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Straftat: Nicht zugelassene Oxalsäure, Strafverfahren für Besitz und Verdampfen

  • Kai
  • 9. Februar 2021 um 20:50
1. offizieller Beitrag
  • Kai
    Administrator
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    • 9. Februar 2021 um 20:50
    • #1

    Video: Strafverfahren wegen Oxalsäure eingeleitet - 1 Jahr Gefängnis droht:

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    LG

    Kai

    Die Diskussion ist eröffnet ;)

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 9. Februar 2021 um 21:34
    • #2

    Nur indem wir aus den Vereinen austreten, können wir den Verbänden den Geldhahn zudrehen. Erst dann werden diese tätig. Also es liegt an euch allen selbst.

    Also aus den Vereinen abmelden. Jetzt.

    Mir war leider klar, dass da noch etwas folgen wird. Das Establishment lässt es doch nicht kamplos zu, dass an uns Imker nichts verdient wird.

    Da wir ja im Superwahljahr sind, kann jeder sein Unzufriedenheit mit einem Kreuz auf dem Wahlzettel zusätzlich kund tun.

    Ich halte mich an meinen Worten. Wenn ich dich unterstützen kann, melde dich Kai.

    <3

  • Freizeitimker
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    • 9. Februar 2021 um 21:58
    • #3

    Es wird immer absurder hierzulande. Was alles kriminalisiert wird, und bei wievielen Straftaten dieser Staat hingegen "wegschaut".

    Zitat von Bienen Ede

    Nur indem wir aus den Vereinen austreten, können wir den Verbänden den Geldhahn zudrehen. Erst dann werden diese tätig. Also es liegt an euch allen selbst.

    Also aus den Vereinen abmelden. Jetzt.

    Stimme ich grundsätzlich zu. Nur "leider" hat die Mitgliedschaft in einem Verein meistens - jedenfalls für mich - auch Vorteile, und zwar so viele, daß der Mehrwert klar überwiegt.

    Das Thema "Oxalsäureverdampfung" wird schon bei uns im Verein - demnach auf unterster Ebene - vom Vorsitzenden abgewürgt. Mich jahrelang als Imkeranfänger und Vereinsneuling fühlend, habe ich dazu natürlich erstmal nichts gesagt (wollte es auch gar nicht), mußte ja alle möglichen Informationen erst ein- und zuordnen. Allmählich jedoch werde ich wohl auch bei diesem Thema mutiger werden. Das Wegwischargument "nicht zugelassen" ist zumindest kein Argument, das nicht zu thematisieren, denn das bedeutet ja eben nicht, daß Diskussionen dazu nicht zugelassen sind. Man möge sich nur vergegegenwärtigen, was allein in der Geschichte der BRD einstmals alles "nicht zugelassen" war und es heute doch ist (für meinen Geschmack einiges zu viel), dafür sind eben andere, auch nützliche Dinge verboten.

    Ein Vereinsleben wird allerdings in diesem Jahre auf absehbare Zeit ("bis auf weiteres") nicht stattfinden.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Freizeitimker
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    • 9. Februar 2021 um 22:43
    • #4
    Zitat von Bienen Ede

    Da wir ja im Superwahljahr sind, kann jeder sein Unzufriedenheit mit einem Kreuz auf dem Wahlzettel zusätzlich kund tun.

    Kann. Wird aber wiederum nicht. Die Hoffnung habe ich längst aufgegeben. Wir hatten schon viel zu viele "Superwahljahre".

    Obwohl es hierzulande - wie in allen parlamentarischen, repräsentativen Demokratien - die offizielle Möglichkeit gibt, die "Tyrannen zum Teufel zu jagen", nutzt der teutonische Michel diese Möglichkeit einfach nicht, es ist wie verhext. Ein mir bekannter Soziologe beschrieb das mal als tiefsitzende Abneigung des bzw. der Deutschen, gegen die Obrigkeit aufzubegehren (schon das Kreuz woanders zu setzen, wird wohl bereits als "Königsmord" empfunden). Oder simpler formuliert: Der Untertanengeist bzw. Spießer. Und so wird es eben von Jahr zu Jahr immer schlimmer, der Niedergang, den man mit offenen Augen inzwischen fast überall wahrnehmen kann, legt sich mittlerweile wie Mehltau über das Land. Doch noch immer wachen die meisten nicht auf.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Freizeitimker (10. Februar 2021 um 08:46)

  • Gast-2025-04-02-1
    Gast
    • 10. Februar 2021 um 07:21
    • #5

    Eigentlich sollte man von Verteitigung auf Angiff wechseln.

    Auf die Anklagebank gehoeren m.E. all die Institutionen, die wider vorhandenem fachlichem Wissen weiterhin eine sommerliche Ameisensaeureverdunstung propagieren und rueckstands- und resistenzproblematischen Nervengiften die Absolution erteilt haben und nicht vor dem Einsatz unzureichend wirksamer Mittel warnen (Thymol).

    Und das im Namen einer kaum zu erfassender Anzahl unnoetig getoeteter und geschaedigter Bienen. Leider scheint in diesem Land jedoch der Traegheitsschutz der Entscheidungstraeger ein hoeher Gut wie das Tierwohl. Aber es ist natuerlich einfacher, sich hinter irgendwelchen als Gesetze und Verordnungen titulierten Pamphleten zu verschanzen statt Verantwortung zu uebernehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast-2025-04-02-1 (10. Februar 2021 um 08:07)

  • Reinhards Bienen
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    • 10. Februar 2021 um 08:41
    • #6
    Zitat von Postkugel

    Eigentlich sollte man von Verteitigung auf Angiff wechseln.

    Aber auf Angriff gehen heist auch Geld in die Hand nehmen mit ungewissem Ausgang. Wer kann und möchte sich das leisten. Unseren Bienen wäre geholfen.

    Für mich heißt das - man muss nicht alles publizieren. Ich mache aber trotzdem das was meiner Meinung für die Bienen am schonendsten und gegen die Varroa am wirksamsten ist.

    LG Reinhard

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    • 10. Februar 2021 um 08:56
    • #7
    Zitat von Reinhards Bienen

    Aber auf Angriff gehen heist auch Geld in die Hand nehmen mit ungewissem Ausgang. Wer kann und möchte sich das leisten.

    Die Angelegenheit ist (und wird) doch schon jetzt für Kai deutlich teurer (werden), als wenn er das Verdampfungsverfahren gar nicht publiziert oder, als die Behörde intervenierte, klein beigegeben hätte. Dafür gebührt ihm wirklich Dank! Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung wohl in der Hinterhand agiert, bleibt doch immer noch einiges an einem selbst hängen, finanziell, vor allem aber zeitlich und nervlich.

    Denn machen wir uns nichts vor: Gegen den Staat zu klagen, ist trotz aller (angeblicher) Unabhängigkeit der Judikative von Legislative und Exekutive (welch ein schönes Ammenmärchen, eigentlich sogar Propagandalüge) ein Kampf eines Davids gegen Goliath, gegen Windmühlenflügel. Man ist nahezu bzw. meistens von vornherein auf verlorenem Posten. Ich habe das selbst erlebt, daß eine offenkundige Rechtswidrigkeit des Staates (ging um den elenden Rundfunkbeitrag), die ich in der Hauptverhandlung monierte und dem Richter spontan die Sprache verschlug, in der Urteilsbegründung dennoch die Absolution erteilt wurde, mit einer dämlichen "Begründung", die eine Beleidigung für jeden klar denkenden Menschen ist. Und das war beileibe nicht meine einzige schlechte Erfahrung mit diesem "Rechtssystem" bzw. "Rechtsstaate".

    Insofern ist der Ausgang leider in dem Sinne nicht ungewiß ("ergebnisoffen"), als daß dieses Rennen von vornherein stark einseitig belastet gestartet wurde.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • beni
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    • 10. Februar 2021 um 09:05
    • #8

    Armes Deutschland! Als wenn es keine anderen Probleme in diesem Land gäbe.

    Kai, ich drücke dir die Daumen dass es glimpflich für dich ausgeht und möchte mich an der Stelle auch dafür bedanken, dass Du wertvolle Aufklärungsarbeit bez. OXS betrieben hast.

  • Freizeitimker
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    • 10. Februar 2021 um 09:26
    • #9

    Sollte der Varrox Eddy tatsächlich in Deutschland zugelassen werden (angeblich in Arbeit, siehe https://www.imkerforum.de/forum/thread/6…9623#post699623), wäre das zwar keine Zulassung für andere Verdampfer, aber nimmt dennoch so einiges an Wind aus den Segeln derjenigen Behörden (eigentlich Leute, die dahinterstehen), die Kai so angehen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Didi
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    • 10. Februar 2021 um 09:34
    • #10

    Das Entscheidende aus meiner Sicht ist doch wohl ob reine Oxalsäure ein Medikament ist oder nicht. Wenn dem so ist, müsste es für den Verzehr von Spinat, Rhabarber u a Verzehrvorschriften geben (Beipackzettel). Ist Oxalsäure kein Medikament dann fällt es eher unter alternative Behandlung.

    LG

    Dieter

  • robirot
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    • 10. Februar 2021 um 11:51
    • #11

    Didi das ist wohl der größte Quatsch den ich bisher gehört habe.


    Ich verstehe nicht wie so einige Aussagen hier zu Stande kommen können.

    Oxalsäure ist von vornherein erst einmal kein Medikament.

    Im Baumarkt wird es z.B. als Holzbleiche oder Entkalker verkauft.

    Will man es dagegen, gegen die Milbe verwenden, ist das eine Behandlung eines Tieres gegen einen parasitären Befall (nein, Putztrieb anregen gilt nicht als Ausrede) und dafür ist erst einmal ein Medikament zu verwenden.

    Daher muss die Ox als Medikament zugelassen und klassifiziert sein (ad. us. Vet). Die Ox aus den Baumarkt ist das aber nicht, d.h. ist sie kein verkehrsfähiges Medikament und darf nicht verwendet werden.

    Als nächstes steht dann noch das Behandlungsverfahren, was Teil der Zulassung eines Medikaments ist (bzw. nicht bei Standardzulassungen). Auch das muss eingehalten werden. Die Sublimierung hat aber in D keine Standardzulassung und bei der Oxalsäure ohne ad. us. Vet. kann diese auch nicht existieren.

    Der Punkt der bei Kai zur Einstellung führen könnte ist aber das er die Bienen nicht zur Lebensmittelproduktion hält. Wenn das so kommt, ändert das aber für den Rest der Honig gewinnt absolut nichts bzw. bekräftigt das Verbot eher.

  • Gast-2025-04-02-1
    Gast
    • 10. Februar 2021 um 13:10
    • #12

    Und genau deshalb nicht Verteidigung sondern Angriff.

    Der Vorwurf lautet: Verstoss gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassung (hier: fehlende Zulassung der Oxalsaeure von Amts wegen). Sprich, nur weil der Gesetzgeber seinen Allerwertesten nicht bewegt, werden in D jedes Jahr tausende von Bienenvoelkern unnoetig gequaelt, ja Tiere getoetet. Und wie lautet nochmal der §1 des Tierschutzgesetzes?

    Oder um den seeligen Hans Beer zu zitieren: "Die Bienen sterben nicht trotz, sondern wegen der Ameisensaeure."

  • Didi
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    • 10. Februar 2021 um 14:02
    • #13

    robirot, natürlich ist ein Teil Quatsch, war auch so gewollt. es geht doch darum ein zugelassenes "Medikament" das in mehreren Dareichungsformen zur Behandlung zugelassen ist auch in einer anderen wirksamen und für den Patienten unschädlichen Form anzuwenden. Das dafür technische Os genommen wird habe ich nie behauptet. Und das Argument mit dem Honig zieht auch nicht da es mittlerweile mehrere Mittel ohne Wartezeit gibt. Os wird sinnvollerweise nach der Honigernte verdampft. Und das Imker sich nicht daran halten, das Argument zieht auch nicht da man das bei allen Sachen behaupten kann. Aber über dieses Thema wird so viele

    Jahre diskutiert, das geht wohl noch 10 Jahre weiter. Man gut das mich das nicht weiter stört da ich anders behandel.

  • Gast-2021-05-02
    Gast
    • 10. Februar 2021 um 14:21
    • #14

    Ich wäre dafür einen Aufruf zu machen (auch wenn's jetzt doof klingt) um für Kai Geld zu spenden. Er hätte damit mehr Möglichkeiten als mit reinen Rechtsschutz. Auch würde ich direkt den DIB auf diesen Verfahren ansprechen und um Unterstützung beten.

    Wenn das nur ich mache ist es ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber wenn viele Imker anrufen beim DIB oder E-Mail schreiben und Kai noch finanziell unterstützen, könnte ich mir vorstellen das es schon was bewirken kann.

    Wer nicht kämpft hat schon verloren.....wer kämpft hat auf jeden fall eine Chance auf einen "Glückstreffer"

  • Kai
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    • 10. Februar 2021 um 14:33
    • #15
    Zitat von Frankenimker

    Ich wäre dafür einen Aufruf zu machen (auch wenn's jetzt doof klingt) um für Kai Geld zu spenden....

    Bitte bloß nicht! ;)

    Bevor ich einen Pfennig zahle, gehe ich in den Knast.^^ (Das mach ich wirklich!)

    LG

    Kai

  • Gast-2021-05-02
    Gast
    • 10. Februar 2021 um 14:51
    • #16

    Email an dem Imkerbund hab ich aber dennoch geschrieben :)

  • Freizeitimker
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    • 10. Februar 2021 um 15:41
    • #17
    Zitat von robirot

    Oxalsäure ist von vornherein erst einmal kein Medikament.

    Im Baumarkt wird es z.B. als Holzbleiche oder Entkalker verkauft.

    Will man es dagegen, gegen die Milbe verwenden, ist das eine Behandlung eines Tieres gegen einen parasitären Befall (nein, Putztrieb anregen gilt nicht als Ausrede) und dafür ist erst einmal ein Medikament zu verwenden.

    Man sollte nach Möglichkeit Medikamente immer vermeiden und Krankheiten - auch Parasitosen - möglichst zunächst einmal mit anderen, schonenderen Möglichkeiten behandeln (es zumindest zu versuchen). Wird jeder seriöse Arzt und jeder seriöse Pharmazeut (auch wenn er vom Verkauf seiner "Chemie" lebt) bestätigen.

    Auch wenn ich es nunmehr zum x. Male schreibe: Nach dieser Logik, wenn sie denn eine wäre, ist auch Speiseöl, im (menschlichen) Kopfhaar verteilt, um die Läuse zu ersticken, plötzlich ein Medikament, hat dafür aber keine Zulassung, ist also doch keines, also darf man sich damit nicht den Kopf benetzen.

    Hier zeigt sich, wie absurd das ganze ist.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • bienengral
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    • 10. Februar 2021 um 17:10
    • #18

    Ob etwas ein Medikament ist oder nicht hängt eigentlich von der Anwendungsart und Dosierung etc. ab.

    Der springende Punkt wäre aber der Verkauf als Medikament incl. der Heilversprechung. Nur dies würde Sinn machen.

    Aber hier hat die Pharmalobby entsprechend gearbeitet, das Medikamente nur von der Pharmalobby sein können und Anwendung mit Heilversprechen nur durch Ärzte und Heilpraktiker verabreicht werden dürfen.

    Auch Glucoselösung ist ein Medikament wenn man es intravenös vom Arzt bekommt, ebenso eine Kochsalzlösung. Ansonsten ist es eine Traubenzuckerlösung zum Trinken oder süßen.

    Zitat von robirot

    Will man es dagegen, gegen die Milbe verwenden, ist das eine Behandlung eines Tieres gegen einen parasitären Befall (nein, Putztrieb anregen gilt nicht als Ausrede) und dafür ist erst einmal ein Medikament zu verwenden.

    Da muss ich dir widersprechen es muss nicht als erstes ein Medikament verwendet werden.

    Hier muss ich Freizeitimker zustimmen

    Zitat von Freizeitimker

    Man sollte nach Möglichkeit Medikamente immer vermeiden und Krankheiten - auch Parasitosen - möglichst zunächst einmal mit anderen, schonenderen Möglichkeiten behandeln (es zumindest zu versuchen). Wird jeder seriöse Arzt und jeder seriöse Pharmazeut (auch wenn er vom Verkauf seiner "Chemie" lebt) bestätigen.

    Gegen die Milbe kann ich auch TBE machen und kein Medikament als erstes.

    Da die Sublimierte OX von den Bienen nahezu nicht aufgenommen wird im Gegensatz zur Träufelbehandlung liegt zwar nach Pharmalobby ein Medikament vor aber genau genommen nimmt nur der Parasit den Wirkstoff auf.

    Ähnlich wie bei Rattengift nimmt auch hier nur der Parasit den Wirkstoff auf und nicht der Mensch in seiner Behausung.

    Der entscheidende Punkt wäre doch ob durch Behandlung mit einem Mittel etwas in das Tier und die Produkte (hier Wachs, Propolis, Pollen, Honig) gelangt. Auch Puderzucker kann ich ja über die Bienenstreuen um die Milben durch Putztrieb zu verringern. Das wäre dann ja auch ein nicht zugelassenes Medikament.

    Ganz anders sieht die Sache doch bei irgendwelchen organischen Mitteln aus dem Ausland aus. Das kann zwar dort zugelassen sein, aber hier nimmt das Tier und die Produkte die Wirkstoffe auf. In einem solchen Fall sollte das Mittel dann schon zugelassen sein.

    Grüße Thomas

  • Gast-2023-12-18
    Gast
    • 10. Februar 2021 um 18:20
    • #19

    bei der entsprechenden Strategie muss der Richter die angebliche Gefährlichkeit prüfen lassen und dann entscheiden müssen. Bei einer objektiven Prüfung wird er zu dem Schluss kommen, dass es keinen Grund dafür gibt und urteilen müssen und obendrein wird das Verdampfen erlaubt

  • Gast-2021-05-02
    Gast
    • 10. Februar 2021 um 18:24
    • #20
    Zitat von mv_1989

    bei der entsprechenden Strategie muss der Richter die angebliche Gefährlichkeit prüfen lassen und dann entscheiden müssen. Bei einer objektiven Prüfung wird er zu dem Schluss kommen, dass es keinen Grund dafür gibt und urteilen müssen und obendrein wird das Verdampfen erlaubt

    Dann schmeiß ich ne Grillparty mit Freibier ;):S

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