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Nachbar in Mielkendorf - "Bäume und Bienen müssen weg!"

  • Kai
  • 21. August 2019 um 22:47
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    • 20. März 2021 um 15:19
    • #41
    Zitat von Kai

    ständige Abwehrbereitschaft muss vorhanden zu sein, um sich zu schützen. ;)

    Mit der Verstärkung in Form hunderttausender Stacheln im Hintergrund sollte die Abwehrbereitschaft eigentlich ausreichen.;)

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Kai
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    • 20. März 2021 um 15:49
    • #42
    Zitat von Freizeitimker

    Mit der Verstärkung in Form hunderttausender Stacheln im Hintergrund .....;)

    Genau, damit da bei ihm überhaupt noch was schwillt, nicht nur der Hals! :D:D:D

    LG

    Kai

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    • 20. März 2021 um 17:19
    • #43

    Soweit darf es aber nicht kommen, nicht das der Rettungsdienst dann auch noch kommen muss, denn dann könnte es zu Problemen kommen.8)

    Mitglied im Bundesverband Dunkle Biene e.V.

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    • 20. März 2021 um 18:57
    • #44

    Kai's Bienen sind gut erzogen!😇

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 20. März 2021 um 19:26
    • #45

    Kai, wenn da was anderes.schwillt, würde ich Geld verlangen.

    Lässt sich Pfizer auch teuer bezahlen!

  • Franz63
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    • 20. März 2021 um 20:07
    • #46

    Brav zu Kai und schlimm zu den Nachbarn ;)

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  • Kai
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    • 1. Juli 2021 um 15:23
    • #47

    Hallo allerseits,

    nach vermuteter Stille scheint es weiterzugehen: ich habe heute eine Ladung zum Schiedsmann des Amtes Molfsee erhalten. Es bleibt also spannend.

    Leider fehlt in der Zustellung das eigentliche Antragsschreiben, so dass ich nicht genau weiß, worum es geht. Termin ist der 21.07.2021 in der Gemeinde Molfsee. Es wird sich aber wohl drehen um das Thema "Bienen und Bäume müssen weg!"

    LG

    Kai

  • robirot
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    • 1. Juli 2021 um 16:09
    • #48

    Dann würde ich hingehen, nachfragen worum es geht und direkt sagen das du nichts sagen wirst, da du nicht vorbereiten konntest.

  • Kai
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    • 1. Juli 2021 um 17:56
    • #49
    Zitat von robirot

    Dann würde ich hingehen, nachfragen worum es geht und direkt sagen das du nichts sagen wirst, da du nicht vorbereiten konntest.

    Danke für den Tipp.

    Na, ich weiß nicht, ob das so klug ist, denn einen zweiten Termin vor dem Schiedsmann wird es nicht geben. Ist der Termin ohne Ergebnis durchlaufen, dann steht der Klagweg offen.

    Für weitere Tipps bin ich sehr dankbar. Wie am besten vorgehen? Mein persönliches Erscheinen ist ja angeordnet. Rechtsanwalt mitnehmen? Vorher den Schiedsmann kontaktieren wegen offenkundig fehlender Unterlagen?

    Und vor allem: auf welche Kompromisse würdet Ihr Euch einlassen, wenn überhaupt?

    LG

    Kai

  • Didi
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    • 1. Juli 2021 um 19:19
    • #50

    Ich würde auf jeden Fall nachfragen worum es genau geht da du keinerlei Unterlagen bekommen hast. Durch das Ganze im vorwege weisst du doch wie die Rechtslage ist und inwieweit du im"Recht" bist. Über event Kompromisse im Rahmen des Baum-und Umweltschutzes würde ich mir was überlegen. Aber nicht zu viel!

    LG

    Dieter

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 1. Juli 2021 um 20:19
    • #51

    In NRW ist das Anders.

    In der Ladungs des Schiedsmanns (Mediator) zum Schlichtungsverfahren war die Begründung des Verfahrens schon enthalten.

    Ich musste diese sogar gesondert angeben.

    Richtig ist, dass bei nicht erscheinen der Weg zur Klage frei ist.

    Also bitte vorab den Schiedsmann anrufen und nach der Begründung fragen. Danach dringend einen Termin vor der Schlichtung mit dem Rechtsanwalt machen. Sollte keine Begründung genannt werden, mit dem Rechtsanwalt beim Schiedstermin erscheinen.

    Die Schiedspersonen sind oft nur auf eine Einigung aus und nicht, dass Recht eingehalten wird.

    Daher ist es zwingend Notwenig, vorher zu wissen, was wirklich einem zu steht und auf welche Forderungen man eingehen sollte.

    Ferner werden oft im Gespräch noch weitere Dinge hinzugefügt, auf die man sich schlecht vorbereiten kann.

    Daher mal ins Nachbarschaftsrecht des Landes schauen. Am besten eine kommentierte Auflage kaufen.

    Bei mir ist es zu keiner Einigung gekommen und den Prozess habe ich zwei Jahre später gewonnen.

    Heut würde ich den Weg viel eher beschreiten.

    Bedenke aber auch, dass, was du unterschreibst, gilt für immer.

  • Kai
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    • 1. Juli 2021 um 22:23
    • #52

    Vielen Dank für die weiteren Tipps.

    Zitat von Bienen Ede

    ...Bei mir ist es zu keiner Einigung gekommen und den Prozess habe ich zwei Jahre später gewonnen....

    ... als Kläger oder Beklagter?

    Schon mal vorweg: ich glaube nicht, dass ich zu irgend einem Kompromiss bereit wäre. Aufgeben? Niemals.

    LG

    Kai

  • Kai
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    • 1. Juli 2021 um 22:28
    • #53

    ... Nachtrag: und immer das dann folgende Klageverfahren vor Gericht im Auge behalten. Die Richter sind in ihrer Auslegung und Verurteilung ja relativ frei.

    So könnte es zB geschehen, dass man mir die Haltung der Dunklen Biene untersagt.

    LG

    Kai

  • Gast-2022-01-25
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    • 2. Juli 2021 um 01:42
    • #54

    Ich war damals der Kläger.

    Es wurde sich damals ganz klar nicht an notariell beurkundete Tatsachen gehalten. Also nix mit Bienen. Traurig, dass man dann bis zum Urteil fast zwei Jahre warten muss.

    Einer der Gründe warum ich an die Justiz nicht mehr glaube, auch wenn ich insgesamt gesehen Glück hatte.

    Nein, eine einseitiges Verbot von der Haltung einer Rasse kann dir nicht untersagt werden. Wenn dann es geht es um die generelle Haltung von Bienen bzw der Menge der Völker die du halten darfst.

    Dann geht das schnell um solche Dinge wie Ortsüblichleit, Abstand zum Nachbarn etc.

    Da kann ich dich beruhigen. Selbst Mitten in der Stadt, auf einem 350 qm Grundstück konnte hier die Bienenhaltung nicht untersagt werden. Der Eigentümer durfte Bienen halten. Der Abstand von 2,5 Meter war eingehalten.

    Bei deinen Grundstück mache ich mir da keine Sorgen und die Bienen stehen ja nicht direkt am Nachbarzaun.

    Ferner spielen dann auch dann solche Dinge eine Rolle, ob man in einem Wohngebiet, einem Gewerbemischgebiet oder einem reinen Gewerbegebiet wohnt.

    Selbst die Klage eines Bäckereibetriebs gegen die Bienenhaltung hat dazu geführt, dass die Bäckerei danach Fliegengitter instalieren musste.

    Jedenfalls erwartet dich erstmal viel Ärger. Aber erstmal abwarten, was die wollen.

  • Lex
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    • 2. Juli 2021 um 09:15
    • #55

    Wie sollst du dich vorbereiten können, wenn Unterlagen fehlen? Da würde ich unbedingt mal anrufen!

    Du könntest zur Anhörung auch ein Video mitnehmen, aus dem ersichtlich ist wo die Grundstückgrenze verläuft und wo die Bienen stehen. Am besten wäre, du hättest eine sehr hohe Hecke (hast du ja eh?), die die Bienen zwingt, gleich relativ hoch über das Grundstück des Nachbarn zu fliegen.

    Ein weiteres Argument wäre, daß du die Zahl deiner Völker eh schon reduziert hast.

    Und in der Gemeindesatzung mal nachschauen, ob da was zur Bienenhaltung steht, stichwort "ortsüblich".

    toi-toi-toi !!!

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    • 2. Juli 2021 um 09:58
    • #56
    Zitat von Kai

    Mein persönliches Erscheinen ist ja angeordnet.

    Vor einer Schiedsstelle?

    Das wäre mir neu. Soweit ich weiß, muß man - außer beim Strafgericht - nicht einmal vor Gericht erscheinen. Ist natürlich hinsichtlich der Erfolgsaussicht eher ungünstig.

    Zitat von Kai

    Die Richter sind in ihrer Auslegung und Verurteilung ja relativ frei.

    Aber immer noch an Recht und Gesetz gebunden, wie es so schön heißt. Daher sehe ich für eine solche Entscheidung:

    Zitat von Kai

    So könnte es zB geschehen, dass man mir die Haltung der Dunklen Biene untersagt.

    überhaupt keine Rechtsgrundlage. Entweder Honigbienenhaltung ja oder nein. Aber die Rechtssprechung war, solang es sie gibt, Honigbienenhaltung gibt es sogar schon deutlich länger, tendenziell immer auf der Seite der Imker. Und das ist auch gut so, denn dafür sind sie nämlich viel zu nützlich, als daß einzelne "Befindlichkeiten" hier eine übergeordnete Rolle spielen sollten. Es finden sich nämlich immer irgendwelche Philister (=Spießer), die irgendetwas zu nörgeln haben. Wenn man dem stets nachgäbe, gäbe es kaum Tierhaltung in Menschenobhut. Bei einem täglich stundenlang kläffenden Köter ist das Gemoser sicher berechtigt, aber nicht bei netten, sympathischen und überaus gemeinnützlichen Bienen.

    Aber sollte wirklich ein solch abenteuerliches Urteil fallen: Du wolltest doch ohnehin auf die Ligustica umsteigen (hoffentlich bleibst Du aber doch ein Protagonist der Dunkelbiene).

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Kai
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    • 2. Juli 2021 um 10:00
    • #57
    Zitat von Bienen Ede

    ...Bei deinen Grundstück mache ich mir da keine Sorgen und die Bienen stehen ja nicht direkt am Nachbarzaun.

    ....

    Jedenfalls erwartet dich erstmal viel Ärger. Aber erstmal abwarten, was die wollen.

    Guten Morgen, und vielen Dank,

    na ich bin mal gespannt. Es scheint ja die unterschiedlichsten Urteile von Richtern zu geben:

    • Im Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 16.9.1991 (Az. 4 U 15/91) wurde einem Freizeit-Imker die Bienenhaltung mit der Begründung untersagt, dass die Klägerin an einer Bienengift-Allergie leide und die Bienen daher für sie eine lebensbedrohliche Gefahr darstellen. Quelle: https://www.mein-schoener-garten.de/service/garten…enhaltung-28856

    Letztendlich geht es um die Frage, ob die Beeinträchtigung wesentlich und unzumutbar ist.

    Jo, den Ärger habe ich ja schon seit ein paar Jahren.

    LG

    Kai

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    • 2. Juli 2021 um 10:03
    • #58
    Zitat von Lex

    Wie sollst du dich vorbereiten können, wenn Unterlagen fehlen? Da würde ich unbedingt mal anrufen!...

    toi-toi-toi !!!

    Danke schön. Erstmal habe ich die Unterlagen meinem RA zugesandt. Im Laufe der Jahre habe ich nämlich gelernt, dass es am besten ist, in rechtlichen Sachen gar nichts zu sagen. ;) Je mehr man sagt, desto mehr kann man etwas falsches sagen.

    Jo, aber Du hast Recht: ohne Inhalt dürfte die Terminaldung unwirksam sein. Ich werde da ohnehin anrufen, da ich tags zuvor eine Darmspiegelung habe und nicht weiß, ob ich nächsten Morgen bereits fit bin.

    LG

    Kai

  • Kai
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    • 2. Juli 2021 um 10:11
    • #59
    Zitat von Freizeitimker

    Vor einer Schiedsstelle?

    Das wäre mir neu. Soweit ich weiß, muß man - außer beim Strafgericht - nicht einmal vor Gericht erscheinen. Ist natürlich hinsichtlich der Erfolgsaussicht eher ungünstig.

    Aber immer noch an Recht und Gesetz gebunden, wie es so schön heißt. Daher sehe ich für eine solche Entscheidung:

    überhaupt keine Rechtsgrundlage. Entweder Honigbienenhaltung ja oder nein. Aber die Rechtssprechung war, solang es sie gibt, Honigbienenhaltung gibt es sogar schon deutlich länger, tendenziell immer auf der Seite der Imker. Und das ist auch gut so, denn dafür sind sie nämlich viel zu nützlich, als daß einzelne "Befindlichkeiten" hier eine übergeordnete Rolle spielen sollten. Es finden sich nämlich immer irgendwelche Philister (=Spießer), die irgendetwas zu nörgeln haben. Wenn man dem stets nachgäbe, gäbe es kaum Tierhaltung in Menschenobhut. Bei einem täglich stundenlang kläffenden Köter ist das Gemoser sicher berechtigt, aber nicht bei netten, sympathischen und überaus gemeinnützlichen Bienen.

    Aber sollte wirklich ein solch abenteuerliches Urteil fallen: Du wolltest doch ohnehin auf die Ligustica umsteigen (hoffentlich bleibst Du aber doch ein Protagonist der Dunkelbiene).

    Hallo, und danke schön. Ja, persönliches Erscheinen ist angeordnet; ich darf mich nicht einmal vom RA vertreten lassen :), ich darf ihn aber mitbringen.

    In einem Urteil halte ich alles für denkbar. Angenommen, die Nachbarn leiden unter einer lebensbedrohlichen Allergie, und der Bienensachverständige stellt fest, ich halte die "besonders stechlustige Dunkle Biene", dann möchte ich den Richter sehen, der darauf nicht eingeht. :D

    Aber wie gesagt: erstmal geht es um das Schiedsverfahren, das den Weg für die Klage freimacht.

    LG

    Kai

    Foto: Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

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    • 2. Juli 2021 um 10:23
    • #60
    Zitat von Kai

    Angenommen, die Nachbarn leiden unter einer lebensbedrohlichen Allergie, und der Bienensachverständige stellt fest, ich halte die "besonders stechlustige Dunkle Biene", dann möchte ich den Richter sehen, der darauf nicht eingeht. :D

    Dazu müßte eine deutlich erhöhte Stechgefahr hervorgebracht werden - im Nachbarsgarten?

    An sich gehören nämlich - seltene - Stiche zum allgemeinen Lebensrisiko. Auch vor meiner Imkerei lernte ich die Stachel der Stechimmen schon kennen, wie wohl so ziemlich jeder.

    Wer so eine Allergie hat, sollte sein persönliches Notfallset immer "am Mann" haben.

    "besonders stechlustige Dunkle Biene"? Ich kenne die Dunkle Biene leider noch nicht, doch was sollte das für ein "Sachverständiger" sein? Besonders stechlustig sind die Honigbienen, mit denen sich die amerikanischen Imker herumärgern müssen, inzwischen sogar bis in die USA hinein!

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