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DIB? - Nee! - Deutscher Imkerbund gegen Oxalsäure-Verdampfung

  • Kai
  • 6. November 2021 um 10:25
  • Freizeitimker
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    • 8. November 2021 um 17:51
    • #41
    Zitat von Kai

    Nee, muss er nicht. ;)

    Auch dieses Thema wurde vor Gericht natürlich erörtert. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sprechen wir von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Dazu gehören auch Honigbienen, so der STA, unabhängig davon, ob der Imker konkret Honig erntet. Sebst wenn er dies nachweislich nicht tut, könne er ja Völker verkaufen, aus denen dann ein anderer Honig erntet.

    Es handele sich als um ein ("abstraktes") Gefährdungsdelikt.

    Allmählich werden die juristischen Verrenkungen und Spitzfindigkeiten lächerlich. Es ist sooo offensichtlich, was die eigentliche Motivation dieser Rechtslage ist.

    Und von "abstrakter Gefährdung" zu sprechen, ist völliger Blödsinn. Auf einen solchen Humbug können nur (lebensferne!) Juristen kommen, die - analog den Journalisten - sich in alles hineinhängen, aber allermeistens von nichts eine Ahnung haben. Als ich diesen Unfug von der "abstrakten Gefährdung" vom damaligen Bundesinnemminster Thomas de Maizière hörte, schwoll mir fast der Hals. Damit sollte wohl "irgendwie" eine Gefahr kleingeredet, gar "imaginär gemacht" werden.

    Es gibt jedoch keine "abstrakten Gefahren", sondern nur konkrete. Diese Gefahr ist ganz simpel mit einer - meistens jedoch unbekannten - Wahrscheinlichkeit verknüpft: Von 0 (unmöglich, also letztlich doch keine Gefahr) bis 1 (sicher, kein Risiko im engeren Sinne mehr, sondern schon unabwendbares Schicksal).

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Kai
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    • 8. November 2021 um 18:02
    • #42

    Gefährdungsdelikt: https://de.wikipedia.org/wiki/Gefährdungsdelikt

  • Kai
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    • 8. November 2021 um 20:15
    • #43

    Danke für Eure Hammer Teilnahme:

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    LG

    Kai

  • Gast-2023-12-18
    Gast
    • 8. November 2021 um 20:23
    • #44

    also laut meinem Vorstand ist eine Mitgliedschaft im Verein als Fördermitglied möglich ohne Mitgliedschaft beim DIB

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 8. November 2021 um 20:33
    • #45

    Danke @mv_1989,

    Als Ex Kassierer weiss ich, dass selbst als passives Mitglied Beiträge an den DIB abgeführt wurden.

    Das mit der Fördermitgliedschaft ist mir neu und wäre für Imker die ihren Verein nicht verlassen wollen eine Alternative.

    Ich persönlich würde mich aber gerne ganz distanzieren.

    Frei nach dem Motto:

    Sage mir mit wem du verkehrst und ich sage dir wer du bist.

  • Freizeitimker
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    • 9. November 2021 um 10:51
    • #46

    Mitglied in einem Imkerverein zu sein, ohne letztlich auch im DIB - und damit sogar im Bauernverband, wie ich gestern abend erfuhr - ist wegen dieser hierarchischen Mitgliedschaften wohl nicht möglich.

    So sehr mich der DIB mit dieser seiner Haltung - und rückwirkend auch für seinen Kampf gegen die dunkle Biene, wovon er sich bislang wohl nie distanziierte - verärgert, werde ich dennoch im örtlichen Imkerverein Mitglied bleiben. Zu sehr überwiegen einfach die Vorteile, nicht zuletzt auch die sozialen Kontakte. Und wo kann man besser und zielgerichteter Stimmung für die Oxalsäurebedampfung machen als dort? Ich weiß noch, wie ich jemandem gegenüber die Oxalsäurebedampfung als wirksame und bienenverträgliche Behandlung lobpries. Der leckte sofort Blut und bekam leuchtende Augen. Das muß im Spätherbst 2019 gewesen sein, und wir verblieben damit, daß wir erneut deswegen zusammenkommen, wenn der Zeitraum aktuell wird. Leider kam Corona dazwischen, sodaß fast sämliche Vereinsaktivität heruntergefahren wurde. Ich weiß jetzt auch gar nicht mehr so genau, wer das war (mein Verein ist recht groß und ich dort noch nicht allzulang Mitglied).

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • bienengral
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    • 9. November 2021 um 18:22
    • #47
    Zitat von Freizeitimker

    Und von "abstrakter Gefährdung" zu sprechen, ist völliger Blödsinn. Auf einen solchen Humbug können nur (lebensferne!) Juristen kommen, die - analog den Journalisten - sich in alles hineinhängen, aber allermeistens von nichts eine Ahnung haben

    Ja das ist das Problem mit der Juristerei, da wird immer etwas hineininterpretiert was so für den Otto Normalbürger nicht zu verstehen ist. Eben Lebensfremd. Das Beispiel AMG ist hier nur ein Beispiel von vielen nach dem Motto die Juristen wollen nur das beste (gut gemeint) aber ist immer schlecht gemacht.

    Das extremste Beispiel sind die Steuergesetze in D. Man muss nur darüber nachdenken das über 50 % der Weltweiten Steuerliteratur in Deutschland vorliegt.

    Grüße Thomas

  • Kai
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    • 10. November 2021 um 15:18
    • #48
    Zitat von Freizeitimker

    ...So sehr mich der DIB mit dieser seiner Haltung - und rückwirkend auch für seinen Kampf gegen die dunkle Biene, wovon er sich bislang wohl nie distanziierte - verärgert, ....

    ... so sehr wundert mich die Ansicht, zu glauben, man könne in und mit dem DIB etwas verändern in die Richtung, die sich die Mehrheit der Hobbyimker wünscht.

    Der DIB ist Teil der "großen Landwirtschaftslobby", bestehend aus Bauernverband, Spritzmittelindustrie, industrieller Landwirtschaft und Pharmaindustrie.

    Die Hoffnung ist vergebliche Liebesmüh. Das wäre in etwa so, darauf zu hoffen, die Atomindustrie verzichte künftig auf die Verwendung von Uran für ihre Brennstäbe. :D

    In diesem Sinne startet ab Januar meine Kampagne: "D.I.B? - Nee!" :)

    #dibnee

    LG

    Kai

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 10. November 2021 um 18:58
    • #49

    Hoffen und harren, hält so manchen zum Narren.

    Vorsicht mit deiner Kampagne:

    In Deutschlans ist man furchtbar Tolerant und hat sofort einen Anwalt am Hals. Einen von den Anwälten vom Landesverband habe ich ja kennenlernen dürfen.

    Daher überlege gut, was du schreibst.

  • Kai
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    • 11. November 2021 um 09:02
    • #50
    Zitat von Bienen Ede

    ...Vorsicht mit deiner Kampagne:

    In Deutschlans ist man furchtbar Tolerant ...

    Hallo,

    ich weiß. ;) Letztendlich wird und muss ja jeder selber frei entscheiden, wo er Mitglied ist und wo nicht. ;)

    Wir leben in einem freien Land. Wird gesagt. ;)

    LG

    Kai

  • Wildbiene
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    • 12. November 2021 um 18:57
    • #51
    Zitat von Kai

    Nee, muss er nicht. ;)

    Auch dieses Thema wurde vor Gericht natürlich erörtert. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sprechen wir von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Dazu gehören auch Honigbienen, so der STA, unabhängig davon, ob der Imker konkret Honig erntet. Sebst wenn er dies nachweislich nicht tut, könne er ja Völker verkaufen, aus denen dann ein anderer Honig erntet.

    Es handele sich als um ein ("abstraktes") Gefährdungsdelikt.

    LG

    Kai

    Folgendes Gedankenspiel:

    Ich könnte mir online ganz legal Paketbienen kaufen.

    Die Bienen werden dann z.B. aus Italien mit Gesundheitszeugnis und einem europäischem Wanderzeugnis ( = Traces ) geschickt.

    Von einer eventuellen Wartezeit bis zum ersten Honigverkauf habe ich noch nicht gehört.

    Auch nicht das diese Bienen vorab in Italien nur mit in Deutschland zugelassen Arzneimitteln behandelt sein dürfen. Ginge auch nur wenn diese gleichzeitig in Italien zugelassen wären.

    Paketbienen sind ja nicht gerade beliebt.

    Bisher hat aber noch keiner diese reale Gefährdung durch hier nicht zugelassene Arzneimittel als Argument gegen sie genutzt.

    Mit dieser Überlegung fühle ich mich jetzt als Verbraucher gefährdet. Ob der Staatsanwalt hilft?

  • Kai
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    • 12. November 2021 um 19:02
    • #52
    Zitat von Wildbiene

    ...Ob der Staatsanwalt hilft?

    ... mit Sicherheit nein, da der Tatort nach § 59a Arzneimittelgesetz nicht in Deutschland lag. Und die Einfuhr von Paketbienen ist nicht verboten.

    LG

    Kai

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 12. November 2021 um 19:02
    • #53

    Eben, austreten muss jeder selbst.

    Aber man muss auch Alternativen schaffen. Der Mensch ist ein Gesellschaftstier.

    Freie Vereine sind da eine super Idee.

  • dirk2210
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    • 13. November 2021 um 08:07
    • #54

    Hallo

    Hier meine Meinung zu der Sache.

    Bei der Oxalsäure Verdampfung bin ich ganz bei euch.

    Es ist Bienenschonend , leicht anzuwenden , und wenn man die vorgeschriebene PSA

    ,,Persönliche -Schutz-Ausrüstung "benutzt auch sicher.

    Das man Oxalsäure so wie in allen unseren Nachbarländern nicht benutzen darf

    finde ich bescheuert.

    Das dazu.

    Zum Thema aus DIB austreten .

    Da bin ich nicht bei euch !

    So wie ich das hier gelesen habe, sie die Imker die das austreten hier fordern keine Mitglieder

    beim DIB.

    Auf der anderen Seite wird geschimpft das der DIB nichts tut.

    Das ist nicht Zielführend !

    Ist der DIB nicht die Interessen Vertretung seiner Mitglieder ?

    Nach meiner Auffassung beißt sich da die Katze in den Schwanz.

    Ich kann nicht auf Hilfe hoffen von einem, mit dem ich nicht zu tun haben will.

    Warum auch immer !

    Sorry, aber so sehe ich das.

    Nichts für Ungut Dirk

  • robirot
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    • 13. November 2021 um 08:18
    • #55

    Mit dem Statement des DIB würde uch auch ganz klar eine Befangenheit unterstellen und als alternative den DBIB Vorschlagen, der dürfte da wesentlich neutraler drangehrn.

  • teewee
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    • 13. November 2021 um 08:34
    • #56

    Der DBIB mit dem Imkerschein?

    .

  • Gast-2023-12-18
    Gast
    • 13. November 2021 um 08:59
    • #57
    Zitat von dirk2210

    Ist der DIB nicht die Interessen Vertretung seiner Mitglieder ?

    sehe ich nicht so. Wieso lässt er zu, dass die Zulassung für Ameisensäure ausläuft? Ganz klar, Bayer will seine Ameisensäurestreifen verkaufen. Warum lässt er zu, dass Ätznatron verboten wird? Weil Bayer seinen Imkerfreund mit, und jetzt ratet mal, fast hundert Prozent Ätznatron verkaufen will. Warum will er keine Verdampfung? Weil Bayer damit kein Geld verdient. Warum sorgt er nicht für eine einheitliche Analyse beim Wachs um Verfälschungen zu erkennen? Warum schult man nicht die Imker in Kalkulation? Schulungen werden ja jede Menge angeboten. etc etc etc Hauptsache Einheitsglas als Werbung für den DIB. Abheben als Imker nicht erwünscht. Einheitsbrei. Wenn der DIB eine Empfehlung für den Preis geben würde, unter dem man nicht verkaufen solle, das ist keine Absprache, würden sich alle Mitglieder dran halten...

  • teewee
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    • 13. November 2021 um 09:29
    • #58

    Was hast Du für ein Problem mit Bayer?
    Ist NOD /Zulassungsinhaber MAQS/Formicpro) eine Bayer-Tochterfirma? Die Standardzulassungen (nationales Arzneimittelrecht) sind wohl mit der EU-Richtlinie nicht mehr vereinbar und laufen deshalb aus, dagegen macht ein DIB nichts.

    Wo ist Ätznatron verboten? Es ist lediglich aus der Biozidverordnung gestrichen und damit für bestimmte Anwendungen nicht mehr zugelassen . Sondergenehmigungen sind durch den Amtsveterinär möglich. Was hat Bayer damit oder Verdampfung zu tun?

    Wachsanalyse? Freie Marktwirtschaft.

    Schulung Kalkulation? VHS/IHK/HWK bieten da reiche Auswahl.

    Nimm Neutralglas.

    Verlange DEINEN Preis, nicht den deines Nachbarn.

    Und: Wenn Du was geändert haben möchtest, werde Funktionär. Funktioniert nur so, habe ich auf die harte Tour gelernt.

    Gruß, Thorsten

    .

  • Didi
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    • 13. November 2021 um 09:36
    • #59

    Moin, jetzt muss ich mal zur " Ehrenrettung" 🤣 des DIB etwas tun. Die Imkervereine, Landesverbände sind die die Druck machen können und müssen. Aber die liegen im Schlummerschlaf der Gerechten und wollen keinen Ärger mit der Obrigkeit.

    Und die einzelnen Mitglieder halten ihre monatlichen Treffen bei Bier und Korn ab und reden über Erhöhung der Beiträge und Ächtung anders Denkender.

    Ich weiss das mein Post gemein ist aber 90 % davon stimmt leider.

    LG

    Dieter

  • Kai
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    • 13. November 2021 um 10:27
    • #60
    Zitat von Didi

    Moin, jetzt muss ich mal zur " Ehrenrettung" 🤣 des DIB etwas tun. ....

    Hallo Dieter, volle Zustimmung, so sieht es aus in den Vereinen. :)

    Zitat von robirot

    Mit dem Statement des DIB würde uch auch ganz klar eine Befangenheit unterstellen und als alternative den DBIB Vorschlagen, der dürfte da wesentlich neutraler drangehrn.

    Jo, wir hatten drei Gutachter vorgeschlagen, allesamt Wissenschaftler, vereinsunabhängig. Das Gericht will aber den DIB als "offizielles Organ" der deutschen Imkerschaft.

    Leider können wir uns die Gutachter nicht aussuchen, sondern müssen den Beschlüssen des Gerichtes folgen.

    LG

    Kai

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