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Bestandsbuch? Erwerbsnachweis? Nachweispflicht Erwerb Anwendung Tierarzneimittel

  • Kai
  • 16. September 2026 um 22:12
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  • Kai
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    • 16. September 2026 um 22:12
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Behandlungs- und Erwerbsnachweis bei Arzneimitteln in der Imkerei

    Für Imker gelten bei der Anwendung von Tierarzneimitteln besondere Dokumentationspflichten. Rechtsgrundlagen sind insbesondere die EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6, das deutsche Tierarzneimittelgesetz (TAMG) sowie die Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung (THAMNV).

    1. Behandlungsnachweis – grundsätzlich für alle Tierarzneimittel

    Nach Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/6 müssen Halter von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, die Anwendung von Tierarzneimitteln dokumentieren. Das gilt auch für Bienen und damit auch für frei verkäufliche Varroamittel.

    Zu dokumentieren sind insbesondere:

    • Datum der ersten Anwendung
    • Bezeichnung des Tierarzneimittels
    • angewendete Menge
    • Lieferant
    • Identität bzw. Gruppe der behandelten Tiere
    • gegebenenfalls der verschreibende Tierarzt
    • Wartezeit
    • Dauer der Behandlung
    • Nachweis über den Erwerb, soweit dieser nach den nationalen Vorschriften erforderlich ist.

    Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre verfügbar sein.

    In Deutschland wird diese Verpflichtung durch § 32 TAMG umgesetzt bzw. ergänzt. Ein fehlendes oder nicht ordnungsgemäß geführtes Buch kann nach § 89 TAMG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    2. Erwerbsnachweis – nicht bei allen Mitteln gleich

    Hier muss zwischen Behandlungsnachweis und Erwerbsnachweis unterschieden werden.

    Bei frei verkäuflichen Tierarzneimitteln besteht nach der derzeitigen deutschen Behördenauslegung keine zusätzliche tierarzneimittelrechtliche Pflicht, den Erwerb gesondert nachzuweisen.

    Das betrifft beispielsweise zugelassene Präparate auf Grundlage von:

    • Ameisensäure
    • Oxalsäure
    • Thymol

    Die Anwendung muss dokumentiert werden, ein gesonderter Erwerbsnachweis ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

    Bei apothekenpflichtigen oder verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln besteht dagegen zusätzlich eine Erwerbsnachweispflicht nach der THAMNV. Entsprechende Rechnungen, Lieferscheine, tierärztliche Abgabebelege oder Verschreibungen sind aufzubewahren.

    Beispiele sind Varroamittel mit:

    • Flumethrin (z. B. Bayvarol, PolyVar Yellow)
    • Amitraz (z. B. Apitraz, Apivar)

    3. Praktische Übersicht

    VarroamittelBehandlungsnachweisErwerbsnachweis
    AmeisensäureJaNein
    OxalsäureJaNein
    ThymolJaNein
    FlumethrinJaJa
    AmitrazJaJa

    Die entscheidende Aussage lautet daher:

    Zitat

    Jede Anwendung eines zugelassenen Tierarzneimittels bei Bienenvölkern muss dokumentiert werden. Die Pflicht zum gesonderten Erwerbsnachweis hängt dagegen von der Abgabekategorie des Arzneimittels ab.

    Für die praktische Imkerei empfiehlt es sich dennoch, auch die Rechnungen frei verkäuflicher Varroamittel aufzubewahren und beispielsweise durch eine Rechnungsnummer mit dem jeweiligen Behandlungseintrag zu verknüpfen. Dies ist bei frei verkäuflichen Mitteln zwar nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert aber die Nachvollziehbarkeit erheblich.

    Rechtsgrundlagen

    • Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel, insbesondere Artikel 108
    • Tierarzneimittelgesetz (TAMG), insbesondere § 32 (Dokumentationspflichten) und § 89 (Ordnungswidrigkeiten)
    • Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung (THAMNV), insbesondere §§ 1 und 2

    Stand: September 2026. Die konkrete Zulassung, Abgabekategorie und Wartezeit eines Präparats sollte immer anhand der jeweils aktuellen Fachinformation bzw. Zulassung geprüft werden.

    Rechtsgrundlagen: Art. 108 VO (EU) 2019/6, §§ 32 und 89 TAMG sowie §§ 1 und 2 THAMNV

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  • Freizeitimker
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    • 17. September 2026 um 01:20
    • #2

    Danke für diese übersichtliche Zusammenfassung!

    Allein dieses kleine, spezielle Gebiet zeigt die Fehlentwicklung, den ganzen schizophrenen Blödsinn, zu dem sich dieses Land entwickelt hat, auf. Inzwischen hat sich dieses Bürokratie-, Vorschriften- und Verbotsmonster sogar auf die EU ausgeweitet.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • FredG
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    • 17. September 2026 um 08:14
    • #3
    Zitat von Freizeitimker

    Inzwischen hat sich dieses Bürokratie-, Vorschriften- und Verbotsmonster sogar auf die EU ausgeweitet.

    Leider haben sich die "Amtsschimmel" seit EU-Beitritt verstärkt auf Deutschland ausgewirkt. (Ich sehe sie schon bildlich in großen Herden vorbei ziehen 😭)

    Entweder hat der Imker die Bienen, oder die Bienen haben den Imker.:saint:

    Mitglied im Bundesverband Dunkle Biene Deutschland e.V.

  • Kai
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    • 17. September 2026 um 18:45
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Und zum Thema auch das Video: https://www.youtube.com/watch?v=FS0nt_RDoxQ

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