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Ermittlungsverfahren: Nordbiene Imker angezeigt wegen Oxalsäure-Verdampfung

  • Kai
  • 1. Mai 2020 um 10:33
  • Kai
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    • 1. Mai 2020 um 10:33
    • #1

    Hallo allerseits,

    und herzlich Willkommen zum neuen Video:

    "Ermittlungsverfahren - Nordbiene angezeigt". Bitte gern teilen und weitersagen. :huh: ;) :)

    Hier geht's zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=BUmDH3DCKgk

    LG

    Kai

  • robirot
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    • 1. Mai 2020 um 11:15
    • #2

    Interessant, das hört sich für much schon so an, als wenn der Strafantrag schon in der Sache falsch ist, da wird ganz eindeutig gegen dich Ermittelt weil du Tiere zur Lebensmittelproduktion gehalten werden, mit einem nicht zugelassen Arzneimittel behandelst. Das ist bei dir ja aber gar nicht der Fall.

    Zu dem Löschen der Videos da hast du ganz eindeutig recht, es muss weil es ein Behördenvorgang ist, ein Rechtsbehelf dabei sein und genannt werden gegen was du Verstößt. Aber wenn der Text den du hast alles ist, ist das nichts.

  • Ralf S.
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    • 1. Mai 2020 um 11:45
    • #3

    Hallo Kai,

    könnte die Anzeige nicht auch aus deinem nachbarschaftlichem Umfeld kommen?

    Ich hatte mich jetzt trotz Artikel im Bienenjournal auch zum sublimieren entschieden, werde nun aber erst einmal abwarten.

    LG

    Ralf

  • Gast-2025-04-02-1
    Gast
    • 1. Mai 2020 um 14:20
    • #4

    Das ist jetzt die ganz grosse Nummer.

    Das Sublimieren von OX zur Milbenbekaempfung ist gute fachliche Praxis. Wer das Gegenteil behauptet, hat von Bienen/Varroa keine Ahnung.

    Das Problem ist, dass es in der Pharmazie ums ganz, ganz grosse Geld geht. Und es kann nicht sein, dass man einfach eine gewoehnliche, billige organische Saeure hernimmt und damit einen Parasiten effektiv ueber den Deister schickt, ohne dass dieses Mittelchen dafuer aufwendig und mit grossen (und teuren) Brimborium extra geweiht wurde (Arzneimittelzulassung). Da ist es doch besser, wirkungslose aber gesegnete (=teure) Dilutionen zu verkaufen.

    Stell Dir mal vor, so etwas wuerde nun jeder machen? Auch bei anderen Krankheiten...da muessten ja einige Leute wieder kleinere Autos fahren, selbst die Hecke schneiden und mehr arbeiten. Noe!

    Es kann nicht sein, was nicht sein darf! Dagegen anzukaempfen, ist eine harte Nuss. Ich druecke Dir die Daumen!

  • Freizeitimker
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    • 1. Mai 2020 um 14:26
    • #5

    1. Das "Mittel" ist sehr wohl frei verkäuflich.

    2. Die Lebensmittelgewinnung muß nachgewiesen werden. Das geschah nicht.

    3. Ordnungswidrigkeit? In diesem Staate halten sich mindestens hunderttausende Dahergelaufene und Glücksritter illegal auf, was eine Straftat ist. Das Rechtsstaatsprinzip verbietet es, schwerere Gesetzesverstöße nicht zu ahnden, geringere jedoch zu verfolgen, das ist ja geradezu eine Verkehrung des Verhältnismäßigkeitsprinzip.

    4. Der größte Lump im Land, das ist und bleibt der Denuziant.

    5. Rechtsbehelfe sind nach meiner Kenntnis nur vorgeschrieben, wenn widersprechbare Verwaltungsakte erlassen werden. Ob dieses Informationsschreiben über ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Verwaltungsakt ist, bezweifele ich. Jedoch müßte die (Auf-)Forderung, Videos zu löschen, m.E. in einem Verwaltungsakt erlassen werden. Fehlt bei einem Verwaltungsakt ein Rechtsbehelf, ist der Verwaltungsakt nicht per se unwirksam, sondern die Widerspruchsfrist erhöht sich von einem Monat auf ein Jahr.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • robirot
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    • 1. Mai 2020 um 14:32
    • #6

    Moment es werden eindeutig Zwangsmaßnahmen angedroht, d.h. handelt es sich um ein Verfahren und damit um einen Verwaltungsakt. Ordnungswidrigkeiten sind Grundsätzlich Verwaltungsakte und es handelt sich um kein reines Informationsschreiben sondern eine Anordnung, d.h. ist es ein Verwaltungsakt.

  • Ape
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    • 1. Mai 2020 um 17:28
    • #7
    Zitat von Ralf S.

    Hallo Kai,

    könnte die Anzeige nicht auch aus deinem nachbarschaftlichem Umfeld kommen?

    Ich hatte mich jetzt trotz Artikel im Bienenjournal auch zum sublimieren entschieden, werde nun aber erst einmal abwarten.

    LG

    Ralf

    Hallo Kai,

    das war mein erster Gedanke. Da gibt es ja diesen "speziellen Freund von Nebenan" ?(. Nicht das der gesucht hat, bis er dir ans Bein machen kann.

    Vielleicht aber auch ein Imker mit pharmazeutischen "Fördermitteln" :/.

    Du hast dich mit den Videos und deinem schriftlichen Sachbeitrag für die Sinnhaftigkeit der Methode eingesetzt. Das dann sowas aufschlägt, dass will mir nicht in den Kopf.

    Jedenfalls gebe ich dir recht, das Thema wird die ganze Imkerschaft betreffen und das Urteil, sollte es soweit kommen, weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

    Ich drücke dir die Daumen, dass auch gerade eine empfindliche Geldbuse nicht eintritt.


    Gruß

    Steve

  • moniaqua
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    • 1. Mai 2020 um 18:27
    • #8
    Zitat von Ralf S.

    könnte die Anzeige nicht auch aus deinem nachbarschaftlichem Umfeld kommen?

    Wäre vielleicht eine Möglichkeit; andererseits erinnere ich mich an ein Video, in dem mit einem Verdampfer Oxalsäure in die Luft gepustet wurde, ich aber keine Maske gesehen habe. Ich fand das nicht so geschickt und sehe die Möglichkeit, dass das mitunter einen Einfluss gehabt haben könnte, da braucht es jetzt imho nicht unbedingt böswillige Nachbarn.

    HG
    Monika

  • Gast-2025-04-02-1
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    • 1. Mai 2020 um 19:49
    • #9

    Witzig fand ich die Frage im Nachbarforum: Wenn ich die Maikrankheit durch Gabe von Wasser behandle, benoetige ich dann ein Wasser ad us. vet.? Und wenn ich dem dann noch Zucker beifuege...uiuiuiui...

    Im Grunde zeigt diese Fragestellung den ganzen Unsinn auf.

    Ich schaetze, in der ersten Instanz wird Kai ziemlich sicher verlieren. Was soll der Richter auch anderes machen, als das Arzneimittelgesetz anzuwenden. Beim OVG faengt es dann langsam an, spannend zu werden. Denn eigentlich steht ja die Frage im Raum, wie weit bzw. eng das Arzneimittelgesetz auszulegen ist. Und schlussendlich die Frage, wie sinnig/unsinnig das deutsche Arzneimittelgesetz in diesem speziellen Fall formuliert wurde.

    Gesetze nehmen ja oft in Anspruch, Grundlegendes zu regeln. Nur treten dann im Leben immer mal wieder Situationen ein, die bei der Formulierung des Gesetzestextes nicht beruecksichtigt wurden oder "hoeheren" (also monetaeren) Interessen dienten.

    Mir leuchtet bspw. nicht ein, weshalb ein deutsches Arzneimittelgesetz DInge verbieten kann, die in anderen EU-Laendern seit vielen Jahren gängige und erfolgreiche Praxis sind. Da bekommt man dann schnell mal so einige abwegige Gedanken.

  • Freizeitimker
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    • 1. Mai 2020 um 21:45
    • #10

    Wann werden die Deutschen - wir Deutsche - erstmalig gegen den jeweils übergriffigen Staat zusammenhalten? Werden wir, werde ich wohl nicht mehr erleben.

    Nein, stattdessen denunzieren wir einander lieber wie verrückt, naja, eigentlich nur einige, aber wirksame Stimmungsvergifter, und stimmen dem Repressionssystem mithin sogar noch zu.

    Kai, wenn Du das wirklich "durchziehen" möchtest, rege ich jetzt wirklich die Einschaltung der Presse, allen voran des Deutschen Bienenjournals, an. Grundlegender, öffentlichkeitsinteressierter geht es kaum noch. Das Interesse der einschlägigen Presse müßte geradezu ein Selbstläufer werden! Der Fall wird demnach in der gesamten deutschen Imkerschaft bemerkt und ggf. beachtet werden.

    Ich behaupte z.B. mal ganz kühn, daß jeder deutsche Imkerverein "seine Verdampfer" in seinen Reihen hat.

    Wie auch immer, viel Erfolg!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Betty aus Bettrath
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    • 1. Mai 2020 um 22:03
    • #11

    Freizeitimker: Da bin ich ja mal gespannt, wie das Deutsche Bienenjournal sich aufstellt. Die werden wohl von ihren Anzeigenkunden mit einschlägigen "zugelassenen" oder "legalen" Produkten einen Maulkorb verpasst bekommen.

  • dirk2210
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    • 2. Mai 2020 um 07:09
    • #12

    Hallo Betty

    Das befürchte ich auch.

    Es ist doch wie in anderen Fachzeitschriften auch .

    Derjenige der die größten und teuersten Anzeigen schaltet hat das beste Produkt.

    Ob das der Realität entspricht oder nicht.

    So soll es rüber kommen.

    Leider !!!

    Aber vielleicht wird durch dieses Ermittlungsverfahren das leidige Thema Verdampfen ein für allemal

    geklärt.

    So das es wie in vielen anderen Ländern Europas in Deutschland auch erlaubt ist.

    Das wär toll. Ob man es benutzt oder nicht,sollte jedem selbst überlassen sein

    Gruß Dirk

  • Ralf S.
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    • 2. Mai 2020 um 08:52
    • #13

    Das Deutsche Bienenjournal hat doch schon klar Stellung bezogen und in einem Artikel die Illegalität des bedampfens klargestellt. Daher würde ich mir von denen keine Unterstützung erhoffen.

    LG

    Ralf

  • Jackson
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    • 2. Mai 2020 um 09:14
    • #14

    Die Macht des Geldes ist überall und ich schätze die Pharmaindustrie steckt auch dahinter.

    LG

    Jackson

  • Kai
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    • 3. Mai 2020 um 14:21
    • #15

    Hallo, und herzlich Willkommen heute abend 20.30 Uhr Live. Ich möchte nur Danke sagen.

    https://www.youtube.com/watch?v=LjIR8sR6qO8

    LG Kai

  • Ape
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    • 4. Mai 2020 um 08:26
    • #16
    Zitat von Freizeitimker
    ....

    Ich behaupte z.B. mal ganz kühn, daß jeder deutsche Imkerverein "seine Verdampfer" in seinen Reihen hat.

    ...

    Mit Sicherheit, alles andere zu glauben wäre wahrscheinlich blind.


    Zitat von Ralf S.

    Das Deutsche Bienenjournal hat doch schon klar Stellung bezogen und in einem Artikel die Illegalität des bedampfens klargestellt. Daher würde ich mir von denen keine Unterstützung erhoffen.

    LG

    Ralf

    Frage eben, wer finanziert das ganze "Journal" :rolleyes:. Ein Schelm wer böses denkt...


    Zitat von dirk2210
    ...

    Aber vielleicht wird durch dieses Ermittlungsverfahren das leidige Thema Verdampfen ein für allemal

    geklärt.

    So das es wie in vielen anderen Ländern Europas in Deutschland auch erlaubt ist.

    Das wär toll. Ob man es benutzt oder nicht,sollte jedem selbst überlassen sein

    Gruß Dirk

    Ich drücke Kai die Daumen.Das ganze Klingt mir so nach "Bauernopfer" um das Verdampfen tod zu legen. Aber ja, vllt bewegt sich dadurch was in Sachen alternative Behandlungsmethode Verdampfen. Im Schlimmsten Fall jedoch, können die "Verdampfer" ihre Verdampfer auf den Schrott schmeißen.


    Gruß

  • Kai
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    • 4. Mai 2020 um 10:04
    • #17

    Einen interessanten Thread zu diesem Thema gibt es auch im Imkerforum.de:

    https://www.imkerforum.de/forum/thread/6…gezeigt-worden/

    Lesenswert wie ich finde. Hoffentlich wird das dortige Thema nicht gelöscht. Wertvoll finde ich u.a. die Beiträge von Rase. Sie z.B.: https://www.imkerforum.de/forum/thread/6…0786#post660786

    LG

    Kai

  • Gast-2025-04-02-1
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    • 4. Mai 2020 um 12:06
    • #18

    Dem kann man uneingeschraenkt zustimmen.

    Und das ist auch der Grund, weshalb die Sache, wenn denn der Richter in der 1. Instanz nicht Deiner Argumentation folgt, mind. vor dem OVG,m wenn nicht gar vor BVG landet.

    Das Problem bist nicht Du, der Du guter fachlicher Praxis folgst, sondern die Versaeumnisse von Seiten der Behoerden, welche ueberholte fachliche Praxis (sommerliche AS-Verdunstung, Amitraz etc.,tlw. winterliche Traeufelbehandlung) nicht in Frage stellen und dem aktuellen Stand der Forschung sowie imkerlichen Praxis nicht die erforderliche rechtliche Anerkennung zollen.

  • Freizeitimker
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    • 4. Mai 2020 um 12:27
    • #19
    Zitat von Ralf S.

    Das Deutsche Bienenjournal hat doch schon klar Stellung bezogen und in einem Artikel die Illegalität des bedampfens klargestellt. Daher würde ich mir von denen keine Unterstützung erhoffen.

    Rein rechtlich blieb dem Deutschen Bienenjournal nichts anderes übrig, um nicht des Aufrufes irgendwelcher Rechtswidrigkeiten verdächtigt oder gar bezichtigt zu werden.

    Jedoch gibt es auch genug Botschaften "zwischen den Zeilen". Allein, daß das Deutsche Bienenjournal diese Sache überhaupt thematisierte, könnte man schon mit etwas gutem Willen als Sympathie dieser Angelegenheit gegenüber interpretieren, erst recht, wenn die Vorteile mindestens adäquat herausgestellt werden. Dito Interesse an diesem Fall.

    Es geht auch nicht um "Unterstützung", sondern erstmal nur darum, auszuloten, ob die an einer Veröffentlichung überhaupt interessiert sind.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Freizeitimker
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    • 4. Mai 2020 um 12:29
    • #20
    Zitat von Kai

    Einen interessanten Thread zu diesem Thema gibt es auch im Imkerforum.de:

    https://www.imkerforum.de/forum/thread/6…gezeigt-worden/

    Dort wird aber teilweise auch mächtig über Dich hergezogen. Niemand der Verantwortlichen schreitet dagegen ein. Jenes Forum ist ein ungemütlicher Ort.

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