Das schlimmste dabei ist: solche Taten werden nicht einmal geahndet. Selbst wenn es zur Ergreifung des Täters kommt, sagen die Richter irgendwann:
"Tjaaaaa, wenn die Bienen nicht hoch eingezäunt sind, mit abschließbarer Pforte, mit Stacheldraht und nicht mit mindestens 3 Hinweisschildern "Betreten verboten", in mindestens 5, besser 8 Sprachen, wenn also das Betreten nicht unmöglich gemacht wird, liegen weder eine Straftat (zB Hausfriedensbruch) noch Sachbeschädigung vor".
Diese bittere Entwicklung der deutschen Rechtsprechung beobachte ich nicht erst seit Greta. Die Wurzeln dieser Auffassung wurden Ende der 60-er Jahre gelegt.
Frei bzw. öffentlich zugängliche Bienenstände müssen mit Namen und diversen Kontaktmöglichkeiten zum verantwortlichen Imker gekennzeichnet sein, die meisten halten sich auch daran. Auch ein Schild, das vor der Stechgefahr der Bienen warnt, sichert einen rechtlich noch weiter ab. Damit sind diese Bienenstöcke nicht nur als fremdes Eigentum erkennbar, sondern dieses Eigentumsverhältnis ist sogar "adressiert".
Namenschild hin oder her. Solang der Bienenstand nicht erkennbar verwahrlost ist, wird er für einen jeden "normal denkenden" Menschen auch als fremdes und vor allem bewirtschaftetes Eigentum und nicht als Raubzugsfeld für destruktiven Unsinn erkannt.
Einen Richter, der so wie oben genannt "argumentiert", müßte man selber einem funktionierendem (!) Rechtssystem zuführen. Flugs wäre es mit Gerichtsentscheidungen, die man ebenfalls nur als destruktiven Unsinn einstufen kann, vorbei.