imkerinnen und Imker, die Honig oder andere Bienenprodukte in den Verkehr bringen, müssen sich bei der Anwendung von Tierarzneimitteln an diese rechtlichen Vorgaben halten. Konkret bedeutet das für die imkerliche Praxis, alle Varroazide und damit auch die freiverkäuflichen dürfen nur zulassungskonform angewendet werden. So sieht es auch das neue Tierarzneimittelgesetz vor.

    In Deutschland sind beispielsweise bei der Anwendung der Oxalsäure zur VarroaBekämpfung bislang die Träufel- und Sprühanwendung zugelassen.

    Damit gelten andere Applikationsformen, wie das Verdampfen und das (Kalt)Vernebeln von Oxalsäure, weiterhin als nicht zugelassen und damit verboten.

    Sämtliche Arzneimittel-Anwendung müssen vom Eigentümer bzw. Halter für die zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere detailliert dokumentiert werden. Zur Überprüfung, ob die neue EU-Verordnung und das TAMG tatsächlich eingehalten werden, führen die zuständigen Behörden entsprechende Kontrollen u.a. auch bei Eigentümern und Haltern von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren durch.

    Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihren Bienen! Bleiben Sie gesund!

    Dr. Otto Boecking

    Dr. Kirsten Traynor"

    Zitate aus: https://www.laves.niedersachsen.de/download/17976…rrierefrei_.pdf

    Bei dieser "genüsslichen Drangsalierung der Bienenhalter kann man doch eigentlich nur kotzen. Die Diskussion ist eröffnet. ;)

    LG

    Kai

  • Gast-2025-04-02-1
    Gast
    • 4. Februar 2022 um 20:23
    • #2

    Also absolute Vorsicht bei der Puderzuckermethode!

    Denn der Zucker ist dann dazu bestimmt, "bei Tieren zum Zwecke der medizinischen Diagnose verwendet zu werden". Da geht also nur noch Zucker mit entsprechender diagnostischer Zulassung. Vorsicht auch, wenn des Imkers Frau Puderzucker einkauft und diesen lagert! Bitte grammgenau! dokumentieren, dass dieser ausschliesslich auf Suesspeisen zur Anwendung kam. Nicht das sich sonst eine "illegale Beschaffung und Lagerung nicht zugelassener diagnostischer Reagenzien" ergibt. Am besten den Puderzucker in einem waffentauglichen Tresor verwahren, wo der Imker keinen Schluessel zu hat.

    Und ja nicht die Maikrankheit mit duennem Zuckerwasser bekaempfen. Denn das gehoert auch in das Bestandsbuch, dass da der "richtige" Zucker verwendet wurde.

    Ach, was soll's: Die Varroabehandlung machen wir zukuenftig nur noch biotechnisch ohne TAM, bspw. mittels Bann-/Fangwabe, und die Diagnose des Varroabefalls erfolgt sowieso mittels Wuenschelrute. Die Nutzung letzterer ist nicht bestandbuchpflichtig.

    Alles gut, alles schick.

  • Abramis
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    • 4. Februar 2022 um 21:23
    • #3

    Moin, zum Thema „Zulassung“ konnte man weiter unten noch folgendes lesen

    lesen:

    […] Aus dieser Situation heraus bedarf es deshalb entsprechender Zulassungsanträge von Firmen, die zukünftig Varroazide für die Imkerei vertreiben wollen. Um die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln innerhalb der Union auch für kleine Märkte zu verbessern, wie dies für den Imkereisektor gilt, sieht die neue EU-Verordnung vor, auch Zulassungen zu erteilen, ohne dass ein komplettes Dossier für den Antrag vorgelegt werden muss. Grundlage kann dann eine Nutzen-Risiko-Bewertung der Situation und falls nötig besondere Verpflichtungen sein. Das alles lässt berechtigt darauf hoffen, dass nach der gewährten Übergangsfrist neue Zulassungen und Applikationsformen von bewährten Varroaziden durch Firmen zuvor erwirkt wurden. […]

    Zitat aus: https://www.laves.niedersachsen.de/download/17976…rrierefrei_.pdf

    Es wird sich also in Sachen Zulassung etwas tun. Daher lehne ich mich jetzt erstmal zurück und warte ab, was weiter passiert.
    Ach ja, die „Standardzulassung“ der Deutschen fällt damit auch weg. Muss jetzt etwa alles neu zugelassen werden? :/


    VG Abramis

    Und erstens machen sie es anders, als es zweitens im Lehrbuch steht :!::!::!:

  • teewee
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    • 4. Februar 2022 um 21:32
    • #4

    Nein, es sind schon einige Mittel mit Europaweiter Zulassung beziehungsweise nach MRP anerkannt im Markt.

    Gruß, Thorsten

    .

  • bienengral
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    • 5. Februar 2022 um 20:06
    • #5
    Zitat von Abramis

    Es wird sich also in Sachen Zulassung etwas tun. Daher lehne ich mich jetzt erstmal zurück und warte ab, was weiter passiert.
    Ach ja, die „Standardzulassung“ der Deutschen fällt damit auch weg. Muss jetzt etwa alles neu zugelassen werden? :/

    Nun die in D über die Standardzulassungen zugelassenen organischen Säuren sind damit in D

    erstmal weg.

    Es gibt wohl eine EU Zulassung für bestimmte Länder für Oxalsäure auch zum sublimieren aber diese hat D eben nicht übernommen.

    Für eine Zulassung in D oder EU-weit müsste jedoch der Vertreiber diese Produkte mittels Antrag für D bzw. EU-weit zulassen. Das kostet erstmal Geld und bürokratischen Aufwand. Das wird der Vertreiber/Hersteller nur machen wenn er sich dadurch einen deutlichen Gewinn verspricht.

    Da mit den organischen Säuren die Gewinnmargen niedrig sind lassen die Hersteller lieber harte Chemie zu und verdienen damit ordentlich der Rest ist ja verboten.

    Grüße Thomas

  • Freizeitimker
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    • 8. Februar 2022 um 17:49
    • #6

    Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob die beiden Doktoren aus Celle das wirklich "genüsslich" zitieren. Ich halte die Information als neutral dargeboten und kann nirgendwo eine Sympathie oder Antipathie gegenüber der neuen Rechtslage herauslesen.

    So etwas wie eine Dokumentation meiner Behandlung führte ich noch nie durch, geschweige denn, daß ich von Behörden deswegen penetriert wurde. Hoffentlich möglichst nie.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

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