Ermittlungsverfahren: Nordbiene Imker angezeigt wegen Oxalsäure-Verdampfung

  • Dort wird aber teilweise auch mächtig über Dich hergezogen. Niemand der Verantwortlichen schreitet dagegen ein. Jenes Forum ist ein ungemütlicher Ort.

    Das lässt sich nie vermeiden, weder in Foren, noch bei Youtube oder Facebook.


    Konstruktive Kritik lese ich aber gern, auch Hinweise etc. Und selbst über "Hater" freue ich mich manchmal, zeigen sie doch mit mindestens 3 Fingern auf sich selbst. ;)


    LG

    Kai

  • Nachtrag: ich habe nochmal jeden Beitrag dort durchgelesen und finde keinen einzigen so richtig schlimm. Jeder hat irgendwo auch viel enthaltene Wahrheit.


    Von daher: alles gut! :thumbup: Einen Grund zum Eingreifen sehe ich nicht. :)


    LG

    Kai

  • Bekanntermaßen wirkt sogar Puderzucker gegen die (äußerlich ansitzenden) Milben, leider wohl nicht so gut wie Oxalsäure.


    Nach der Logik der hiesigen Rechtslage darf man demnach auch keinen Puderzucker, immerhin ein "zugelassenes Lebensmittel", in die Bienenstöcke zerstäuben, jedenfalls dann nicht, wenn man damit die Milben bekämpfen möchte. (Nun, dann tut man es eben als "Leckerli für zwischendurch" für die Bienen.)


    Spätestens an diesem Punkte wird die Absurdität der Rechtslage offensichtlich.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Moin.


    Ja von den Versuchen mit dem Puderzucker hatte ich auch schon mehrfach gelesen und Videos gesehen. Wenn man es genau nehmen will, würde der Puderzucker ja auch als Medizin angesehen.

    Da muss einer erst mal die Gesetze verstehen. ;)


    MFG

  • Der Meinung bin ich auch. Selbst Hater tragen dazu bei, das Thema bekannter zu machen. Und wirklich schlimme Kommentare waren ja nicht dabei.


    MFG

  • Der Meinung bin ich auch. Selbst Hater tragen dazu bei, das Thema bekannter zu machen. Und wirklich schlimme Kommentare waren ja nicht dabei.


    MFG

    Eben. ;) und manche Hater wirken auch amüsant, bzw. was sie sich so alles zusammenreimen.

    :D

    LG

    Kai


    Nachtrag: Hiernach sei ich ja nun schon bereits verurteilt worden. :D:D:D:D:D:D:D

  • Interessant, das hört sich für much schon so an, als wenn der Strafantrag schon in der Sache falsch ist, ….

    Glücklicherweise ist es "nur" ein OWi-Verfahren. :)

    Allerdings mit Bußgeldrahmen von 25.000,00 €. =O

    LG

    Kai

  • Hallo, also ich habe eindeutige Hinweise auf Facebook, dass die Anzeige aus dem imkerlichen Umfeld kommen soll. Warten wir's ab. ;)

    LG

    Kai

  • ...Du hast dich mit den Videos und deinem schriftlichen Sachbeitrag für die Sinnhaftigkeit der Methode eingesetzt. Das dann sowas aufschlägt, dass will mir nicht in den Kopf.

    ...

    Danke. :)


    Naja, ich glaube schon, dass das Arzneimittelgesetz von der und für die Pharmalobby geschrieben wurde. Und diese will sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Und diese Lobby sitzt mit den Landeslaboren in einem Boot; beide sind auf Gelder angewiesen. Auf gaaaanz viel Geld sogar.


    Ich bin mir sicher: wenn man sauber argumentiert, dann wird klar: Oxalsäure ist kein Arzneimittel! Nie und nimmer nicht! :)


    LG

    Kai

  • Wäre vielleicht eine Möglichkeit; andererseits erinnere ich mich an ein Video, in dem mit einem Verdampfer Oxalsäure in die Luft gepustet wurde, ich aber keine Maske gesehen habe. Ich fand das nicht so geschickt und sehe die Möglichkeit, dass das mitunter einen Einfluss gehabt haben könnte, da braucht es jetzt imho nicht unbedingt böswillige Nachbarn.

    Das kann für eine Anzeige mit ein Auslöser gewesen sein, gar keine Frage.


    Doch für die rechtliche Beurteilung darf es keine Rolle spielen, ob ich in einem Video OS irgendwo in die Luft verdampft habe (ohne Maske), ob ich mir 5 Glimmstengel gleichzeitig anstecke oder ob ich in Alkohol bade. :D


    Das alles sind nur Nebenschauplätze, Befindlichkeiten. Am Ende des Tages wird es allein darauf ankommen, ob gegen das Arzneimittelgesetz in allen seinen Facetten verstoßen wurde.


    Ich sage ganz klar: nein. :thumbup:


    Dabei ist es jedem und jeder unbenommen, Anzeige zu stellen. Und jeder Behörde steht es nach § 47 OWiG frei, zu ermitteln oder aber das Ermittlungsverfahren einzustellen. Und zwar aus tatsächlichen, sachliche oder rechtlichen Gründen, oder nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen des Opportunitätsprinzips. :)


    Es bleibt spannend. Eine weitere gute Nachricht: soeben hat mir meine RSV volle Kostendeckung zugesagt. Ich bin also bereit, den Kampf zu führen. ;)

    LG

    Kai

  • Ich bin mir sicher: wenn man sauber argumentiert, dann wird klar: Oxalsäure ist kein Arzneimittel! Nie und nimmer nicht! :)

    Auch ich habe mich ein wenig mit der Rechtslage beschäftigt.


    Bei der Arzneimitteleigenschaft kommt es - angeblich - nicht darauf an, ob ein Arzneimittel zugelassen ist (dann gäbe es ja den Einsatz nichtzugelassener Medikamente gar nicht), sondern, ob man einen Stoff verwendet, der eine "arzneimittelartige" (oder -hafte oder -ähnliche) entfalten soll, also um den Verwendungszweck dieses Stoffes.


    Und Parasitenbekämpfung auf chemischem Wege sieht jedenfalls sehr stark danach aus.


    Wie absurd das ganze ist, ich wiederhole mich hier gern, sieht man daran, daß auch Puderzucker (!) geeignet ist, Bienenvölker zu entmilben, wenn wohl auch bei weitem nicht so gut wie Oxalsäurerauch. Dieses Argument sollte man gut im Hinterkopfe behalten und ggf. auch einwerfen.

    Und jeder Behörde steht es nach § 47 OWiG frei, zu ermitteln oder aber das Ermittlungsverfahren einzustellen. Und zwar aus tatsächlichen, sachliche oder rechtlichen Gründen, oder nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen des Opportunitätsprinzips. :)

    Ohne mich auch damit nun näher zu beschäftigen: Das halte ich für eklatant grundgesetzwidrig, da ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. M.E. muß eine Behörde, generell die Exekutive, bei jeder ihr bekannt gewordenen Rechtswidrigkeit ermitteln, jedenfalls erstmal. Möchte die Diskussion aber nicht darauf lenken.

    Es bleibt spannend. Eine weitere gute Nachricht: soeben hat mir meine RSV volle Kostendeckung zugesagt. Ich bin also bereit, den Kampf zu führen. ;)

    Schöne Nachricht, und meine Hochachtung vor diesem Kampfesgeist! Gelänge Dir der endgültige Sieg, wäre Dir Dein Ansehen und wertvoller Abdruck in der deutschen (Imker-)Geschichte sicher (wie seinerzeit Dr. Eva Rademacher, die sich für die Ameisensäure einsetzte, was wäre eigentlich ohne sie passiert oder eher nicht passiert?).


    Ich emfpinde es als unmöglich, was sich der deutsche Staat gegenüber uns, seinen Imkern herausnimmt. Jeder einschlägige weiß, daß es bis heute bei den "zugelassenen" Akariziden gegen die Varroamilbe kein wirklich gutes, zufriedenstellendes Mittel gibt (Insekten und Spinnentiere sind nunmal evolutionäre nicht allzuweit voneinander entfernt). Und da kam die Sowjetunion (von der man ja angeblich das Siegen lernt, warum nicht auch den Sieg gegen die Varroamilbe?!) auf die wahrlich glorreiche Idee, Oxalsäure zu verdampfen. Dieses Verfahren eroberte wegen all' seiner Vorzüge allmählich die weltweite Imkerschaft, aber wir Michels müssen heute, nach Jahrzehnten, uns immer noch faktisch kriminalisieren lassen, wenn wir uns daran zu partizipieren wagen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Tut mir leid, Erfurt Zucker gibt es tatsächlich im Medizinischen Bereich als Medikament. Wir nennen es einfach Glukoselösung in verschiedenen Konzentrationen angewendet. :) Ja und auch dies fällt unter das Arzneimittelgesetz und hat eine Zulassung für z.B. die Behandlung von Hypoglykämien, Unterzuckerung.


    Man darf nicht einfach Zucker in Wasser lösen und das geben.... es muss das viel teurere zugelassene Mittel sein, was auch nur Zucker und Wasser ist. Aber dafür hat man die Sicherheit, dass das Wasser absolut sauber war und der Zucker ebenso rein war..... :)

  • Dann bekommt der Zucker, der eingenommen wird, um einer Unterzuckerung (Hypoglykämie) entgegenzuwirken, die Arzneieigenschaft. Dito Wasser, um einer Dehydration entgegenzuwirken. Und Kochsalz bei bedrohlicher Natriumionenarmut. Und überhaupt Nahrung bei lebensbedrohlicher Unterernährung. Und Atemluft bei Sauerstoffmangel. Und warmer Tee bei lebensbedrohlich unterkühlten, also halb erfrorenen.


    Und alles muß als Medikament zugelassen sein, weil man damit ja medizinisch relevante, ja bedrohliche Dysfunktionen bekämpft, also behandelt.


    Es ist so lächerlich...

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Ganz so einfach ist es nicht, Freizeitimker . Ich arbeite ja in dem Bereich und gebe dir recht, bei einigen Sachen denkt man sich immer wieder, oh man jetzt wirklich? Aber gerade so Sachen wie eine Glukoselösung, hört wich auf den ersten Blick echt simpel an, allerdings muss ich dir sagen, das gerade Wasser in Pharmabereich, eins der kompliziertesten Dinge überhaupt ist, da die Anforderungen an Wasser extrem hoch sind. Eine Glukoselösung kann jeder Herstellen das stimmt, aber eine Glukoselösung, die bei Lagerung nicht verdirbt, keine Pyrolyte enthält, die richtige anwendungsfertige Konzentration hat und sicher zur Injektion ist, ist ein ganz anderes Them. Genau dies macht den Unterschied aus.

    Die Pharmaindustrie ist auch nicht gerade ein Freund der AMWHV und der ganzen Regulierung, vorher war da alles besser. Die ganze Regulierung wurde in Deutschland erst Aufgrund des Contagan Skandals eingeführt, vorher sah das ganze , sehr anders aus. Das Patentrecht dagegen ist sehr willkommen.

  • Die hemmongslose Anwendung technischer Saeuren bei einigen Kollegen (egal ob OX oder AS) finde ich nicht gut.


    Es mag zwar sein, dass in den meisten Faellen die Rueckstaende keine Rolle spielen (Sublimation ist ein Reinigungsverfahren). Aber bei einer technischen Saeure habe ich leider keine Garantie bezueglich der Reinheit und keine Ahnung, was da zwischendurch mal alles in die Verpackung hineingefallen ist. Stichwort Qualitaetssicherung.


    Ich wuerde mich freuen, wenn dieser Gedanke mal endlich im Imkereifachhandel ankommt. Es wuerde ja genuegen, wenn diese Saeuren in p.A. Qualitaet, also rein(st) zur Analyse (chargengenaues Zertifikat) in Originalverpackung angeboten wuerden. Die Apotheken und Pharmahersteller verwenden auch nichts anderes.


    Freilich ist diese Qualitaetsstufe mind. 4-5 mal teurer wie eine technische Qualitaet. Allerdings ist dieser Mehrpreis ob des Aufwandes gerechtfertigt. Wir reden dann immer noch ueber einen Preis von nur 25 Cent pro OX-Sublimatinon/Volk, was manchen Sparfuchs mit 5 Voelkern sicherlich die Wut in die Stirn || treibt, weil man es mit technischer Saeure halt auch fuer 5 Cent/Volk haben kann. Und einen Euro (in Worten *einen* Euro :oops:) mehr ausgeben zu muessen, ist der *total* Betrug!!!! :roll:

  • Gerade mal gestöbert:


    Varroxal ad. us. vet 75 g in der Schweiz 15,50 Fränkli, macht knapp 15 Euro

    Oxalsäure kristallin 1 kg aka 1000 g in Deutschland 9,50 Euro.


    Ist irgendwie a bisserl mehr als Faktor 4... Mal abgesehen, dass ich grad gar keine Oxalsäure ad. us. vet. kristallin finde, sondern nur die Lösungen zum Sprühen/Träufeln.


    Ich hätte ja nichts gegen ein maßvoll teureres Präparat, wenn es aufwändiger gefertigt werden muss. Aber Goldstaub, nur weil man Imker ja so schön abzocken kann, will ich dann auch wieder nicht auf die Bienen sprühen.

  • von nur 25 Cent pro OX-Sublimatinon/Volk, was manchen Sparfuchs mit 5 Voelkern sicherlich die Wut in die Stirn || treibt, weil man es mit technischer Saeure halt auch fuer 5 Cent/Volk haben kann.


    Du schaust falsch. Ich schrieb nichts von einem Arzneimittel sondern von Arzneimittequalitaet.

    https://www.carlroth.com/de/de…lsaeure-dihydrat/p/t113.2

    Ok, dann müsstest mir die 25 cent nochmal vorrechnen, weil Rechnen tu ich offensichtlich auch falsch :D Ich komm mit p.a. ziemlich genau auf 5 cent pro Behandlung, ist man opulent, 10 cent. Mit der technischen Säure des Anbieters auf 2 resp. 4 cent. Beim Goldstaub kostet eine Behandlung 20 bzw. 40 cent.